Typischer Argumentationsstil, heimlich Unterstellungen als Tatsache deklarieren und dann über Folgeargumente diskutieren wollen…
In Sachsen beim Landgericht Bautzen versuchen Behörden und
Richter der BRD ein Kind gegen den Willen der Eltern
zwangzuimpfen, ohne jedoch den Eltern einen
Nein. Hier geht es darum, ob eine Behörde Eltern das Sorgerecht entziehen und an Eltern statt Entscheidungen treffen darf. Egal ob Eltern ihre Kinder Ham(m)er-hart an Krebs krepieren lassen, ihnen ihre Vitamine nicht geben, oder sonst wie eine adäquate Behandlung verweigern.
Wenn, muss also diskutiert werden, ob die erste Entscheidung über das Sorgerecht oder ob das Gutachten der Krankenhausärzte richtig war, Zwangsimpfung liegt hier, egal wie man es betrachtet, nicht vor.
(Und Grundgesetzverletzung - lachhaft)
Wirksamkeitsnachweis zum Nutzen von Impfen vorzeigen zu
können.
Es wird von „denen“ immer wieder behauptet, das Betroffenen das Recht zusteht, irgendwelche Beweise zu verlangen.
In welchem Gesetz/Verordnung soll das stehen, bzw. geregelt sein? Ich bezweifle das die meisten einen Beweis erkennen würde, wenn er ihnen auf die Nase gebunden wird.
Ein Arzt wird versuchen den Patienten zu beraten um ihm bei der Entscheidung über die beste Behandlungsmethode zu helfen. Fehler wird es immer geben, und bestimmt auch bewusste Vorteilsnahme durch Ärtze, etc. Das hat aber nichts mit dem System, Gesundheits-Gesetzen oder dem Thema Impfen an sich zu tun.
Letztendlich (ausser in extremen Notsituationen, zB Koma) wird immer gemacht, was der Patient will. Und wenn er nicht in der Lage ist, eine vernünftige Entscheidung zu treffen (zB weil er noch ein Kind ist), macht das sein Vertreter, üblicherweise die Eltern, oder wer auch immer gerade das Sorgerecht hat.
DW.