Hallo,
ich würde gerne wissen, ob Grunddienstbarkeiten, welche im Grundbuch für den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks eingetragen sind auch für Angehörige gelten. Konkret geht es um die Grunddienstbarkeit für einen KFZ Stellplatz, der auf einem nahe gelegenen Grundstück steht. Wenn diese Grunddienstbarkeit im Grundbuch auf den Vater eingetragen ist, darf dann auch der Sohn permanent diesen Stellplatz nutzen? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil bzw einen Paragraphen?
Vielen Dank!