Duerfen an Heizungssteigleitungen

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich angebracht werden ?

wenn es sich um wärmemengenzähler handelt schon

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo,
das kommt imer darauf an, was man will bzw. auch gemeinsam will. Also ja!
Gruß

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo,

ich kann hierbei leider nicht weiter helfen.

Man kann diese Frage aber mal hier: http://www.haustechnikdialog.de/ im Forum stellen.

Wenn die Steigleitungen zu einer Wohnung führen dann ja.

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo,

Ja - Wärmemengenzähler nennt man das. Dazu braucht man immer nur eine Vorlaufs- und Rücklaufsleitung, die nebeneinander liegen. Natürlich ist der korrekte Einbau zu beachten. Ist aber in der Installationsanleitung die dabei liegt, genau beschrieben.

MfG

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo Kleines (lol)
Den Steigleitungen tut das nicht weh. Für mich hört sich das aber eher nach einer juristischen Frage an. Es geht sicher darum, was wie abgelesen werden darf/soll. Falls ich falsch liege, dann füttere mich noch mit technischen Infos, warum du diese Frage überhaupt gestellt hast.

Greetz! schraubelocker

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

das weiss ich leider nicht

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo ! Hier nun noch ein paar Infos zu meiner Frage . Bei diesem Haus handelt es sich um ein 11-geschossiges Mehrfamilienhaus .die Steigleitungen befinden sich in 3 von 4 Räumen ,aber nur im Wohnzimmer sind diese Ablesegeräte zusätzlich zu denen an den Heizkörpern installiert worden .Obwohl wir keine Heizung anhaben ,müssen wir den Verbrauch von den Steigleitungen bezahlen.Ist dies rechtens ???

Hallo Kleines,
Warum???
Zitat
Mache die Dinge so einfach wie möglich - aber nicht einfacher.
Gruß Horst

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Moin!
Das ist ja eigentlich eine Rechtsfrage…
Trotzdem denke ich, dass das u.U. zulässig ist, insbesondere dann, wenn durch eine (evtl. beim Erstellen der Anlage noch notwendige große Rohrdimensionierung, wie z.B. bei alten Schwerkraftanlagen) die Steigleitungen selber eine nicht unerhebliche Heizleistung, die Deinen Räumen zugute kommt, erbringen.
Dagegen spräche allerdings, dass andere Mieter/Eigentümer im Haus damit durch ihr Heizverhalten auch Deine Heizkosten beeinflussen.
Bestünde nicht die Möglichkeit, die Steigleitungen zu dämmen und mit einem Rohrkasten zu verkleiden, um die weder optisch noch abrechnungstechnisch elegante „Lösung“ mit dem Messgerät zu umgehen?
Gruß Walter

Nö… dürfen nicht… Alle Verluste die durch Leitungen enstehen werden durch alle im Haus lebenden Mieter geteilt…

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

eigerntlich nicht, es sei denn es ist ein Wohnraum.
Grüsse

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo Kleines59,
Was verstehst du unter Ablesegeräte?
Meinst du Wärmemengezähler?
Wenn die Zähler für deine Wohnung sind und sonst keine andere Wohnung mit an den Heizungsleitungen verbunden sind, spricht normalerweise nichts dagegen.
Sind für die Abrechnung genauer.
BastiFantastie

hallo kleines, natürlich darf das sein.
mfg

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

Hallo Kleines!

Die Ablesegeräte an den Heizkörpern messen das ganze Jahr, also auch im Sommer und auch, wenn du im Winter keine Heizung an hast. Mit einem komplizierten Schlüssel, der für die jeweilige Region errechnet wird, wird dann der eigentliche Verbrauch für die Wintermonate errechnet. Die Messgeräte in den Steigleitungen dürften meines Wissens nach nur die Durchflussmenge in den Rohren messen und lediglich zur Kontrolle für den/die Besitzer oder evtl.für die Arbeitsweise von Heizkreisverteilern, Wärmetauscher etc.dienen. Schau mal auf deine Heizkostenabrechnung, ob diese überhaupt zur Abrechnung herangezogen werden. Falls ja, ist dies ein Fall für Juristen, nicht für Heizungsfachleute. Das passende Forum dazu heißt: „www.jurathek.de“ Sicher gibt es auch bei wer-weiß-was eine Juraecke.

Grüße! schraubelocker

…duerfen an Heizungssteigleitungen Ablesegeraete zusaetzlich
angebracht werden ?

warum nicht? die frage ist äußerst oberflächlich