Dürfen Ärzte bei Drogenkonsum von

… Jugendlichen Polizei oder Eltern informieren?

Dürfen Ärzte bei Drogenkonsum von Jugendlichen die Polizei oder die Eltern der Opfer informieren?

Hallo !

Die Eltern ja,m.E. sind sie dazu sogar verpflichtet.
Gegenüber der Polizei natürlich nicht. Ohne einen richterlichen Beschluss macht sich der Arzt strafbar,wenn er Auskunft über seinen Patienten gibt (Arztgeheimnis,Schweigepflicht).
Es hängt bei den Eltern auch vom Alter der Jugendlichen ab,ob man sie informieren muß/darf.

MfG
duck313

Auch ein nettes Hallo,

Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und können nur vom Gesetz, dem Patienten oder von einem Gericht entbunden werden, wobei man das „Alter des Jugendlichen“ etwas definieren müsste.

Schönen Tag noch.

… Jugendlichen Polizei oder Eltern informieren?

Dürfen Ärzte bei Drogenkonsum von Jugendlichen die Polizei
oder die Eltern der Opfer informieren?

Hallo,

Ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und können
nur vom Gesetz, dem Patienten oder von einem Gericht entbunden
werden,

inwiefern und bei welcher Gelegenheit kann denn ein Gericht einen Arzt von der Schweigepflicht entbinden?

wobei man das „Alter des Jugendlichen“ etwas
definieren müsste.

Was hat denn das Alter des Jugendlichen mit der Verschwiegenheitspflicht zu tun?

Gruß
C.

wobei man das „Alter des Jugendlichen“ etwas
definieren müsste.

Was hat denn das Alter des Jugendlichen mit der
Verschwiegenheitspflicht zu tun?

Vielleicht admit, dass ein 5, 8, 12jähriger vom Arzt, dem Sorgeberechtigten gegenüber, die Verschwiegenheitspflicht garnicht einfordern kann?
MfG ramses90

Gruß
C.

Hallo,

Was hat denn das Alter des Jugendlichen mit der
Verschwiegenheitspflicht zu tun?

jedenfalls insofern:

http://www.uptoderm.de/jsp_public/cms2/index.jsp?did…

Schweigepflichtentbindung setzt Einsichtsfähigkeit voraus.

VG
EK

wobei man das „Alter des Jugendlichen“ etwas
definieren müsste.

Was hat denn das Alter des Jugendlichen mit der
Verschwiegenheitspflicht zu tun?

Vielleicht admit, dass ein 5, 8, 12jähriger vom Arzt, dem
Sorgeberechtigten gegenüber, die Verschwiegenheitspflicht
garnicht einfordern kann?

Was hat das mit dem Alter des Jugendlichen zu tun? Wenn er Jugendlicher ist, dann ändert das genaue Alter nichts.

Hallo,

Was hat denn das Alter des Jugendlichen mit der
Verschwiegenheitspflicht zu tun?

jedenfalls insofern:
http://www.uptoderm.de/jsp_public/cms2/index.jsp?did…
Schweigepflichtentbindung setzt Einsichtsfähigkeit voraus.

Da widerspreche ich nicht, aber Jugendliche sind per Gesetz 14 (bzw. 15)-18 Jahre alt.

Gruß
Christian

Hallo exc,

in dem Link steht:

Die Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass ein unter 14-jähriger Patient regelmäßig nicht einwilligungsfähig ist und ein volljähriger Patient die Einwilligungsfähigkeit besitzt. Ausnahmen sind durchaus denkbar. Bei Patienten, die zwischen 14 und 18 Jahre alt sind, muss der Arzt im Einzelfall entscheiden, ob der Patient einwilligungsfähig ist oder nicht.

Auch bei Jugendlichen > 14/15 J ist das nicht allein aufgrund des Alters zu entscheiden.

VG
EK