Hallo ich würde gerne wissen, ob aushilfen auf 400-euro-basis (über 18 Jahre) max 8 std pro tag arbeiten dürfen oder mehr?
danke schonmal im vorraus
lG Julia
Hallo,
von der Sozialversicherung her gibt es da keine Begrenzungen. Der Minijob orientiert sich nur am Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Solang das nicht mehr als 400 Euro im Monat sind, ist alles schick. Ganz theoretisch kann man die auch an einem Tag im Monat erarbeiten.
Allerdings wären hier unter Umständen die allgemeinen Schutzvorschriften bezüglich Arbeitszeiten zu beachten.
LG
Bürostuhlakrobatin
Dann sollte man sich doch mal fragen,ob man nicht gleich als Sklave anfängt.Warum der Gesetzgeber die alte Regelung,wonach 400 € -Jobs nur bei maximal 15 Stunden pro Woche liegen dürfen,gestrichen hat ist wohl eine Vorstufe zur selbigen.
Hi Benny,
wenn du noch schnell darlegen könntest, was diese Antwort auch nur im Allerentferntesten mit der Frage der UP zu tun hat.
Danke im voraus
Annie
Dann sollte man sich doch mal fragen,ob man nicht gleich als
Sklave anfängt.
Stundenaufzeichnungen müssen (besser: sollen) trotzdem weiterhin geführt werden. Zumindest in den Mindestlohnbranchen ist dann ein gewisser Schutz da. Aber es soll Fälle geben, wo für 1,80 Euro/Stunde gearbeitet wird. Soweit korrekt, aber seltene Einzelfälle gegen die bei Anzeige auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Warum der Gesetzgeber die alte Regelung,wonach
400 € -Jobs nur bei maximal 15 Stunden pro Woche liegen
dürfen,gestrichen hat ist wohl eine Vorstufe zur selbigen.
Man hatte mal wieder die Idee, es einfacher zu machen. Aber selbst wenn es die noch gäbe - wo bleibt die Nachprüfbarkeit?
Zusatz
Dann gäbe es noch den gesetzlichen Mindestlohn, der für einige Branchen gilt.
Hallo
von der Sozialversicherung her gibt es da keine Begrenzungen.
Der Minijob orientiert sich nur am Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1
SGB IV). Solang das nicht mehr als 400 Euro im Monat sind, ist
alles schick. Ganz theoretisch kann man die auch an einem Tag
im Monat erarbeiten.
Man sollte - wenn man nebenbei ALG 1 bezieht - aber das SGB 3 nicht vergessen…
Gruß,
LeoLo