Laut Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.
In den einschlägigen Foren der deutschen Presse jedoch werden immer wieder Forenbeiträge zensiert, auch ohne einen für den Autoren nachvollziehbaren Grund. Eine Begründung für die Löschung findet i. d. R. nicht statt.
Nun meine Frage: Sofern ein Forenbeitrag von seinem textuellen Inhalt her nicht gegen deutsches Recht und die guten Sitten verstößt, steht da nicht ein öffentliches Medium (wie z. B. ein Onlineportal der Presse) in der grundgesetzmäßig verankerten Pflicht, einen solchen Forenbeitrag als Ausdruck der Meinungsfreiheit unzensiert zu veröffentlichen?
Die Presse selbst nimmt dieses Recht ja auch für sich selbst in Anspruch, insbesondere im Presserecht.
Ich denke, das „Hausrecht“ eines Online-Portals ist hier im Vergleich zum Grundgesetz nachrangig.
sag mir wo du wohnst und ich komme mal vorbei und tue in Deinem Garten meine Meinung kund. Ist ja mein gutes Recht. Dein Hausrecht hat sich meinem Recht auf freie Meinungsäusserung unterzuordnen
Der Forenbetreiber entscheidet nun mal was stehenbleibt und was nicht. Dazu kommt noch die „political correctness“ z.B. bei vielen Artikeln über Straftaten von Mitbürgern mit Migrationshintergrund. Da sind die Kommentarfunktionen gleich abgeschaltet oder werden nach 10 Kommentaren dicht gemacht. Hat der Täter aber Verbindungen in die rechtsradikale Szene heisst es „Feuer frei“ und es darf fast alles geschrieben werden.
Daß die Leute bei ihrer Berufung auf Artikel 5 immer nur die erste Hälfte zitieren… Da heißt es nämlich noch „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ Hinzu kommt, daß die Grundrechte nur staatliche Stellen unmittelbar binden. Als privater Anbieter kann ich in einem von mir betriebenen Forum stehen lassen und löschen was mir gefällt. Schlimmstenfalls läuft mir eben die Kundschaft weg…
Ich finde, es gibt da schon einen Unterschied zwischen einem öffentlichen Forum, dessen Zweck es ist, Meinungsbilder einzufangen und meinem privaten Garten.
Mag sein, vielleicht ist dieser Unterschied subtil. Aber dennoch vorhanden.
OK, dann sagen wir dass Du ein Restaurant hast und ich jeden Abend dort speise und den anderen Gästen meine Meinung verkünde. Ist ja ein öffentlicher Ort…
Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat, d.h. der Staat darf mir nur im Rahmen der im Art. 5 GG genannten Einschränkungsmöglichkeiten den Mund verbieten.
Ein Forenbetreiber kann wie ein Hauseigentümer allen wann und wie er will in seinem Territorium den Mund verbieten, also auch Meinungsäußerungen nach Belieben löschen, Nutzer ausschließen etc.
In den einschlägigen Foren der deutschen Presse :jedoch werdenimmer wieder Forenbeiträge zensiert
Durch den Staat? Nein. Durch den Betreiber. Das stellt aber KEINE Zensur im Sinne des Grundgesetzes da.
steht da nicht ein öffentliches Medium (wie z. B.
ein Onlineportal der Presse) in der grundgesetzmäßig
verankerten Pflicht
Nein. Aus einem einfachen Grund: Das Grundgesetz macht Vorschriften, wie sich der Staat und seine Organe verhalten müssen. Die freie Presse ist aber kein Staatsorgan. Der zitierte Paragraph ist hier also überhaupt nicht anwendbar.
Die Presse selbst nimmt dieses Recht ja auch für :sich selbstin Anspruch, insbesondere im Presserecht.
Zur Pressefreiheit gehört übrigens auch, daß niemand so einfach gezwungen werden kann, eine Meinung zu veröffentlichen, die er selbst nicht vertritt. Die Presse ist frei, selbst zu entscheiden. Und das ist auch gut so. Ich möchte nicht, daß der Staat der Presse vorschreibt, was sie veröffentlichen muß.
Wie sehen das hier die Experten im Forum?
Tausendnal gefragt, tausendmal durchgekaut, tausendmal die gleiche Reaktion.
Kurz Gesagt: Im Grundgestz steht nicht das drin, was Du verstanden zu haben glaubst.
Jeder hat das Recht, im www ein eigenes Forum zu erstellen und dort jede beliebige Äußerung zu tätigen.
Natürlich kann er bei Äußerung von strafbaren Dingen (z.B. Volksverhetzung, Beleidigung etc.) dafür auch belangt werden und die Verpflichtung erhalten, diese „Meinungen“ wieder zu entfernen, soweit das im Netz überhaupt möglich ist.
Die Tatsache, dass ein Forum im www öffentlich zugänglich ist, heißt noch lange nicht, dass dort Willkür der Poster herrscht.
Üblicherweise muss man sich dort registrieren, was ebenso üblicherweise mit einer Akzeptanz der Bedingungen des Seitenbetreibers einhergeht. Man unterschreibt also einen Vertrag, durch den man sich verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. An diese Regeln ist man gebunden - denn es gibt immer noch Vertragsfreiheit.
Es ist nicht sittenwidrig, dass der Anbieter einer unentgeltlichen Leistung das Recht hat, über das Ausmaß des Angebots selbst zu entscheiden; insbesondere sich das Recht nimmt, geschäftsschädigende und strafbare Inhalte zu entfernen, bevor er daraus negative Konsequenzen erleidet.
… und dann noch als nicht-juristische Antwort:
Es hat zwar jeder das Recht, seine Meinung zu äußern - aber niemand hat die Pflicht, diese Meinung zu publizieren!