Dürfen Geschäfte gültige Währung ablehnen

… weil der Schein zu gross ist oder das Wechselgeld zu klein

Auch kein Hallo,

… weil der Schein zu gross ist oder das Wechselgeld zu klein

grundsätzlich dürfen Geschäfte sogar ablehnen, überhaupt ein Geschäft zu machen.

Wurde aber ein gültiger Kaufvertrag geschlossen, muss das Geschäft auch in Deutschland gültige Zahlungsmittel akzeptieren. Anders sieht es natürlich aus, wenn es hierzu vertragliche Einschränkungen gibt. Kleben im Geschäft deutlich sichtbare Aushänge, dass keine 500 Euro Noten akzeptiert werden, ist das ein gültiger Vertragsbestandteil.

Gruß

S.J.

Hallo,

ja private Geschäftsleute dürfen das…wir leben in einer freien Marktwirtschaft und welche Zahlungsmittel ein Geschäft akzepiert,ist ihm überlassen.

Nur die Deutsche Bundesbank und ihre Filialen im Bundesgebiet sind gesetzlich verpflichtet, alle gültigen Zahlungsmittel der Bundesrepublik
Deutschland anzunehmen bzw. zu wechseln.

Hallo

… weil der Schein zu gross ist oder das Wechselgeld zu klein

grundsätzlich nein, in Ausnahmen ja.
Der Artikel hier sollte Erleuchtung bringen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Haendler-muessen-Geld-an…

Das wichtigste als Zitat:
„Händler in der Euro-Zone dürfen nach Angaben der EU-Kommission von ihren Kunden weder kleine Münzen noch große Scheine grundsätzlich ablehnen. […]
Händler und Dienstleister dürfen dem Papier zufolge aber die Bezahlung in bar ablehnen, wenn sie nicht genügend Wechselgeld in der Kasse haben. Auch wenn ein Schein einen unverhältnismäßigen Wert gegenüber dem geforderten Preis habe, könne der Händler sich weigern.“

Gruß
Wawi

Falsch
Wir leben in einer sozialen MW.

Freie MW gibts in den USA.

Erst denken dann schreiben

Hallo,

wieso musst du 3 Std. nach der richtigen Antwort eine falsche hinzufügen?

Lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzli…
http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_faq_euroban…

Interessant insbesondere „Annahmezwang“.

VG
EK

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Hallo, Zeitung für 1,20 mit 200 €-Schein bezahlen? Da hätte ich
Verständnis, wenn der Ladenbesitzer sagt: sorry. Gruß

Hallo, Zeitung für 1,20 mit 200 €-Schein bezahlen? Da hätte
ich
Verständnis, wenn der Ladenbesitzer sagt: sorry. Gruß

Der Ladenbesitzer steht ja nicht unter Verkaufszwang. Er verweigert einfach seine Willenserklärung zum Kaufvertrag und kommt dann gar nicht in den Annahmezwang.

Aber wenn der Ladenbesitzer einen Autoladen hat und einen Kaufvertrag über ein Auto gemacht hat - dann kann er den 500-Euro-Schein zur Begleichung der Schuld aus dem Kaufvertrag nicht mehr ablehnen.

Grüße,
Sebastian

Hallo!

Das ist das Problem des Ladenbesitzers. Dann muss er vor Vertragsabschluss vereinbaren, dass er keine 200,- Euro Scheine nimmt.

Gruß
Tom

Hallo,

ja dein Posting ist Quatsch mit Soße…:smile:

Du solltest DAS,was du verlinkts vielleichte erst einmal selber
lesen…*grinz*

Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere :für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, das heißt es :ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit :Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung :oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der :Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung :mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren

owt

Hallo,

das stimmt so nicht…siehe dazu:

Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte
Annahmepflicht,
denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998,
Art.11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde […]
niemand :verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen
Zahlung :anzunehmen.“

sowie:

Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere :für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, das heißt es :ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit :Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung :oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der :Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung :mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren

In Brüssel leben Bürokraten,die vom wirklichen Leben nicht die Bohne einer Ahnung haben…

Hallo,

ja, auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst, gibt es Verträge, die Bargeld als Zahlungsmittel ausschließen und eine Überweisung oder sogar Lastschrift als zwingendes Zahlungsmittel regeln. Man nennt diese z.B. Handyverträge, Mietverträge, …

Vielleicht ist dieser Evolutionsschritt noch nicht in alle Breiten vorgedrungen…

VG
EK