Hallo liebe WWWler!
Ich wuerde gerne wissen, wer -ausser einem selbst- , bei Banken, Finanzaemter, und der Stelle wo die Freistellungsauftraege sind, Information anfordern darf ueber die eigene finanzielle Lage!
Darf das ueberhaupt jemand, eventuell Aemter wie Sozialamt, Arbeitsamt, BaFoeg-Amt, Gericht, oder aehnliche? (Wenn z.B. Verdacht auf falsche Angaben besteht, oder nur so bei stichprobenartigen Ueberpruefungen.)
Denn „Bankgeheimnis“ bezieht sich doch auf etwas ganz anderes, oder?
Es freut sich ueber Aufklaerung,
Andromeda
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