Dürfen die das - Rettungswagen

Hallo,

folgende Situation:

Rettungswagen mit Blaulicht + Martinshorn kommt an einen Kreisel (Kreisel ist in der Mitte erhöht und bewachsen, man kann also nicht durchgucken). Der Kreisel ist fast leer, insgesamt sehr wenig Verkehr. Der einzige Autofahrer macht den Weg so frei, dass der RTW in der richtigen Richtung problemlos passieren könnte.

Nun fährt der RTW entgegen der Verkehrsrichtung, also linksherum in den Kreisel. Dies obwohl es durch den dort vorhandenen Autofahrer eigentlich leichter wäre, in der richtigen Richtung weiterzufahren.

Wenn da nun einer regulär gekommen wäre, hätte dieser doch gar keine Chance… Man hört ein Martinshorn, kann aber wg. dem Bewuchs des Kreisels nicht erkennen, dass da ein RTW in falscher Richtung unterwegs ist.

Also, darf ein RTW bei wenig Verkehr entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch einen Kreisel fahren?

VG
Monroe

Hallo Monroe,

wenn sie niemanden gefährden, dürfen sie bei einer Fahrt mit genehmigtem Sondersignal praktisch alles.

Dir ist schon klar, dass ein PKW-Fahrer zwar nicht über den Bewuchs hinweg sehen kann, ob noch jemand im Kreisel ist, aber ein Rettungswagenfahrer aufgrund seiner erhöhten Sitzposition das sehr wohl kann?

Gruß

smalbop

wenn sie niemanden gefährden…

Das haben die in meinen Augen in Kauf genommen

Dir ist schon klar, dass ein PKW-Fahrer zwar nicht über den Bewuchs :hinweg sehen kann, ob noch jemand im Kreisel ist, aber ein :Rettungswagenfahrer aufgrund seiner erhöhten Sitzposition das sehr :wohl kann?

Ich werde nochmal drauf achten. Aus der Erinnerung heraus kann da auch kein höher sitzender Fahrer mehr drüber schauen. Auch die Seiten sind relativ schlecht einsehbar, weil bewachsen. Zudem ist der KReisel außerhalb der Ortschaft und so kommen da manche ganz schön reingeschleudert.

Für mich war es einfach eine unnötige Gefährdung. Dadurch, dass der RTW links herum gefahren ist, musste er sich an dem noch im Kreisel befindenden Fahrzeug vorbeischlängeln. Der hat eben genauso wenig damit gerechnet wie ich. Dieser PKW im Kreisel hat direkt vor der Einfahrt gestanden, auf der der RTW in den Kreisel eingefahren ist. D.h. der RTW-Fahrer konnte sofort erfassen, dass da der Platz eng wird. Für den RTW wäre es also in richtiger Fahrtrichtung nicht nur ungefährlicher, sondern auch schneller gewesen.

Ich hätte die Aktion verstanden, wenn der Kreisel und die zu- und abführenden Straßen verstopft gewesen wären. Dann wäre der Weg links herum der schnellste Weg gewesen.

„Die dürfen alles“ - hört sich gut an… Aber müssen die nicht auch ihren Verstand einschalten und sind für solche unsinnige Aktionen ggf. auch haftbar?

VG
Monroe

Hallo

Sollte etwas passieren sind sie natürlich sehr wohl haftbar. Allerdings, vielleicht siehst du das zu einseitig. Der RTW-Fahrer hat vielleicht nur das eine Auto, das ihm Platz gemacht hat, gesehen und sich gedacht, die andere Seite des Kreisels ist komplett frei. Somit hat der diesen Weg gewählt, damit er nicht in die Gefahr läuft das andere Auto zu streifen wenn er vorbeifährt. Er wird vielleicht gedacht haben, dass er auf der anderen Seite schneller sein wird. Ob das im Endeffekt auch so war, sei dahingestellt. Dürfen tut er dies allemal. Ich finde es auch falsch, egal um was oder wen es geht, zu schimpfen aber selbst gar nicht genau wissen um was es geht. Wer noch nie eine Einsatzfahrt gemacht hat, der wird auch nie wissen was dabei entscheidend ist, zu beachten ist, oder was man riskieren kann, darf oder will. Genau so wenig kann ich beurteilen ob es jetzt besser ist eine Bad-Bank zu eröffnen oder die Banken hängen zu lassen. Das ist Politik und da steck ich nicht drin. Deshalb überlasse ich solche Entscheidungen anderen (ob das nun gut ist sei dahingestellt). Und deshalb, solange nichts passiert ist, würde ich vielleicht auch mal anderst herum denken. Der RTW-Fahrer war zu mir selbst unterwegs. Diagnose Herzinfarkt. Wäre da nicht jeder froh, wenn der RTW-Fahrer auch was riskieren würde und alles versuchen würde schnell bei mir zu sein um vielleicht mein Leben zu retten?

Gruß

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Hallo

Sollte etwas passieren sind sie natürlich sehr wohl haftbar.
Allerdings, vielleicht siehst du das zu einseitig. Der
RTW-Fahrer hat vielleicht nur das eine Auto, das ihm Platz
gemacht hat, gesehen und sich gedacht, die andere Seite des
Kreisels ist komplett frei. Somit hat der diesen Weg gewählt,
damit er nicht in die Gefahr läuft das andere Auto zu streifen
wenn er vorbeifährt.

Nee, dass meinte ich nicht so. Das einzige sich im Kreisel befindliche Auto musste der RTW nur umständlich umfahren WEIL er den Weg linksherum gewählt hat.

Ich finde es auch falsch, egal um was oder wen es geht, zu
schimpfen aber selbst gar nicht genau wissen um was es geht.

Da kann ich mir doch als Autofahrer auch keine Gedanken drum machen. Es ist wichtig-eilig-dringend.Punkt. Ich habe nur darüber nachgedacht, wie es wohl wäre, wenn ich jetzt gerade im Kreisel wäre. Wahrscheinlich würde ich das Martinshorn wahrnehmen. Würde zuerst nach hinten schauen, ob da was kommt und würde mich orientieren, wo ich ggf. am besten ausweichen kann. Dass der von vorne kommen könnte, wäre mir bis dahin nie in den Sinn gekommen. Wenn der Verkehr zäh fliesst oder steht vielleicht. Aber so eben nicht.

Wer noch nie eine Einsatzfahrt gemacht hat, der wird auch nie
wissen was dabei entscheidend ist, zu beachten ist, oder was
man riskieren kann, darf oder will.

Der Drops ist eh gelutscht und es ist eine reine Interessensfrage. Selbst war ich am Kreisel nicht beteiligt, ich habe den RTW kurz vor dem Kreisel passieren lassen und habe es somit nur gesehen. Ich denke, die Situation wird kaum in gleicher Form wiederkommen.

Und deshalb,
solange nichts passiert ist, würde ich vielleicht auch mal
anderst herum denken. Der RTW-Fahrer war zu mir selbst
unterwegs. Diagnose Herzinfarkt. Wäre da nicht jeder froh,
wenn der RTW-Fahrer auch was riskieren würde und alles
versuchen würde schnell bei mir zu sein um vielleicht mein
Leben zu retten?

Das ist sowas ala „Operation erfolgreich - Patient tot“. Wenn da wirklich einer gekommen wäre, hätte es u.U. ganz dumm geknallt. Ich würde in erster Linie wollen, dass der RTW ankommt und nicht in einen unnötigen Unfall verwickelt wird. Oder die Zeit damit vertrödelt, sich in verkehrter Fahrtrichtung durchzutasten statt den freien, kaum längeren, regulären Weg zu nehmen.

Ich habe eine Hochachtung vor den Leuten, die solche Jobs machen. Es kann doch aber nicht sein, dass die solche Fahrten ohne Rücksicht auf Verluste machen.

VG
Monroe

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Übrigens :smile:
http://members.a1.net/wabweb/history/kreisverkehr.htm

Es handelte sich um einen ländlichen kleinen Kreisel… Wenn es der in dem Link beschriebene Kreisel aus Trinidat gewesen wäre, würde ich eine Abweichung der Fahrtrichtung eher verstehen :smile:

Also, darf ein RTW bei wenig Verkehr entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch einen Kreisel fahren?

VG
Monroe

Klar und für mich eindeutig: Nein, er darf das nicht.
Um einen Menschen zu retten einen möglichen weiteren Unfall zu provozieren ist gegen den Verstand und gegen das Gesetz.
Mein Sohn (Ersatzdienst) wurde als DRK Fahrer in einer ähnlichen Situation per Gerichtsentscheidung für einige Monate zum Fußgänger.

Hallo!

Also, darf ein RTW bei wenig Verkehr entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch einen Kreisel fahren?

Klar und für mich eindeutig: Nein, er darf das nicht.

Klar und für das Gesetz eindeutig: Ja, das darf er, § 35 Abs. 5a StVO.

Um einen Menschen zu retten einen möglichen weiteren Unfall zu
provozieren ist gegen den Verstand und gegen das Gesetz.

Also immer schön bei roten Ampeln anhalten, niemals durch die Fußgängerzone fahren und schön brav rechtsrum im Kreisel, ob der Verletzte und der Notarzt dann durch den Wagen geschleudert werden oder nicht. Hauptsache, es kann nichts passieren.

Mein Sohn (Ersatzdienst) wurde als DRK Fahrer in einer
ähnlichen Situation per Gerichtsentscheidung für einige Monate
zum Fußgänger.

Zu meiner Zeit durften Zivis auch keine Sonderrechtsfahrten machen.

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Also, darf ein RTW bei wenig Verkehr entgegen der
vorgeschriebenen Fahrtrichtung durch einen Kreisel fahren?

Klar und für mich eindeutig: Nein, er darf das nicht.

Klar und für das Gesetz eindeutig: Ja, das darf er, § 35 Abs.
5a StVO.

Da steht aber weiter unten:
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Mich hat ja nicht erstaunt, dass er linksherum durch den Kreisel gefahren ist, sondern dass er es ohne Not getan hat.

VG
Monroe

Hallo!

Mich hat ja nicht erstaunt, dass er linksherum durch den
Kreisel gefahren ist, sondern dass er es ohne Not getan hat.

Oh, war es ein gläserner Rettungswagen mit einem großen Schild obendrauf, auf dem der Zweck des Einsatzes vermerkt war?

Mich hat ja nicht erstaunt, dass er linksherum durch den
Kreisel gefahren ist, sondern dass er es ohne Not getan hat.

Oh, war es ein gläserner Rettungswagen mit einem großen Schild
obendrauf, auf dem der Zweck des Einsatzes vermerkt war?

Irgendwie versteht man mich hier nicht. Ich meinte mit „ohne Not“ nicht den Einsatzzweck, sondern dass der RTW auf regulärem Wege sogar schneller zu seinem Ziel gekommen wäre.

Hm … jetzt sehe ich auch, dass Du gar nicht erwähnt hast, welche Ausfahrt der Rettungswagen denn genommen hat. Ich habe es einfach mal so ausgelegt, dass der Links-Weg der Kürzere war und dadurch auch der, bei dem die Masseträgheit im Wageninneren weniger Tribut gefordert hatte.

Also rein wegmässig ist es linksherum tatsächlich kürzer. Aber nur ein wenig, das ist ein kleiner Kreisel mit drei Armen. Linksherum hatte der RTW aber ganz offensichtlich ein Hindernis zu umkurven (den PKW) und eben das zusätzliche Risiko, dass ihm da jemand entgegen kommt.

Aufgrund der Fahrtstrecke würde ich fast zu 100 % ausschliessen, dass ein Patient an Bord war. Vom KH weg, auf der Strecke ins „Niemandsland“

Ich meinte mit „ohne
Not“ nicht den Einsatzzweck, sondern dass der RTW auf
regulärem Wege sogar schneller zu seinem Ziel gekommen wäre.

Wahrscherinlich war der RTW-Fahrer darüber anderer Ansicht. :smile:

Gruß,
Max

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Dem deutschen Michel ist es vorbehalten sich mit den dümmsten Argumenten gegen die Vernuft zur Schau zu stellen.

Hallo,

Dem deutschen Michel ist es vorbehalten sich mit den dümmsten
Argumenten gegen die Vernuft zur Schau zu stellen.

Warum verwendest Du eigentlich ‚Wolf1‘, wenn Du in Wirklichkeit ‚Michel‘ heißt? War der ‚Michel‘ schon besetzt?
Gruß
loderunner

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Hallo,

eine ziemlich müßige Diskussion, die hier geführt wird.

Natürlich ist es gefährlicher nach links als nach rechts in einen Kreisel einzufahren. Allerdings, wenn er gute Gründe hat, darf der RTW-Fahrer, mit Sondersignal, auch nach links in den Kreisel einbiegen.

Ob er gute Gründe hatte wissen wir aber alle nicht, alle Annahmen warum er sich so verhalten hat sind reine Spekulation. Ihm zu unterstellen, dass er keinen guten Grund hatte ist genauso unberechtigt wie es falsch ist, einfach zu behaupten, er wird schon wissen was er tut.

Solange der RTW-Fahrer sich nicht selbst meldet und uns seine Sicht der Dinge darlegt werden wir uns nur im Kreise(l) bewegen…

Gruß
Werner

Guten Morgen,

die müßige Diskussion hat mir mittlerweile auch eine Antwort auf meine Frage gebracht.

Es gibt bei dieser Frage ja gar keinen wirklichen Rechtsstreit, es war eine reine Interessensfrage. Und warum nicht darüber diskutieren…

Bei vielen anderen Fragen werden ja nun auch nicht die Beweggründe aller Beteiligten abgefragt. Alles rein hypothetisch.

VG
Monroe

hi

wenn ein rettungswagen bei rot über eine kreuzung fahren darf, darf er natürlich auch in einen kreisel falsch einfahren, wenn er SO schneller am ziel ist. ein notfall ist ein notfall. wer weiß schon WAS da passiert ist. wenn deinem kind etwas zustoßen würde und du auf schnelle hilfe hoffst, ist es dir sicherlich egal welche verkehrsregel der rettungswagen für die rettung missachtet hat…oder?

lg
nina

hi,
ja darf er. er kann fahren wie er will, und es dem einsatzerfolg dient.
hauptmann