Hallo.
Aus dringendem Grund stelle ich mir gerade die Frage, ob Auszubildende vom Grundsatz her neu in den Betrieb eingetretene Arbeitnehmer (die dann als deren Vorgesetzte arbeiten werden) in alltägliche Betriebsabläufe (nicht unbedingt berufsbildtypische Tätigkeiten, viel mehr Workflows, Kasse bedienen usw.) einweisen müssen oder dürfen?
Gefühltermaßen gehe ich von „Nein“ als Antwort aus, hätte aber gern noch einige Belege (Paragraphen) dazu.
Für sachdienliche Hinweise bedanke ich mich im Voraus.
-maurerbottich-
Hallo,
Aus dringendem Grund stelle ich mir gerade die Frage, ob
Auszubildende vom Grundsatz her neu in den Betrieb
eingetretene Arbeitnehmer (die dann als deren Vorgesetzte
arbeiten werden) in alltägliche Betriebsabläufe (nicht
unbedingt berufsbildtypische Tätigkeiten, viel mehr Workflows,
Kasse bedienen usw.) einweisen müssen oder dürfen?
Gefühltermaßen gehe ich von „Nein“ als Antwort aus, hätte aber
gern noch einige Belege (Paragraphen) dazu.
ich wüsste nicht, was dagegen spricht, sofern dies ein Teil der Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb ist. Zu lehren bzw. anzuleiten ist Teil nahezu jedes Berufes, und muss genauso gelernt und geübt werden wie alles andere.
Alles weitere hängt von der konkreten Sachlage ab.
Gruß,
Malte
Guten Abend.
Gefühltermaßen gehe ich von „Nein“ als Antwort aus
Ja, aber warum denn bloß? Azubi sein heißt doch die Grundlagen eines Berufs soweit erlernen, dass man Geselle werden und dann selbst Stifte anleiten und einweisen kann. So lange keine Dinge abgefordert werden, für die spezielle Sachkundenachweise oder Qualifikationen gefordert sind, sehe ich da wirklich kein Problem.
Wobei ich natürlich davon ausgehe, dass der entsprechende Azubi nicht unbedingt am 1. September 2009 in dem Laden angefangen und jetzt die Weisung bekommen hat, den aus einem anderen Laden gekommenen Altgesellen anzulernen - aber letzten Endes wäre auch das zumindest rechtlich nicht fragwürdig.
Gruß Eillicht zu Vensre