Dürfen Echtholztüren bei Auszugbeschädigt bzw. abgenutzt sein?

Hallo,
werde in ~5 Monaten aus meiner Wohnung ausziehen. Nun stellt sich die Frage ob die mit Echtholzfurnier versehenen Türen auch renoviert werden müssen. Die Wohnung wurde 33 Jahre mit 2 Personen bewohnt. Durch das Verlegen von Laminat wurden die Türen am unteren Ende ~1,2 cm abgesägt. Im Laufe der Zeit splitterte das Furnier am unteren Ende um ~1,5 cm auf beiden Seiten. Das Laminat wird während der Kündigungszeit komplett entfert. In der gesamten Mietzeit wurde von Vermieterseite nichts an den Türen getan.

Hallo,
ich hätte da erst mal drei (!) Gegenfragen:
wann kam das Laminat auf den Boden?
Haben Sie damals den Vermieter informiert?
Sind die Türen fachmännisch abgesägt worden oder sahen sie gleich wie abgeknabbert aus?
Die Tatsache, daß das Furnier danach abgesplittert ist, spricht für die Amateurmethode. Allerdings ist Ihr Pluspunkt meiner Meinung nach die lange Mietdauer. Furnier kann sich bei so vielen Jahren immer mal lösen.
Jetzt weiß ich auch wieder, warum wir im ganzen Haus Vollholztüren haben.
Wenn ich die Antworten kriege, dann kann ich mir leichter ein Bild machen. Danke.
Gruß

Hallo Bully2,

leider kann ich keine Rechtsauskunft geben und kenne die Rechtsprechung in diesem Fall auch nicht. Ich persönlich würde von meinem Mieter jedoch erwarten, dass Türen und Türfutter nur nach Absprache geändert werden. In diesem Fall gäbe es eine entsprechende Freigabe und deine Frage würde sich erübrigen.

In deinem Falle ist es nicht ausgeschlossen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muß. Die natürliche Pflege der Türoberflächen bleibt dabei außen vor. Wenn dem so ist, wäre ein Kompromiß sinnvoll, der z.B. so aussehen könnte, dass die Tür unten von einem Fachmann durch einen Sockel (Stoßbrett) verlängert wird. Ein Tischler hat da viele Möglichkeiten.

Ich möchte dir empfehlen, einen fachlichen Rat z.B. beim Mieterbund einzuholen. Die kennen diese Detailfragen recht gut und ggf. auch Urteile zu dieser Frage.

Viele Grüße aus dem Emsland und viel Erfolg beim Lösen dieser Frage.

Maik

Mit einem Hallo zurück.
Was steht den im Mietvertrag über Renovierung, Art / Umfang innerhalb der Mietzeit für den Mieter?
Wurde das verlegen des Laminat und das abnehmen des Türblattes mit dem Vermieter abgesprochen und genehmigt?
Das Furnier splittert, weil, so vermute ich die Türe mit einem groben Sägeblatt gekürzt und die Schnittflächen anschließend nicht mehr mit Lack überzogen wurden.
Mein Rat, mit dem Vermieter ein offenes und freundliches Gespräch führen.

Gruß Wolfgang

Hallo bully2
es kann möglich sein ,das der Vermieter euch in die Pflicht von Schönheitsreparaturen nimmt,aber was sagt denn euer Mietvertrag,besenrein o.Renovierung,auch aufgrund der langen Mietzeit wird es wahrscheinlich eine komplette Rekonstruktion der Wohnung geben,es sei denn,das ist schon geschehen.Türen halten normalerweise ein leben lang.Ihr könnt beim Vermieter in Erfahrung bringen,was mit der Wohnung nach eurem Auszug geschieht und dann entscheiden was ihr tun werdet,entweder man riskiert das auf solche Dinge nicht geachtet wird,was wahrscheinlich ist,denn nur ihr kennt die genauen Fehler der Wohnung,oder man kauft
im Baumarkt Aluschienen in entsprechendem Farbton und bringt sie an.Eine neue Eichentür kann locker die 1000€ Zone erreichen.Viel Glück

Hallo,

Das kann man so pauschal nicht beantworten, da es vom Mietvertrag abhängt wer welche Renovierungspflichten hat.
Grundsätzlich gehört das streichen von Türen zum Bereich Schönheitsreparaturen (und wären dann vom Mieter zu renovieren).
Andere Frage wäre, ob das Verlegen des Laminats (und damit verbunden die Kürzung der Türblätter) mit dem Vermieter abgestimmt wurde, oder nicht.
Ich würde in jedem Fall das Gespräch mit dem Vermieter suchen, und mit ihm klären ob die Entfernung des Laminats von ihm gewünscht ist, und ob ihm bewusst ist das dann natürlich eine Lücke zwischen Tür und Boden entsteht.
Details sind wie gesagt auch im Mietvertrag definiert.

Viele Info’s zu diesem Thema findet sich in den einschlägigen Webseiten und Foren zum Thema Miete/Mietrecht, z.B. hier: mietrecht-einfach.de

Grüsse,Lupulus

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Hallo,
es handelt sich hierbei um eine normale Abnützung der Türen, es ist nur ein otischer Mangel und beeinträchtigt die Funktionstüchtigkeit der Türen nicht.
LG
Rudi