Dürfen Hunde gegessen werden?

Hallo,
Wikipedia sagt in http://de.wikipedia.org/wiki/Hundefleisch nein und benennt als Quelle die Basler Zeitung.
Als ehemals mögliche Gesetzesgrundlage habe ich das Fleischhygienegesetz gefunden, welches nicht mehr gilt. http://www.jagdundwild.de/info_FlHG_p1.html
Gibt es derzeit eine rechtliche Grundlage, die das Verspeisen von Hunden oder Katzen in Deutschland verbietet?

Ich möchte keine moralischen Aspekte diskutieren. Ich esse keine Hunde oder Katzen und habe das auch nicht vor.

Grüße
Ulf

Gibt es derzeit eine rechtliche Grundlage, die das Verspeisen
von Hunden oder Katzen in Deutschland verbietet?

Ohne es jetzt allzu lange geprüft zu haben: ich denk, nein.
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Fleichbeschaugesetzes“ vom 13.4.1986 (BGBl. I 1986, Seite 398) wurde es verboten, Hunde (und Affen und Katzen) zu schlachten, um Fleisch für den Genuß durch Menschen zu gewinnen.
Damit ist aber nicht gesagt, daß man nicht bereits geschlachtete Hunde essen darf. Also:

Mahlzeit!
Wotan.

P.S.: http://www.morgenwelt.de/638.html

Hi,

vorab: ich habe nicht nach Gesetzen gesucht. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass es sich eher um ein kulturelles „Problem“ handelt. Denn selbst wenn lt. Wotan das essen geschlachteter Hunde nicht verboten ist, so wird es hier doch sicherlich keiner probieren. In anderen Ländern (z. B. Korea) wird das etwas anders gesehen.

Gruss,
Julia

Hallo,

leider finde ich einfach keine Online-Quellen mit dem Wortlaut, aber mein Wissensstand ist, dass eine EU-Richtlinie das Schlachten von Hunden und Katzen zum (menschlichen) Verzehr verbietet. In der Schweiz kann man ja den leckeren Sennenhund-Schinken noch genießen (nur der Verkauf ist verboten, Schlachten zum Eigengebrauch ist erlaubt).

Gruß,

Myriam

Moin moin,

mein Vater war bis vor 5 Jahren Fleischbeschauer. Er hat mir gesagt, dass, wenn er einen Hund oder eine Katze zum Beschau gezeigt bekommt, er das dem Kreisveterinäramt melden muss. Also muss es über eine kulturelle Kannbestimmung hinaus gehen. Falls Du wirklich genaueres brauchst, kann ich ihn mal fragen.

Gruß

ALex

Interessantes Thema. Ich denke, es ist erlaubt. Das einzige was meines Erachtens dagegen spricht, ist unsere Kultur (Hund als Haustier, nicht als Speisetier). Auf jeden Fall muss jedes Tier fachgerecht - also so schmerzfrei wie moeglich - geschlachtet werden.

In China essen sie Hunde
Hallo!

Der Betreff ist nicht nur passend zum Thema, sondern auch noch als DVD-Tipp für Filmfans zu verstehen. Sehenswert, aber nichts für schwache Gemüter. Dennoch: Ich hab auch was zur Sache zu sagen :wink:

Als ehemals mögliche Gesetzesgrundlage habe ich das
Fleischhygienegesetz gefunden, welches nicht mehr gilt.
http://www.jagdundwild.de/info_FlHG_p1.html
Gibt es derzeit eine rechtliche Grundlage, die das Verspeisen
von Hunden oder Katzen in Deutschland verbietet?

Ich habe schockiert zur Kenntnis genommen, dass das neue Gesetz (Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futterrechts), das das Fleischhygienegesetz aufgehoben hat, nichts von Hunden oder Katzen sagt. Nun könnte man meinen, das es jetzt nicht mehr verboten ist.
Aber:

„gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 G über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und FuttermittelR v. 1. 9. 2005 sind die „…“§§ 15 bis 18“ … „Fleischhygienegesetz“ … „soweit dies zur Vermeidung von Strafbarkeitslücken und Lücken in der Bußgeldbewehrung erforderlich ist, in der bis zum 6. 9. 2005 geltenden Fassung weiter anzuwenden“.

Und da ich’s übersichtlicher hier nicht reinbringen konnte, nochmal kurz zusammengefass: § 15 Fleischhygienegesetz, in dem das Verbot stand, gildet (wie man im Ruhrgebiet so schön sagt).

Gruß,

Florian.

Hallo Ulf,

das „Verspeisen“ von Hund,Katze,Schlange oder Ratte zum B. ist innerhalb der EU nicht zulässig…

Hallo,

das „Verspeisen“ von Hund,Katze,Schlange oder Ratte zum B. ist
innerhalb der EU nicht zulässig…

ist das jetzt eine Meinung oder eine begründete Meinung?
Gruß
loderunner

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Mhm…

das „Verspeisen“ von Hund,Katze,Schlange oder Ratte zum B. ist
innerhalb der EU nicht zulässig…

mein Prof - Völkerkunde - sagte seinerzeit mal so etwas, wie: es wäre nur eine Gewöhnungssache… Hat der nun gegen geltendes EU-Recht verstossen?

Oder ist das okay, wenn man es in Asien macht?

Rätselt…

Horst

Hallo,

das „Verspeisen“ von Hund,Katze,Schlange oder Ratte zum B. ist
innerhalb der EU nicht zulässig…

Was ist dann mit Bisamratten=Wasserkaninchen=waterkonijn
http://www.zeit.de/archiv/2001/19/200119_wie_find_si…
und Biberratten?
http://rezepte.nit.at/rezepte/nutria_tomatencreme.html

Dürfen die jetzt auch nicht mehr verzehrt werden?

Gruß
Maja

Hallo Ulf,

mein Prof (Völkerkundler) sagte, sie seien sehr lecker. Da ich auch gerne in alles reinbeisse, was ich noch nicht probiert habe, würde mich das schon interessieren, ob ich Nachbars Hund jetzt beissen darf oder nicht.

Ich denke mal, ich darf ihn nicht würzen, aber aufessen wohl schon.

Wenn den nun ein anderer mit Knoblauchbutter einreibt, wär’s wohl okay…

Gruß!

Horst

P.S.: Sabber!