Dürfen Animateure

… Freundschaftsanfragen machen oder User ohne Hinweis einen Flirt über kostenlose Mails starten um dann NUR auf kostenpflichtige Nachrichtenwege zu antworten.

AGB (eines „Sexpartnerclub“)
Artikel 11
Dem Kunden ist bekannt, dass ‚Besitzer der HP‘ zur Animation und Unterhaltung mit anderen Mitgliedern professionelle Animateure und Operator einsetzt, die im System nicht gesondert gekennzeichnet werden.

Warum „ohne Hinweis“? Wer sich dort anmeldet muss sicher irgendwann ein Kästchen anklicken neben dem steht „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ (oder so ähnlich). Der könnte den Betreiber doch fragen was er genau mit Artikel 11 der AGB meint. Zwingt ihn/sie doch keiner sich dort anzumelden.

Hallo

Dann wäre also alles erlaubt, solange es nur irgendwo in den AGB steht?

Ich vermute mal das es hier schon darum geht ob eindeutig erkennbar ist, was genau die beworbene Leistung ist. Und da es dabei üblicherweise darum geht, dem Nutzer etwas vorzutäuschen und deswegen schon mehrere Urteile zugunsten der Nutzer ergangen sind, ist es meiner Ansicht nach zumindest fraglich, das der wage Hinweis auf „Animateure“ ausreicht.

Denn der Nutzer erwartet ja bei einer solchen Dienstleistung eine generelle Vermittungstätigkeit. Genau die wird bei dem Einsatz von Operatoren und Animateuren niemals geleistet.

Vereinfacht gesagt wird etwas zum Kauf angeboten und in den AGBs bestimmt, dass der Kunde diese Ware trotz Bezahlung nicht erhält, sondern eine komplett andere, minderwertige.

Grüße,
.L

Hi,

nun, was dann letztendlich geliefert wird ergibt sich ja aus den AGB. Mit dem selben Argument könnte man ja gegen eine Mobilfunkgesellschaft vorgehen die damit wirbt dass man das xy Telefon „für 0 EUR“ bekommt, aber dann in den AGB sagt dass man dafür 24 Monate lang 29,99 EUR/Monat zahlen muss. Argument: „Aber ich dachte das Telefon gibt es umsonst“.

Oder?

Gruss
K

Ich sag mal so:

  1. Diese Vorgehensweise ist doch eigentlich bekannt.
  2. Bei dem kostenpflichtigen Kommunikationsweg sind doch klare Hinweise auf die Kosten, oder etwa nicht? (Das MUSS so sein.)
  3. Schon auf der Anmeldeseite wird unten bei einer Seite, die ich mal „Begegnungsfleck 18“ nenne, auf diese Vorgehensweise hingewiesen.

Würde man auf Werbung treffen, die sagt „alles geprüfte, echte Mitglieder“ oder ähnlich, dann wäre das wohl unlauterer Wettbewerb, wenn es mit Wissen des Betreibers Fake-Account mit Gewinnabsicht geben würde.

(Meine persönliche Meinung: Man ersetze das Wort „Vorgehensweise“ durch „Masche“.)

Guten Abend!

AGB (eines „Sexpartnerclub“)
Artikel 11
Dem Kunden ist bekannt, dass ‚Besitzer der HP‘ zur Animation
und Unterhaltung mit anderen Mitgliedern professionelle
Animateure und Operator einsetzt, die im System nicht
gesondert gekennzeichnet werden.

Im Klartext bedeuted die Passage: Dem Kunden ist bekannt, dass er vom Betreiber der Seite mit getürkten Mitgliedschaften hinter die Fichte geführt wird.

Worüber noch gleich beschwert sich der Kunde?

Gruß
Wolfgang

Danke für die Antworten.

Finde ich sollte noch erwähnen, dass auf der Seite ein Separet ist mit einem Live-Kontakt.
Wenn erwarte ich Animateure hier und nicht in Form von Fakeaccounts über die normale Suche.

Zudem, wenn man unter Detailsuche eine Beziehung sucht, hier dann Animateure zu finden ist dann schon hart.

Präventiv: Ja es gibt Leute mit sexuellen Vorlieben, weshalb sie auch auf solchen Seiten suchen…