Dürfen die Erben das Geld behalten?

Meine Eltern lebten jahrelang im Ausland und besaßen dort ein Haus. Als beide Pflegebedürftigt wurden holten wir Kinder sie zurück nach Deutschland. Aufgrund von aggressiven Alzheimer und anderen Erkrankungen blieb am Ende nur eine Heimunterbringung. Da die Rente nicht reichte,zahlte das Amt die Differenz.Bezüglich des Hauses teilte man uns bei Antragstellung mit, das das Amt die gezahlten Gelder zu Lebzeit der Eltern mit Verkauf des Hauses zurück fordert.Sollte das Haus erst nach dem Ableben des Elternteils verkauft werden, liegt es im Ermessen des Amtes ob sie den Erlös von den Erben fordern oder nicht.Das im Heimuntergebrachte Elternteil ist mittlerweile seit zwei Jahren verstorben und das Haus immer noch nicht verkauft.Das Amt hat sich bisher nicht einmal wegen des Geldes gemeldet, kann der verbleibende Elternteil und die Kinder das Geld jetzt behalten wenn das Haus verkauft werden sollte oder muss dieses dem Amt mitgeteilt werden.

Kann ich nicht beantworten ! Wünsche Ihnen das Geld, aber wer die Ämter kennt… ?
mfg idefixer

Gerade weil man die Ämter kennt, will man das Geld nicht zu früh verteilen,falls es zum Verkauf kommt. Trotzdem danke mfg brauch antwort

Kann ich nicht beantworten ! Wünsche Ihnen das Geld, aber wer
die Ämter kennt… ?
mfg idefixer