wir haben mit einem Bauträger ein Haus mit Flachdach bebaut. Auf dem Dach zwei Sonnenkollektoren (Warmwasserunterstützung), im Bauplan mittig eingezeichnet.
Die mit den Sanitärinstallationen beauftragten Handwerker haben die Kollektoren aber an den äußersten Rand des Flachdaches gesetzt. Ich vermute mal ganz laienhaft, weil da die Verbindung zum Leitungsschacht am kürzesten war.
Technisch ist die Verschiebung sicher ohne Relevanz aber optisch stört mich das sehr, weil man von der Vorderfront des Hauses die Rückseite der Kollektoren deutlich über den Dachrand sehen kann. Wären sie in der Dachmitte platziert, so wie es der Architekt vorgesehen hatte, wären sie kaum sichtbar gewesen.
Meine Fragen dazu:
Muss ein Handwerker sich nach den Vorgaben eines Bauplanes richten oder kann der nach eigenem Gusto davon abweichen?
Kann ich verlangen, dass die Position korrigiert wird?
Handwerker dürfen nicht ohne Rücksprache mit Bauherren und Architekt von den Plänen abweichen. Baupläne sind schliesslich das Ergebnis von Planungsüberlegungen, die möglichst alle Aspekte des fertigen Zustandes umfassen. Sie sind ausserdem eine Leistung, die Geld kostet. Der Bauherr würde diesen Aufwand nicht treiben, wenn das Ergebnis ih m gleichgültig wäre.
Fazit: Die Handwerker haben auf eigene Kosten den jetzigen Zustand zu beseitigen und den geplanten Zustand herzustellen. Das sollte aber dem beteiligten Architekten auch bekannt sein.
Viel Erfolg bei der Durchsetzung wünscht
Ernst Deimel
Dipl. Ing. Architekt
Grundsätzlich „sollten“ Handwerker vom LV (Leistungsverzeichnis) und Bauplänen nur nach Rücksprache mit dem Bauleiter/ Architekten abweichen.
Hat in Ihrem Fall der Architekt die Lage der Kollektoren selbst festgelegt/ eingezeichnet oder war auch ein Fachplaner für die Heizung beteiligt?
Welchen Massstab hatte der Plan des Architekten (Entwurfsplan, Ausführungsplan)?
War der Plan Anlage zum LV des Handwerkers?
Was steht im LV zur Lage der Kollektoren?
Wer hatte die Bauleitung inne, der Architekt?
Sie sollten diese Fragen Ihrem Architekten und gfls. Bauleiter stellen.
Was sagt er dazu?
In Ihrem Fall trägt der Bauleiter/ Architekten, meiner Ansicht nach, die Verantwortung.
Er muss gewährleisten, dass die Firmen nach den Bauplänen ausführen.
vielen Dank für die Antwort. Es ist wohl so, dass hier die Gewerke ziemlich freie Hand hatten, wo und wie sie etwas machen sollten. Den Bauleiter habe ich bereits angesprochen. Er wiegte bedenklich sein Haupt. Vermutlich hält er mich für kleinlich. Aber man will ja nicht nur ein neues Haus, schön anzusehen sollte es ja auch.
vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich überhaupt keinen Kontakt zu dem Architekten sondern nur zum Bauleiter. Da werde ich nochmals darum bitten, dass man die Kollektoren entsprechend der Bauzeichnung positioniert. Das dürfte ja nicht so aufwendig zu bewerkstelligen sein.
natürlich dürfen Handwerker von sich aus nicht von einem Bauplan abweichen, es können ja komplexe Gesichtspunkte vorliegen, die sie nicht übersehen können. Auch verwischen sich dadurch die Verantwortungen und Garantieverpflichtungen, was nicht hingenommen werden sollte. Selbst in Fällen, wo Handwerker Fehler des Planers entdecken, was gar nicht so selten ist, sind sie verpflichtet, sich vorher mit dem Planer oder Bauleiter zu konsultieren, bevor sie ändern. Ich war zwar immer sehr dankbar, wenn ich mit guten Handwerkern zusammenarbeiten konnte, die mich auf Strittiges hinwiesen, aber Ändern ohne mein Wissen hätte ich mir verbeten. Nun liegt hier der Fall vor, dass entgegen den Vorstellungen des Architekten und des Bauherrn eine , nennen wir es einmal >VerunstaltungAngemessenheit
Es ist Aufgabe des Bauleiters sicherzustellen, dass die Ausführung der Planung entspricht. Abweichungen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers sind nicht zulässig. Also ist Ihr Bauleiter in der Verpflichtung, den plangemässen Zustand herzustellen. Falls die Handwerker mit seiner Zustimmung gehandelt haben, hat er bzw. seine Haftpflicht die Kosten der Änderung zu tragen. Wenn Sie nicht gefragt wurden, darf das Sie nichts kosten.
Hallo Rrivasol,
also vom Grundsatz her denke ich sollte man sich fragen welche Daseinsberechtigung ein Bauplan hat, wenn sich niemand daran hält und nach eigenem Ermessen entscheidet?! Kann man ja von Glück reden das sich ihr Maurer nicht kurzfristig entschieden hat die Hauseingangstür einfach auf die rückwärtige Seite des Gebäudes zu verlegen weil es für ihn einfacher war diese dort hin zu transportieren?!
Sollte ihr Installateur nach Absprache mit dem Architekten oder dem Statiker diese Änderung vorgenommen haben weil irgendwelche technischen Belange dagegen sprechen die ursprüngliche Einbausituation weiter zu verfolgen und dies schriftlich niedergelegt wurde…ok, eine schriftliche Bedenkenanmeldung aus nachvollziehbaren Gründen…ok. Ansonsten hat der Monteur einfach´nen Vogel. Als nächstes kommen sie in ihr Bad und die Aufteilung desselben wurde durch den Installationsbetrieb geändert weil die Rohrleitungsverlegung einfacher und günstiger wäre?! Aus dem Bauplan und den vom Architekten vorgegebenen Maßen geht die exakte Platzierung der Kollektorflächen hervor…denke schon, dass wenn alle anderen Fachhandwerker sich bei der Positionierung von Fensterflächen, Zimmertüren etc. daran halten können…sollte das dem Installateur auch durchaus zumutbar sein?!
am Bau ist nichts unmöglich, das wissen Sie doch sicher auch. Und wenn sich alle Beanstandungen so leicht korrigieren ließen wie die Standortverlegung von Solarkollektoren, wären wir glückliche Menschen. Aber wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail.
Ich habe mir die Situation gestern noch einmal auf dem Dach angesehen. Wenn die Sanitärfirma jetzt die Kollektoren genau da hin stellt, wo der Architekt sie gerne haben wollte, dann stehen sie im Empfangsbereich der Satellitenschüssel. Und die zu versetzten wird nicht so leicht sein, weil deren Fuß unter der Dachhaut fest verankert ist. Und ob dann das Dach wieder richtig dicht zu bekommen ist, da habe ich meine Zweifel.
Aber Danke für Ihren Kommentar. Hat mir aus der Seele gesprochen.
Gruß, rivasol