Angenommen eine Wand zum Nachbarn ist unwahrscheinlich dünn / hellhörig.
Wenn ich niese ruft er „gesundheit“, wenn sein Telefon klingelt, denke ich erst es ist meins. Bis ich ihn dann antworten höre.
Kann man da nachträglich etwas machen, was bei Auszug aus der Mietswohnung auch wieder entfernt werden kann? Also ich denke da nicht an vollständige Renovierung oder beseitigung des Mangels, sondern eher Verbesserungsvorschläge. Was ist mit nicht allzuviel Aufwand machbar, um die Hellhörigkeit zu verringern?
Du kannst zum Beispiel eine Gipskarton-Vorsatzschale vor der Wand anbringen, um eine sogenannten „Zweischaligkeit“ der Wand zu erreichen. Die Vorsatzschale ist mit auf Blechprofilen aufgeschraubten Gipskartonplatten versehen (möglichst zwei Lagen Platten, Profile NICHT an der Trennwand verschrauben, nur am Boden und der Decke bzw. den Seitenwänden, mit etwas Abstand vor der Trennwand, ca. 5-10 mm). Der Hohlraum in den Profilen wird mit einer Mineralwolledämmung ausgefüllt und bedämpft. Wenn das sauber ausgeführt wird, kann man eine gute Verbesserung damit erreichen. Zahlenwerte kann ich Dir nicht liefern, da ich die Schalldämmung der Trennwand nicht kenne. Deinen Beschreibungen nach sollte die Verbesserung aber deutlich hörbar sein.
Hallo Jasmin, entweder wie bereits geschrieben, Vorwand setzen mit schallisolierendem Material, oder Teppich.
Eine weitere Variante wäre der sogenannte Sajade - Putz/Tapete.
Siehe Link: http://www.jadecor.de/index.php?ref=Serviceseiten&go…
>> http://www.jadecor.de/index.php?
> Anwendungsbereiche
wird auch der Schallschutz betont.
Je stärker und langfasiger der Auftrag ist je besser.
Anbringung ist leicht: Ggef mich fragen, habe es selbst im Haus.
Diese Tapete ist zusätzlich Atmungsaktiv, kann auch im Feuchtbereich (Bad) aufgetragen werden.
Beim Auszug:
Abspachteln, die Flocken in Waschmaschine stecken, waschen. Nach dem Waschen wieder Tapetenkleister unterrühren und wie gehabt in neuer Wohnung wieder auftragen. Geht mit keiner Tapete.
Da Antistatisch: keine Verschmutzung durch Staub. Beschädigungen durch Kinder oder selbst lassen sich leicht ausbessern.
Ist leider nur genauso so teuer wie eine Vertäfelung o.ä.
mfg
Werner
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Du kannst zum Beispiel eine Gipskarton-Vorsatzschale vor der
Wand anbringen, um eine sogenannten „Zweischaligkeit“ der Wand
zu erreichen. Die Vorsatzschale ist mit auf Blechprofilen
aufgeschraubten Gipskartonplatten versehen (möglichst zwei
Lagen Platten, Profile NICHT an der Trennwand verschrauben,
nur am Boden und der Decke bzw. den Seitenwänden, mit etwas
Abstand vor der Trennwand, ca. 5-10 mm).
Danke!
Wie kann ichmir soetwas bildlich vorstellen, gibt es zu soetwas Bilder? Also nur, wenn du eine Quelle kennst, sonst muss ich wohl mal guckeln.
da muss ich Dir leider widersprechen. Auf der Website wird von Schallabsorption gesprochen - das heißt, dass Schallwellen, die im Raum, in dem die „Tapete“ an der Wand hängt, von dieser Wand nicht vollständig reflektiert, sondern teilweise absorbiert werden.
Das führt lediglich zu einer Geräuschminderung der Geräusche, die in dem Raum erzeugt werden, hat aber auf die Schalldämmung der Wand im direkten Durchgang vom Nachbarn in die eigene Wohnung so gut wie keinen Einfluss.
Hallo Jasmin,
ich würde mal mit Deinem Vermieter verhandeln. In meinen Augen ist das ein nicht hinnehmbarer Mangel am Mietobjekt, da Deine Privatsphäre nicht ungestört ist.
Gruss Netti
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Hallo Jasmin,
ich würde mal mit Deinem Vermieter verhandeln. In meinen Augen
ist das ein nicht hinnehmbarer Mangel am Mietobjekt, da Deine
Privatsphäre nicht ungestört ist.
Gruss Netti
Moin Netti,
womit wir uns aufs „Recht“-Brett zubewegen. Wieso ist das ein nicht hinnehmbarer Mangel? Welche schalltechnische Qualität hat sie denn gemietet? Wann gab es die ersten Normen hinsichtlich Schallschutz? Genau: 1944, und zwar rudimentär, wie in dieser Zeit üblich. Und wenn das Haus nun älter ist? Wer legt dann die Schallschutzanforderungen fest? Manche Gebäude sind nun mal alt und hellhörig, manche neu und hellhörig.
Aber ein Mangel per se ist das nicht zwingend. Sicherlich wird der Vermieter (wenn er vernünftig ist) ein Interessen an der Beseitigung des Zustandes haben, nur mit dem Mangel wäre ich vorsichtig.
Es ist ein 15-Jahre altes Haus, also noch ziemlich neu. Wurde allerdings ursprünglich als Bürohaus gebaut, später in Wohnungen umgebaut. Deshalb sind die im nachhinein eingebauten Trennwände zwischen den Wohnungen auch so dünn.
Die Miete ist allerdings für die größe SEHR günstig. Ich bewohne eine 90qm große Wohnung, für den Preis habe ich sonst nur 50 - max.65qm Wohnungen gefunden.
Die Hellhörigkeit habe ich natürlich erst einige Wochen nach dem Einzug festgestellt. Da alle 3 Mietparteien innerhalb 3 Monate nach - und - nach eingezogen sind. Also Mietkürzung kann ich nicht erwarten denn der Mietzins ist den Umständen angemessen.
Ich werde mich wohl eher mal nach Wandteppichen umschauen. Weiss jemand wo ich schöne (neutrale) bekomme?
Hallo,
ob Deine Wände mangelhaft sind, scheint wohl Ansichtsache zu sein. Fakt ist aber das wohl niemand diese Wohnung mieten würde, wenn er davon bei Vertragsabschluss wüsste.
Mietminderung war jetzt auch nicht so direkt gemeint, sondern Dein Vermieter könnte eine Vorsatzschale einbauen lassen.
Dann ist es also Baujahr, lass mich rechnen, in erster Näherung, 1992. Demnach gilt die DIN 4109 von 1989 und die Wohnungstrennwände im Mehrfamilienhaus müssen (baurechtliche Anforderung!!!) eine Schalldämmung von 53 dB aufweisen. Trenndecken zwischen fremden Wohneinheiten müssen 54 dB aufweisen (ebenfalls baurechtliche Anforderung).
Dafür ist der Vermieter zuständig, das zu gewährleisten, sonst darf er die Flächen nicht als WOhnraum vermieten. Da nützt auch die reduzierte Miete nix. im Zweifelsfall sollte er sich an die damals ausführende Firma wenden (falls es die noch gibt…).
Gruß
der Bauigel
… und nix für ungut, Netti, böse war der Kommentar jedenfalls nicht gemeint!!!
Dann ist es also Baujahr, lass mich rechnen, in erster
Näherung, 1992. Demnach gilt die DIN 4109 von 1989 und die
Wohnungstrennwände im Mehrfamilienhaus müssen (baurechtliche
Anforderung!!!) eine Schalldämmung von 53 dB aufweisen.
Trenndecken zwischen fremden Wohneinheiten müssen 54 dB
aufweisen (ebenfalls baurechtliche Anforderung).
Dafür ist der Vermieter zuständig, das zu gewährleisten, sonst
darf er die Flächen nicht als WOhnraum vermieten.
Danke für die Info!
Ist so etwas Bundeseit geregelt?
Die einfachste Lösung wären ein Bücherregal und Bilder, sonst käme eigentlich nur der Einzug einer dickeren Wand vor der dünnen Wand in Frage. Dabei darfst du diese aber nur mit Winkeln oben und unten befestigen und musst sie auf Verlangen des VM beim Auszug wieder entfernen. Ansonsten würde es noch helfen, die Wand mit den Teilen von Eier-Packungen zu verkleiden, in denen du die Eier rein legst. So ähnlich sind auch Ton-Teststudios verkleidet. Allerdings sollte man das der Optik wegen lieber hinter den Schränken machen - oder die Dinger verchromen. Aber auch das muss beim Auszug wieder entfernbar sein - also nur auf die Tapete kleben, nicht auf die nackte Wand. Was auch ginge, wäre die Verkleidung der tapezierten Wand mit einer Holzvertäfelung, z.B. die Platten, die es für den Fußboden im Baumarkt gibt und die man zusammen stecken kann. Damit haben wir eine Wand in der Höhe einer Plattenlänge verkleidet, damit die Katzen die Tapeten nicht zerkratzen und nebenbei stellte sich heraus, dass die Dinger ein wenig den Schall im Raum zu dämpfen scheinen.
LG Martin
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