darf ein Handwerker unabhängig vom Arbeitsauwand bzw. Arbeitsdauer einen Pauschalpreis von Montagen bis zu 4 Geräten nehmen?
Beispiel:
Ein beauftragter Handwerker hängt ein heruntergefallenes Hizungsablesegerät wieder auf und verplombt es. Er braucht dafür beispielsweise 4 Minuten.
Könnte er dann eine Pauschale wie oben beschrieben nehmen und diese auf beispielsweise 30 Euro netto festlegen?
Naja, es ist ja auch immer zu klären, ob das, was vereinbart war, auch zulässig ist.
Man kann ja vieles in seine AGB schreiben, aber deswegen ist es nicht zwangsläufig rechtlich binded.
darf ein Handwerker unabhängig vom Arbeitsauwand bzw.
Arbeitsdauer einen Pauschalpreis von Montagen bis zu 4 Geräten
nehmen?
Wenn man ihm den gibt, darf er.
Beispiel:
Ein beauftragter Handwerker hängt ein heruntergefallenes
Hizungsablesegerät wieder auf und verplombt es. Er braucht
dafür beispielsweise 4 Minuten.
Aha, und zuvor hat er sich an den Ort des Geschehens gebeamt und anschließend wieder zurück?
Könnte er dann eine Pauschale wie oben beschrieben nehmen und
diese auf beispielsweise 30 Euro netto festlegen?
Falls es keine Vorabvereinbarung über die Höhe der Vergütung gibt, ist im Zweifel § 612 BGB anwendbar. Geschuldet wird dann das, was branchenüblich für die Leistung ist.
30 Euro für 4 Minuten Arbeitszeit und (zum Beispiel) 30 Minuten Wegezeit für Hin- und Rückfahrt und Fahrzeugkosten und Bürokosten und Sozialbeiträge und Steuerabzüge und…und schließlich Gewinnmarge sind kein Wucher, sondern ein verdammter Discountpreis. Manche Rabattjäger können einfach den Gierschlund nicht vollkriegen. Erst etwas kaputtmachen und dann am liebsten nichts für die Reparatur zahlen wollen.
Ich bin übrigens kein Handwerker. Aber auch ich nehme gerne das, was mir als Fachmann zusteht, wenn mein Auftraggeber unfähig ist, den Job selbst zu machen.
Naja, es ist ja auch immer zu klären, ob das, was vereinbart
war, auch zulässig ist.
Man kann ja vieles in seine AGB schreiben, aber deswegen ist
es nicht zwangsläufig rechtlich binded.
AGBs und Preisvereinbarungen sind da aber sehr unterschiedlich zu betrachten.
Wenn ein Preis genannt wird und der Kunde dann den Auftrag gibt, gilt der Preis. Ausnahmen sind rar, so könnte ein Wucherpreis / Sittenwidrigkeit vorliegen, oder der Auftraggeber könnte nicht geschäftsfähig gewesen sein (z.B. ein Kind).
Hast du eine Schlagaderverletzung, verblutest gerade und der Apotheker verlangt für das Verbandspäckchen 150.-€, dann ist ja klar, dass dieses Geschäft nichtig ist.
Ich sehe aber in dem genannten Fall kein auffälliges Missverhältnis zur Leistung, auch sehe ich keine besonderer Unerfahrenheit oder Notlage des Auftraggebers. Beides müsste aber erfüllt sein!
Bleibt die Variante, dass KEIN Preis vereinbart war.
Hier greift die Regel, dass eine Leistung, die in aller Regel nur gegen Geld zu erwarten ist, auch dann bezahlt werden muss, wenn kein Preis explizit genannt wurde.
Es wird dann die „übliche Vergütung“ fällig, wenn keine „Taxe“ (ein durch eine Gebührenordnung festgelegtes Entgelt, etwa Rechtsanwaltshonorar) bestimmt ist.
So, kommen wir zum Fazit:
Es wurde ein Preis vereinbart, der nicht unter Ausnutzung einer Notlage/Unerfahrenheit/… des Auftraggebers in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht? Dann ist der zu zahlen.
Es wurde kein Preis vereinbart, dann ist die übliche Vergütung zu bezahlen. Was ist üblich? Nun, da kann man sich vortrefflich drüber streiten. Waren es 30€ für etwa 4min Arbeit inkl. An- und Abfahrt? Das halte ich für eine übliche Vergütung, mag sein, dass es preiswertere Angebote gibt, mag sein, dass es teurere gibt.
Mir ist nicht ganz klar, wann man davon spricht, dass ein Preis vereinbart wurde.
Ist das bereits dann der Fall wenn man bei einer Firma, deren Preise auf deren Homepage ersichtlich sind, einen Auftrag erteilt?
Oder ist ein Preis dann vereinbart, wenn nach der Reperatur eine Unterschrift auf dem Formular geleistet wird, dass man gewöhnlicher Weise von Handwerkern nach deren Arbeit unter die Nase gehalten bekommt?
Oder ist ein Preis nur dann vereinbart, wenn man VOR Arbeitsbeginn gesagt bekommt, was das kosten wird?
Trifft letzteres zu, war im fiktiven Fall kein Preis vereinbart.
An- und Abfahrt wurden seperat berechnet. Material ebenfalls.
Könntest du anhand dieser Informationen eine neue Bewertung des Falles vornehmen. Das wäre sehr nett.
Vielen Dank aber jetzt schon.
Beispiel:
Ein beauftragter Handwerker hängt ein heruntergefallenes
Hizungsablesegerät wieder auf und verplombt es. Er braucht
dafür beispielsweise 4 Minuten.
Aha, und zuvor hat er sich an den Ort des Geschehens gebeamt
und anschließend wieder zurück?
Nein. Er kommt mit dem Auto und berechnet seine An- und Abfahrt gesondert.
30 Euro für 4 Minuten Arbeitszeit und (zum Beispiel) 30
Minuten Wegezeit für Hin- und Rückfahrt und Fahrzeugkosten und
Bürokosten und Sozialbeiträge und Steuerabzüge und…und
schließlich Gewinnmarge sind kein Wucher, sondern ein
verdammter Discountpreis.
An- und Abfahrt, sowie Material wurden seperat in Rechnung gestellt.
Es handelt sich hier (wie erwähnt) um den Posten „Montage“
Manche Rabattjäger können einfach
den Gierschlund nicht vollkriegen. Erst etwas kaputtmachen und
dann am liebsten nichts für die Reparatur zahlen wollen.
Ich fühle mich nicht angesprochen. Selbstverständlich muss man für eine Leistung, die man in Auftrag gegeben hat bezahlen (unabhängig übrigens davon, ob man etwas selbst kaputt gemacht hat oder nicht). Hier geht es um die Frage der Höhe der Zahlung. Ich dachte, das ginge aus meiner Anfrage hervor).
Ich bin übrigens kein Handwerker. Aber auch ich nehme gerne
das, was mir als Fachmann zusteht, wenn mein Auftraggeber
unfähig ist, den Job selbst zu machen.