Stimmt es, dass Ärzte Patienten auf deren Wunsch Mittel zur Verfügung stellen dürfen, womit diese Suizid begehen können?
Ich habe heute einen pensionierten Richter gehört welcher meinte, dass jeder Mensch über sein Leben frei verfügen darf. Ärzte dürfen (müssen aber nicht) Patienten auf deren Wunsch Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen. Der Arzt darf beim Suizid keine Behilfe leisten, er darf lediglich das Mittel zur Verfügung stellen.
Ist es tatsächlich mögich dass jeder zurechnungsfähige Mensch, der seinem Leben ein Ende setzen möchte, beim Arzt tödliche Mittel wie bspw. Zyankali bekommt?
Das ist in dieser Form wie du es beschreibst eine Passive Sterbehilfe und ist auch nicht erlaubt. Es gibt dennoch Methoden wie man das mit dem Arzt machen kann, dass man letztlich Suizid begehen kann auf legalem Wege. Wie darf man an dieser Stelle (verständlicher Weise) natürlich nicht offen legen.
hallo ballade,
ich hoffe, es klappt nun mit der Anwort. Ihre Frage ist bereits 3mal angekommen, meine Antwort hat schon ein paar Versuche gestartet, zu Ihnen zu gelangen.
Zu Ihrer Frage: Definitiv NEIN!!! Kein Arzt darf einem Patienten Mittel/Medikamente zur Verfügung stellen/verschreiben, mit denen er seinem Leben ein Ende setzen kann, geschweige denn Behilfe zum Suizid leisten. Das ist, rechtlich gesehen Beihilfe zum Mord und bei uns gottseidank immer noch strafbar.
Sicher, kann und darf sogar jeder Mensch selbst entscheiden, ob er leben will, oder nicht. Aber in diese seine ureigenste Entscheidung darf er, sofern er denn zurechnungsfähig ist, keine anderen Menschen mit reinziehen.
Ein Sachverhalt führt aber immer wieder zu Diskussionen, Fragen und auch Ängsten:
Wenn ein Patient schwerst krank ist (Krebs im Endstadium, z.B.) und wenn er voll zurechnungsfähig ist und jede weitere Behandlung/Intervention, die seine Krankheit lindern oder sein Leben verlängern könnten, ablehnt, darf ein Arzt gegen diesen ausrücklichen Wunsch nichts tun!!! Keine Behandlung, keine OP. Das wäre nämlich Körperverletzung. Allerdings muss der Patient vom Arzt über die Folgen der Nicht-Behandlung aufgeklärt werden.
Ist der Patient nicht ansprechbar/nicht zurechnungsfähig, darf der Arzt eine lebensverlängernde oder auch lebensverkürzende Maßnahme nur dann einleiten, wenn dieses ausdrücklich vom Patienten in einer hoffentlich vorhandenen Patientenverfügung festgehalten wurde. An diese Verfügung ist der Arzt gebunden!!! Wobei lebensverkürzend nicht die Gabe von todbringenden Mitteln heißt. Es beinhaltet nur, dass keine massiven oder invasiven Behandlungen durchgeführt werden dürfen, sondern nur noch palliative Maßnahmen, wie Schmerzlinderung oder allgemeine Pflege.
Kein Arzt darf einem Patienten
Mittel/Medikamente zur Verfügung stellen/verschreiben, mit
denen er seinem Leben ein Ende setzen kann,
das ist Unsinn, weil das mit fast jedem Schlafmittel, erst recht mit den meisten Schmerzmitteln funktioniert. Und mit einem Haufen anderer Medikamente auch.
geschweige denn Behilfe zum Suizid leisten.
Immerhin gibt es für den Arzt die Möglichlkeit, auf Behandlungen zu verzichten. Ist das Deiner Meinung nach Beihilfe oder nicht?
Das ist, rechtlich gesehen
Beihilfe zum Mord und bei uns gottseidank immer noch strafbar.
Da Suizid keinen Straftatbestand erfüllt, steht auch die Beihilfe zum Suizid nicht unter Strafe (§ 27 Abs. 1 StGB). Das heißt aber nicht, dass die konkrete Beihilfe straffrei sein muss. Eine Handlung, die nicht als Tötungsdelikt verfolgt werden kann, kann gleichwohl zum Beispiel gemäß des Arzneimittelgesetzes oder des Waffengesetzes verboten sein.
Es wäre zu wünschen, wenn wir eine solche Regelung auch in DE hätten um die teilweise schon geübte Praxis endlich offiziell zu legitimieren.
Stimmt es, dass Ärzte Patienten auf deren Wunsch Mittel zur
Verfügung stellen dürfen, womit diese Suizid begehen können?
Aus gewissen Gründen dürfen Ärzte Medikamente nur verschreiben, aber außer ihrem Handvorrat nicht an Patienten ausgeben.
Muss z.B. in Oregon sich der Patient das Medikament selbst beschaffen und es auch eigenhändig inkorporieren (z.b. trinken).
Ich habe heute einen pensionierten Richter gehört welcher
meinte, dass jeder Mensch über sein Leben frei verfügen darf.
Ja, Suizid ist nicht strafbar.
Ist es tatsächlich mögich dass jeder zurechnungsfähige Mensch,
der seinem Leben ein Ende setzen möchte, beim Arzt tödliche
Mittel wie bspw. Zyankali bekommt?
Genau das ist nicht empfohlen. Kurz aber schmerzhaft. In den USA nimmt man ein Betäubungsmittel. Genau dieses Mittel ist aber meines Wissens nach in den USA nur zum Einschläfern von Tieren erhältlich.
Das hier bedeutet doch, dass du die Antwort auf die gestellte Frage nicht kennst, sondern im Prinzip nur rätst:
Definitiv NEIN!!! Kein Arzt darf einem Patienten
Mittel/Medikamente zur Verfügung stellen/verschreiben, mit
denen er seinem Leben ein Ende setzen kann, geschweige denn
Behilfe zum Suizid leisten. Das ist, rechtlich gesehen
Beihilfe zum Mord und bei uns gottseidank immer noch strafbar.
Suizid ist keine rechtswidrige Tat. Darum ist auch keine strafbare Beihilfe möglich (§ 27 Abs. 1 StGB). Und nicht einmal das Töten eines anderen Menschen ist immer Mord. Das ist vorliegend auch deshalb wichtig, weil man hier in die Richtung eine Tötung auf Verlangen denken kann, und die wird weitaus milder bestraft (§ 216 Abs. 1 StGB) als Mord (§ 211 Abs. 1 StGB).
Sicher, kann und darf sogar jeder Mensch selbst entscheiden,
ob er leben will, oder nicht. Aber in diese seine ureigenste
Entscheidung darf er, sofern er denn zurechnungsfähig
ist, keine anderen Menschen mit reinziehen.
Oh doch, das darf er. Der Suizident begeht je nach Begehensweise ohne keine rechtswidrige Tat, geschweige denn dass man nach einem erfolgreichen Suizid noch Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sein kann.
Sehr schön Herr Wiz das du dir durch solche Kommentare selber
Sternchen holst durch eigenes drauf drücken.
sternchen bekommt man vor allem für richtige antworten.
ok, kannst du nicht wissen, ist dir halt noch nicht passiert.
übrigens ist eins der sternchen von mir. aber das dachtest du dir sicher schon.
btw., du hast immer noch nicht begriffen, wie das mit dem antworten funktioniert. deshalb extra für dich:
posting anklicken, auf das du antworten willst.
rechts im block im posting gibt es einen button, der mit ‚antworten‘ bezeichnet ist. der neben dem gelben ausrufezeichen. dort drauf klicken.
allternativ, meist übersichtlicher, benutzt man den button darunter, bezeichnet mit ‚antworten mit zitat‘ (blaues ausrufezeichen).
deine permanent fehlplazierten antworten sind einfach nur nervig. also gib dir mal mühe!
Sehr schön das du das viel zu spät sagst tja dein blöd nur als Info noch der Support ist unformiert das du dich nun mir gegenüber schon Strafbar gemacht hast und auch nciht nur mir gegenüber selber fehlplatzierte Kommentare abgegeben hast ich warte nur noch auf die Antwort. Viel Spaß testare_ da du Konstruktiven Gesprächen gezielt aus dem Weg gehst ist auch an dieser Stelle wieder die Konversation beendet.
Ob Du es glaubst oder nicht, die Sternchen hier gehen mir so was von am Besagten vorbei.
Fakt ist aber nun mal, dass Du offenbar weder weißt, wie passive Sterbehilfe tatsächlich definiert ist, noch, dass diese in Deutschland straffrei ist, noch, wie man den hier beschriebenen Sachverhalt tatsächlich rechtlich einordnen würde.
Wenn Du mal was zum Thema lernen willst, schicke ich Dir gerne die Termine meiner nächsten Veranstaltungen hierzu.
Wiz wenn du in diesem Bereich so in der Form tätig bist dann warst du bestimmt auch letztens auf der Oktobertagung oder warst da leider verhindert habe ich Recht?