Dürfen 14jährige in die Disco

Hallo,

ist es erlaubt, dass ein 14jähriger in Begleitung eines Erwachsenen in die Disco darf? Muss der Erwachsene ein nachweislicher Erziehungsberechtigter sein oder genügt ein bekannter oder verwandter Erwachsener?

Wenn dies erlaubt ist, dürfen auch mehrere 14jährige in die Disco mit einem Erwachsenen oder muss pro 14jährigem ein Erwachsener anwesend sein?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

ist es erlaubt, dass ein 14jähriger in Begleitung eines
Erwachsenen in die Disco darf? Muss der Erwachsene ein
nachweislicher Erziehungsberechtigter sein oder genügt ein
bekannter oder verwandter Erwachsener?

Es muss ein Erziehungsberechtigter sein.

Wenn dies erlaubt ist, dürfen auch mehrere 14jährige in die
Disco mit einem Erwachsenen oder muss pro 14jährigem ein
Erwachsener anwesend sein?

Na wenn das alles Schwestern sind dann gibt es ja nur wenig Probleme

Moin,

Es muss ein Erziehungsberechtigter sein.

Nein. Laut §5 JuSchG ist neben dem Personensorgeberechtigten auch ein Erziehungsbeauftragter möglich.
Also mit benanntem Erziehungsbeauftragten geht es auch, siehe http://www.landkreis-miltenberg.de/sv/Sg22/formulare…

Wenn dies erlaubt ist, dürfen auch mehrere 14jährige in die
Disco mit einem Erwachsenen oder muss pro 14jährigem ein
Erwachsener anwesend sein?

Hier ist die Definition falsch. „Erwachsene“ gibt es im JuSchG nicht. Nur Personensorgeberechtigte (in der Regel sind das die Eltern) oder Erziehungsbeauftragte. Bei der Wahl des Erziehungsbeauftragten sollte man nicht jeden x-beliebigen nehemn, schliesslich geht es hier um Minderjährige (in diesem Fall nach dem Gesetz Kinder).
Auch kann nicht jeder als Erziehungsberechtigter genannt werden. In einzelnen Bundesländer sind da Unterschiede zu beachten, so darf in Bayern z.B. nicht der volljährige Freund diese Aufgabe übernehmen/übertragen bekommen.
Ein grundlegendes Merkmal des Erziehungsberechtigten ist ein Autoritätsverhältnis zum Kind. Aber ein Autoritätsverhältnis ist auch ein Widerspruch zu einer Partnerschaft; kurz, in einer Partnerschaft gibt es kein Autoritätsverhältnis (von einigen Ausnahmen sicher abgesehen).

Gruss Jakob (IANAL)

Ein grundlegendes Merkmal des Erziehungsberechtigten

Ist natürlich quatsch, muss Erziehungsbeauftragter heissen, sorry.

ist es erlaubt, dass ein 14jähriger in Begleitung eines
Erwachsenen in die Disco darf? Muss der Erwachsene ein
nachweislicher Erziehungsberechtigter sein oder genügt ein
bekannter oder verwandter Erwachsener?

Jawohl, Gesetze sind schließlich dazu gemacht, dass man sie umgeht. Was soll das, mit 14 muss man doch schließlich in die Disco dürfen!

ich verstehe so manche Frage nicht
Hi

Und ich verstehe deine Antwort nicht…

Gruß

Samira

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Und ich verstehe deine Antwort nicht…

Macht auch nix.

Hi

Hallo, es gibt noch einen Sonderfall, der bisher nicht erwähnt wurde, das sind die geschlossenen Veranstaltungen (find grad den § nicht, kann auch veraltet sein, war zu meiner Zeit wichtig) und Veranstaltungen von „anerkannten Trägern“, bei uns gibts da immer noch so Tanzschuldiskos, zu meiner Zeit noch mit Mitgliedsausweis oder auch Teenydiskos in Veranstaltungshäusern/soziokulturellem Zentrum der AWO oder den Guddies (Guttempler-Jugend).

§ 5 Tanzveranstaltungen
(1 Kurzfassung)unter 16 ohne Begleitung nicht und ab 16 ohne Anhang bis 24 Uhr
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Gruß Susanne

Moin,

Jawohl, Gesetze sind schließlich dazu gemacht, dass man sie
umgeht. Was soll das, mit 14 muss man doch schließlich in die
Disco dürfen!

Nana, das Gesetz bietet ja hier nach der Wandlung vom JöSchG zum JuSchG legale Lösungen an.

ich verstehe so manche Frage nicht

Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht. Heute wird mit allen Mitteln krampfartig versucht für Kinder Dinge zu ermöglichen die eigentlich Volljährigen, oder zumindest 16-jährigen vorbehalten sind.
Ausnahmen, und als solche sind diese Regelungen gedacht, sind ok.
Allerdings ist es zwischenzeitlich Standard das die Teenies mit, meist selbst erstellten Formularen und gefälschten Unterschriften, bis morgens in der Disco durchfeiern.

Gruss Jakob

Nein. Laut §5 JuSchG ist neben dem Personensorgeberechtigten
auch ein Erziehungsbeauftragter möglich.
Also mit benanntem Erziehungsbeauftragten geht es auch, siehe
http://www.landkreis-miltenberg.de/sv/Sg22/formulare…

Der in diesem Falle erziehungsberechtigt ist, weil die sonst verantwortlichen Erziehungsberechtigten es entsprechend delegiert haben.
Ich hätte sonst Elternteil geschrieben.

Aber irgendeiner ist es eben nicht.
Es braucht den Auftrag dazu.

Gruss Ivo

Moin,

Der in diesem Falle erziehungsberechtigt ist, weil die sonst
verantwortlichen Erziehungsberechtigten es entsprechend
delegiert haben.
Ich hätte sonst Elternteil geschrieben.

Nein, eben nicht. Durch den übertragenen Erziehungsauftrag ist er eben Erziehungsbeauftragter. Erziehungsberechtigt gibts hier nicht.
Da muus man schon fein differenzieren. Sogar ein Elternteil ist nicht zwangläufig auch Personensorgeberechtigt.

Aber irgendeiner ist es eben nicht.
Es braucht den Auftrag dazu.

Richtig, zum einen das, zum anderen kann man nicht jeden benennen.

Gruss Jakob