Dürfen Azubis STREIKEN?

Moin!

Unserer Firma geht es zur Zeit dreckig und hat uns 9 Azubis seit über einem Monat kein Gehlat gezahlt. Nun haben wir eine Mahnung an den Vorstand geschickt und fragen nun euch ob es rechtlich erlaubt ist ohne angst vor einer drohenden Kündigung das wir Azubis alle streiken in dem wir einfach vom Betrieb fernbleiben.

Es wäre zwar eine Kollektive einstellung aller Azubis, jedoch ist mir persöhnlich alles nicht gerade geheuer, da nach dem esetz ja eigentlich Azubis nicht streiken dürfen und wenn doch dies als Kündigungsgrund gilt.

Was können wir anstatt tun, welche Rechtlichen Möglichkeiten gibt es noch???

Bitte bis Sonntag Abend alle ganz reichhaltig Posten, da wir eigentlich schon Montag in den Streik treten wollen.

Schönen Gruss Udoy

Hallo,

rein vorsorglich. Ihr könnt natürlich nicht einfach dem Arbeitsplatz fern bleiben, wenn ihr das Geld nicht bekommt.
Dieses Wegbleiben ist Arbeitsverweigerung. Ihr solltet euch, wenn ihr einen Vorstand habt, sind die Arbeitnehmer des Unternehmens sicher in einer Gewerkschaft, dort um Unterstützung suchen und - ihr müsst doch einen Betriebsrat haben. Oder taugt der nichts, wenn euch niemand hilft und ihr nur diesen Weg als Möglichkeit seht ?

Unserer Firma geht es zur Zeit dreckig und hat uns 9 Azubis
seit über einem Monat kein Gehlat gezahlt. Nun haben wir eine
Mahnung an den Vorstand geschickt und fragen nun euch ob es
rechtlich erlaubt ist ohne angst vor einer drohenden Kündigung
das wir Azubis alle streiken in dem wir einfach vom Betrieb
fernbleiben.

Es wäre zwar eine Kollektive einstellung aller Azubis, jedoch
ist mir persöhnlich alles nicht gerade geheuer, da nach dem
esetz ja eigentlich Azubis nicht streiken dürfen und wenn doch
dies als Kündigungsgrund gilt.

Was können wir anstatt tun, welche Rechtlichen Möglichkeiten
gibt es noch???

Ihr könnt natürlich vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung klagen, müsst es sogar. Dann wäre ein anderer Weg der Verband, dem das Unternehmen angehört und da ihr in Ausbildung seid, gibt es da eine Handwerskammer oder eine Industrie- und Handelskammer, die sich natürlich auch interessiert, warum Auszubildende kein Geld bekommen.

Eine Frage sollte zuvor geklärt werden. Es ist ein Unternehmen mit Vorstand. Also nach meiner Überlegung habt ihr einen Gesamtbetriebsrat. Der ist auch im Aufsichtsrat tätig. Was wurde für die ausgelernten Arbeitskräfte vereinbart ? Verzichten die oder warten die vorerst auf Zahlung ? Dann die weitere Frage. Habt ihr keinen Vertreter der Azubis im Betriebsrat, wenn es eine größere Anzahl von Lehrlingen sind. Wenn nein, weshalb nicht ? Wenn ja, was hat der Vertreter bislang geleistet ? Wenn Du Dir dieses Fragen beantwortet hast, kannst Du für Dich abklären, ob ihr nicht zuerst dem Gesamtbetriebsrat auffordert, für eure Rechte einzutreten oder ob ihr sofort zur Gewerkschaft oder zum Arbeitsrichter gehen könnt.

Ein letzter Hinweis. Wenn ihr morgen streikt, unangekündigt, nicht abgesichert, durch nichts, dem Unternehmen entsteht dadurch ein wirtschaftlicher Schaden, seid ihr haftbar. Das was ihr vorhabt ist ein sogenannter „Wilder Streik“.

Gruss Günter

Bitte bis Sonntag Abend alle ganz reichhaltig Posten, da wir
eigentlich schon Montag in den Streik treten wollen.

Schönen Gruss Udoy

Moin!

Unserer Firma geht es zur Zeit dreckig und hat uns 9 Azubis
seit über einem Monat kein Gehlat gezahlt. Nun haben wir eine
Mahnung an den Vorstand geschickt und fragen nun euch ob es
rechtlich erlaubt ist ohne angst vor einer drohenden Kündigung
das wir Azubis alle streiken in dem wir einfach vom Betrieb
fernbleiben.

Es wäre zwar eine Kollektive einstellung aller Azubis, jedoch
ist mir persöhnlich alles nicht gerade geheuer, da nach dem
esetz ja eigentlich Azubis nicht streiken dürfen und wenn doch
dies als Kündigungsgrund gilt.

Was können wir anstatt tun, welche Rechtlichen Möglichkeiten
gibt es noch???

Bitte bis Sonntag Abend alle ganz reichhaltig Posten, da wir
eigentlich schon Montag in den Streik treten wollen.

Hallo Udoy.

Nein!

Diese Art von „Streik“ steht Euch nicht zu. Ein „Streik“ muß gewerkschaftlich organisiert sein. Das wäre sonst Arbeitsverweigerung und kann die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Habt Ihr mal das Gehalt schriftlich angemahnt (zzgl. 7,71% Verzugszinsen vom Brutto)? Solltet Ihr umgehend tun. Alternativ könnt Ihr auch direkt zum ArbG und Klage erheben. Ein Monat Zahlungsverzug ist allerdings so eine „Schallgrenze“, wo unter Umständen schon vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht werden kann.
Bei Zahlungsverzug des AG kann man seine Leistungen vorübergehend verweigern, d.h. Ihr habt ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht. Durch die Ausübung des Zurückbehaltsungsrechts seid Ihr davor geschützt, durch immer weitere Vorleistungen praktisch ohne Vergütung zu arbeiten. Bei der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts müßt Ihr dem AG aber deutlich sagen, warum Ihr Eure Arbeit zurückhaltet, d.h. Ihr müsst ihm mitteilen, welche Gegenleistung er konkret erbringen soll, damit Ihr wieder arbeitet. Am besten machen man das mit einem kurzen Schreiben an den AG. Darin sollten die offenen Beträge erst einmal genau bezeichnet sein, d.h. Ihr solltet sagen, für welchen Zeitraum wieviel Geld aussteht. Dann solltet Ihr dem AG mitteilen, daß Ihr ab sofort bzw. ab dem nächsten Arbeitstag von Eurem gesetzlichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und daher vorläufig nicht mehr arbeiten werdet, bis das ausstehende Geld bezahlt ist.

Nach der herrschenden Rechtsprechung dürft Ihr allerdings Eure Arbeit nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht verweigern,
– wenn die ausstehende Vergütung „verhältnismäßig geringfügig“ ist,
– wenn nur eine „kurzfristige Verzögerung“ der Zahlung zu erwarten ist,
– wenn dem Arbeitgeber durch die Arbeitsverweigerung ein „unverhältnismäßig hoher Schaden“ entstehen würde oder
wenn Ihre Vergütung auf andere Weise gesichert ist, wobei der mögliche Anspruch auf Insolvenzgeld vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine solche Sicherung darstellt.

Vor allem im öffentlichen Dienst sollte man diese Beschränkungen ernst nehmen, da man hier einen zahlungskräftigen AG hat und diesem auch in höherem Maß als in der privaten Wirtschaft zur „Treue“ verpflichtet ist. Im übrigen genügen in der Regel ein bis eineinhalb Monatslöhne, um von einem nicht nur „geringfügigen“ Zahlungsrückstand zu sprechen. Ist der AG mit eineinhalb oder mehr Gehältern im Rückstand, kann man daher meist die Arbeitsleistung verweigern. Berücksichtigt dabei aber Eure finanzielle Lage, also die Frage, ob Ihr nach den o.g. Punkten möglicherweise Eure Arbeitsleistung nicht verweigern dürft.

Außerdem müßt Ihr vorsichtig sein, wenn Ihr gemeinsam von Eurem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, da die Rechtsprechung ein solches Vorgehen in einigen Fällen als „Streik“ bewertet hat und ein Streik nur dann rechtmäßig ist (siehe oben), wenn er von der Gewerkschaft organisiert wird. Ihr solltet daher unbedingt darauf achten, daß jeder Azubi sein Zurückbehaltungsrecht mit einem individuellen Schreiben ankündigt und mit seinen individuellen Lohnforderungen begründet!!! Außerdem sollte der Beginn der Arbeitsverweigerung nicht unbedingt auf ein und denselben Tag fallen und daher den Eindruck erwecken, als habt Ihr euch abgesprochen (was Ihr ja gemacht habt…). Außerdem solltet Ihr nicht einzelne Kollegen als Eure Stellvertreter „vorschicken“, die dann für alle mit dem AG verhandeln, da auch das den Eindruck eines Streiks machen könnte.

Nebenbei (auch wenn noch keine Insolvenz angemeldet ist) stellt die Bundesanstalt für Arbeit außerdem ein ausführliches Merkblatt im Internet bzgl. Insolvenzgeld bereit:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/merkblatt/pdf/…
Dürfte bald vielleicht für Euch von Interesse sein.

Meine persönliche Meinung: Ihr solltet noch nicht(!) die Arbeit niederlegen, jedoch das Geld schriftlich anmahnen. Aber, das müßt Ihr entscheiden. Auf die Art und Weise, wir Ihr es aber bisher vorhabt, geht es womöglich mächtig in die Hose.

Alle Gute!

Gruß,
LeoLo

Halli Hallo, ich danke euch allen für Die schnelle Antwort.
Zu aller erst muss ich folgendes Sagen, da die Frage schon oft gekommen ist.

  • Nein leider haben wir keinen Betriebsrat, durch die derzeitige Lage wurde ein Rat erst letzten Freitag initiert duch einige Mitarbeiter gewählt.

  • Wir haben beschlossen nicht zu streiken sondern es wird morgen jedem selbst überlassen sein, seine Arbeitskraft zurückzubehalten.

  • Das hatte wir geschrieben:

(…) obwohl Sie bereits mehrfach angekündigt haben, die Gehälter pünktlich zu zahlen (lt. Arbeitsvertrag bis zum 30. des laufenden Monats), ist dieses bis Heute nicht erfolgt.

Wir fordern Sie nochmals auf, unsere Gehälter für den Monat März spätestens bis zum 19.04.02 zu zahlen. Nach §288 BGB Abs. 1 Satz 1 verlangen wir außerdem Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz gemaß DÜG.

Sollte dieser Mahnung nicht nachgekommen werden, behalten wir uns vor eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht zu erwirken und/oder unsere Arbeitskraft zurückzubehalten. (…)
Am Ende alle Unterschriften der Auszubildenden

Das hatten wir am 11.04.02 dem Vorstand geschickt

----> Ich denke das ich erstmal morgen wieder zur Arbeit erscheine, dann aber etwas früher wieder gehe um mir Juristischen Rat aus der Handelskammer, Arbeiterkammer und Angeselltenkammer zu besorgen.

Schönen Dank noch Ihr habt mir wirklich geholfen
w-w-w sei Dank :wink:

schönen Waremn Sontag noch

Udoy

(…) obwohl Sie bereits mehrfach angekündigt haben, die
Gehälter pünktlich zu zahlen (lt. Arbeitsvertrag bis zum 30.
des laufenden Monats), ist dieses bis Heute nicht erfolgt.

Wir fordern Sie nochmals auf, unsere Gehälter für den Monat
März spätestens bis zum 19.04.02 zu zahlen. Nach §288 BGB Abs.
1 Satz 1 verlangen wir außerdem Verzugszinsen von 5 % über dem
Basiszinssatz gemaß DÜG.

Sollte dieser Mahnung nicht nachgekommen werden, behalten wir
uns
vor eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht zu erwirken
und/oder unsere Arbeitskraft zurückzubehalten. (…)
Am Ende alle Unterschriften der Auszubildenden

Das hatten wir am 11.04.02 dem Vorstand geschickt

Udoy.

Das „Wir“ kann Dich später echt in Probleme bringen…
Sei also vorsichtig und mach keine Gemeinschaftsaktion daraus! Sieh zu, daß Du alleine für Dich anmahnst und damit drohst, von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn ich AG wäre, würd ich unter diesen Umständen aus Prinzip nicht zahlen und später versuchen, den Spieß umdrehen…!

Gruß,
LeoLo

Um Doppelpostings zu vermeiden:

Leolo hat recht. Keine gemeinsamen Aktionen. Auch aus rechtlicher Sicht sind gemeinsame Aktionen nur sogenannte Willenserklärungen oder rechtsverbindlichen Charakter. Es muss jeder für sich gegenüber dem Unternehmen die von Dir gepostete Aufforderung per Einschreiben absenden.

Ausserdem bitte morgen zur Arbeit, Rechtsrat holen.

Gruss Günter

Ausserdem bitte morgen zur Arbeit, Rechtsrat holen.
Gruss Günter

Ok werde ich tun gehe morgen zur Arbeit, habe daran gar nicht gedacht.

Udoy

Nachtrag:

Hallo LeoLo und GünterW,

Ich war wie schon angekündigt gestern bei der Angestelltenkammer und habe um Juristischen Rat gebeten. Diese hatten Sich mein buw. Unser Mahnschreiben durchgelesen und es auch gleich in den aktuellen Rechtsbüchern nachgeschaut. Ich habe recht, sagten Sie und das wir als gemenschaft gemacht haben ist auch nicht weiter schlimm und kann nicht von Nachteil sein.

REchtlich gesehen haben wir recht da mir schon seit geraumer zeit kein Gehalt bekommen haben und es voraussichtlich auch für die nächsten Wochen keine entspannung auf diesem Gebiet geben wird. (Ich schaue jeden Tag 3 Mal nach ob das Gehalt schon da ist) Mit der Arbeiterkammer haben wir einen „Mahnantrag zum Erlass eines Mahnbescheides fürs Amtsgericht“ aufgesetzt den Ich z.B. nur dann abschicke wenn es keinen Schlichtungsausschuss für meinen Beruf gibt. Dannach bleibt mir nur noch die Klage über.

Aber Ok ich werde ab nun alles nur alleine Machen Betreffend der Aufsetzung der Mahnbescheide und Klagen. Aber das muss ich ja eh selber in die Hand nehmen.

Trotzdem schönen Dank für Die Hilfe…Ich wäre wahrscheinlich nicht zur Arbeiterkammer und Handelskammer gegenagen wenn Ihr mir nicht etwas Druck gegeben hättet.

Jetzt habe ich ein „Offizielles Statement“ dies bezüglich.

Schönen Gruss

Udoy

P.S: Günter (http://www.team-wunderle.de/)
Deine Seite sieht wirklich toll und deine Berichte habe ich wirklich mit Interresse gelesen nur ist die Animation Links-Oben entweder Defekt oder sie flakert halt nur bei Mir so, vielleicht kannst da nochmal rüberschauen. (ist ziemlich anstrengend fürs Auge)