Dürfen einzelne Urlaubstage verweigert werden?

Hallo Experten,

hat schon mal jemand was davon gehört, dass Urlaub verweigert werden darf, wenn man nur einen Tag nehmen will, z.B. für einen Behördengang oder eine Feier?
Ich kann ja noch nachvollziehen, wenn das konkret zu einem bestimmten Termin verweigert wird, weil der AN genau an dem Tag gebracuht wird. Aber so generell von vornherein sagen, dass Urlaub nur wochenweise genehmigt wird und keine einzelnen Tage - das ist doch nicht rechtens, oder? Selbst wenn es sich dabei um einen Leiharbeiter handelt?!?!

Danke schonmal!
Susi

Leider ja…
Hallo,

laut Arbeitsrecht steht einem Arbeitnehmer (AN) ein Mindesturlaub zu, also eine gewisse Anzahl an Tagen. Diesen Urlaub muß der Arbeitgeber (AG) dem AN gewähren. Der AG ist also nur verplichtet, dem AN seinen Urlaub nehmen zu lassen, nicht mehr und nicht weniger. Wie der Urlaub zu nehmen ist, steht auf einem anderen Blatt. Es heißt ja auch UrlaubsANTRAG.

Wenn zB im Sommer Hochbetrieb herrscht, wäre es völlig legitim, wenn der AG festlegt, daß der Urlaub im Herbst zu nehmen ist.

Als AN kann man mehr oder weniger frei seinen Urlaub planen, die letzte Entscheidung fällt aber der AG.

Probleme wie „Ich habe aber schon gebucht“ werden auch nicht berücksichtigt, wenn ohne vorherige Abstimmung mit der Firma gebucht wurde.

Egal ob Lehrling, Facharbeiter oder Leiharbeiter.

Wenn es wie im geschilderten Fall in diesem Betrieb so geregelt ist, wird man sich wohl mit dem AG einigen müssen.

Tut mir leid aber so ist die Lage…

LG

Hallo,

laut Arbeitsrecht steht einem Arbeitnehmer (AN) ein
Mindesturlaub zu,

Auch Hallo,
richtig wäre hier das Bundesurlaubsgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Gruß ich

Hi, zu mindest steht das so schon mal nicht im Bundesurlaubsgesetz. Da steht u.A., dass auf die Belange des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen ist.
So, dann ist überhaupt nicht bekannt ob ein, bzw. welcher Tarifvertrag für den UP zuständig wäre oder ob dazu etwas im Arbeitsvertrag steht.
Und die Aussage, dass ein AG verlangen kann, dass der Urlaub im Herbst genommen werden muss wenn im Sommer Hochbetrieb ist, ist ja wohl an den Haaren herbei gezogener Unsinn.
Das alles wird behauptet ohne Quellenangabe und scheinbar nur „aus dem Bauch heraus“.
Das geht hier aber nicht, das Forum heißt wer-weiss-was und nicht wer-vermutet-was.
ramses90

Das kommt auf die arbeitsvertragliche Gestaltung des jeweiligen Arbeitsverhältnisses an.Zunächst einmal gilt das Bundesurlaubsgesetz:
Paragraph 7 Absatz

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn,
daß dringende betriebliche oder in der Person
des Arbeitnehmers
liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht
zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer
Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der
Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Somit ist sowohl für den AG als auch den AN bindend vorgeschrieben,das mindestens 2 Wochen (12 Werktage) am Stück genommen
werden müssen.
Die weiteren Tage können nach dem Gesetz frei geplant werden.

Sofern auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anwendbar ist oder es eine Betriebsvereinbarung gibt,sind die darin enthaltenen Bestimmungen zu beachten.
So ist es in vielen Betrieben üblich, den Urlaub für einen bestimmten Zeitraum vorzugeben (z.B. Werksferien).