Dürfen Erben eine Wohnung betreten ohne Eigentümer

Zwei Erben haben eine Wohnung zur Hälfte geerbt.
Die andere Hälfte gehört einem Eigentümer.
Frage : dürfen die zwei Erben den Wohnungsschlüssel verlangen und in die WONUNG gehen ohne den Eigentümer der anderen Hälfte .

Hallo!
für mich stellt sich erst mal die frage ob der erbe schon im grungbuch eingetragen ist? wenn nein: ohne grundbucheintragung ist er kein eigentümer, also nicht reinlassen. steht er im grundbuch drin ist er eteileigentümer der immobilie, dann gehört ihm die die hütte zum teilmit dann ja, wenn auch mit absprache. wenn die bude vermietet ist sieht die sache noch anders aus. Aber: versuchen sie mit dem erben (irgentwann wird er wohl im G.Buch eingetragen werden)
eine einvernehmliche lösung zu finden. spart ärger und geld.