Ein Paar ist unverheiratet und haben verschiedene Nachnamen. Der Mann heißt mit Nachnamen Müller und die Frau heißt mit Nachnamen Mustermann.
Das Paar hat bereits ein 4 Jähriges Kind, was den Nachnamen Müller trägt. Die Frau ist mit dem zweiten Kind (Vom selben Mann) schwanger und möchte, dass das jüngere Kind den Nachnamen Mustermann trägt.
„Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. Eine nach der Beurkundung der Geburt abgegebene Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden. Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.“