Dürfen Fitnesstudios fristlos kündigen?

Mal angenommen, man würde schon seit etlichen Jahren in einem Studio einer Fitneßkette trainieren, der Vertrag gilt 12 Monate und verlängert sich immer automatisch um weitere 12, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird, dürfet der Vertrag von der Kette fristlos gekündigt werden?
Und falls ja, müßte das begründet werden oder würde ein einfaches „Wir kündigen Deinen Mitgliedsvertrag fristlos“ genügen?

Hallo,
was genau steht diesbezüglich im Vertrag und worin bestand der Kündigungsgrund?
Gruß
loderunner

Nehmen wir an, der Wortlaut wäre folgender:

"Hallo B…,

Hiermit kündigen wir Deinen Mitgliedsvertrag fristlos.
Dies gilt für alle Mc… - Filialen.

Sportliche Grüße"

Sonst nichts. Keine Begründung, kein nix, nur das.

Auf mich würde das sehr unprofessionell wirken und ich würde die Gültigkeit anzweifeln. Aber das muß ja nichts heißen.

Hallo,

eine Kündigung aus wichtigem Grund ist fristlos auch bei befristeten, sich immer wieder verlängernden Verträgen zulässig, §§ 626, 543, 314 BGB. Der Grund muss auch nicht in dem Kündigungsschreiben selbst angegeben sein, damit dieses wirksam ist.

Was für Gründe das aus Kundensicht sein können:

http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/dien…

Aus Studiosicht kommen Gründe in Betracht wie: Tätlichkeiten / bösartige Beleidigungen / rassistische Äußerungen gegenüber Kunden oder Personal, Diebstahl von Studio- oder Kundeneigentum, …

Allerdings ist auch bei außerordentlichen Gründen nach § 314 BGB grundsätzlich eine Abmahnung nötig. Davon gibt es wiederum Ausnahmen, z.B. im Mietrecht bestimmt § 543 Abs. 3 BGB, wann eine Abmahnung vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung entbehrlich ist, im Dienstrecht gilt, dass bei besonders schweren Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten die Abmahnung entbehrlich sein kann.

Nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB („Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.“) kann man z.B. eine Begründung der Kündigung nachträglich verlangen, falls man es wider Erwarten noch nicht wissen sollte (aber welche schottisch anmutende Fitness-Kette verschenkt schon Monatsbeiträge, ohne dass etwas gravierendes vorgefallen ist…). Das ist zwar eine Norm des Dienstrechts, aber die dürfte auf den gemischten Vertrag des Fitness-Studios, der aus Dienstleistung und Miete besteht, anwendbar sein.

VG
EK

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Das hätte ich nicht erwartet.