Mein Freund ist 17 jahre alt und fast volljährig und will nicht mit seinen Eltern in den Urlaub nach Holland fahren aber seinen Eltern ist da segal und ihnen ist jedes Mittel recht damit er mitfährt.
Er hätte viele Möglichkeiten wo er bleiben könnte aber sie lassen ihn nicht.
Hallo LisaSophie,
da Dein Freund noch minderjährig ist, steht er unter der elterlichen Sorge seiner Eltern.
Ein Teilbereich dieser Personensorge ist das Recht der Bestimmung des Aufenthaltes des Minderjährigen (§ 1631 BGB) - das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Minderjährig ist man, wenn man noch nocht volljährig ist (mit 18). Demnach dürfen die Eltern bestimmen, wann und wo sich Dein Freund aufhält (auch im Urlaub)
Im engen Zusammenhang mit der Aufenthaltsbestimmung steht das Recht der Eltern, den Umgang des Minderjährigen mit Dritten zu bestimmen (§ 1632 BGB).
Im Klartext bedeutet das: Formell dürfen die Eltern deines Freundes bis zu seiner Volljährigkeit entscheiden, wo und mit wem er seinen Urlaub verbringt.
Dass das in Praxis nicht immer ganz einfach ist, ist eine andere Sache.
Im Übrigen sind die meisten Kinder auch nach ihrer „Volljährigkeit“ von ihren Eltern abhängig, da sie in vielen Fällen nicht in der Lage sind, wirtschaftlich für sich selbst zu sorgen.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Gruß
Peter