die Abgeordenten, die in den Bundestag einziehen, waren vorher irgendwie beschäftigt gewesen und haben noch Verpflichtungen. Wie geht es weiter, wenn sie ins Parlament einziehen? Dürfen sie nicht mehr beschäftig sein und ihren Verpflichtungen von vorherigen Arbeitsverhältnissen nachkommen?
Gilt diese Regel auch für die europäischen Parlamentarier in Straßburg?
Doch.
Aber rein aus praktischen Gründen wird das rein zeitlich nur in Einzelfällen möglich sein.
Viele Abgeordnete sind Beamte oder selbstständig, da gibt es die wenigsten Probleme.
War man bisher Angestellter so wird man diese Arbeit wohl kaum nebenher erledigen können, also wird man ohne Gehalt freigestellt oder kündigt selbst.