Dürfen Kinder allein eine Dogge ausführen?

Was macht man, wenn Kinder im Alter von ca 8-10 Jahren mit einer Deutschen Dogge unterwegs sind und den Hund immer wieder laut anfeuern: Paß auf! Da kommt jemand! Pass ja auf!!.. der Hund jemanden sieht, wütend zu kläffen beginnt und auf diese Person losgeht, die zufällig vorbeikommt. Das größere Mädchen hatte äußerste Mühe, den Hund (Deutsche Dogge) an der Leine zu halten.
Kann man irgendwo feststellen lassen, wohin der Hund gehört, damit jemand mit dem Halter redet?
Darf man überhaupt minderjährige Kinder mit so einem Tier losschicken, die dann solchen Blödsinn machen?
Ist im Fall einer Wiederbegegnung und Angriff dieses Hundes zur Verteidigung Pfefferspray erlaubt?

Hallo,

Kann man irgendwo feststellen lassen, wohin der Hund gehört, damit jemand mit dem Halter redet?

Sicher etwas schwierig aber nicht unmöglich. Notfalls kann man ja die Polizei oder das Ordnungsamt rufen. Vielleicht dezent darauf hinweisen, dass da ein Kind mit einem Hund rumläuft, dass es nicht unter Kontrolle hat.

Darf man überhaupt minderjährige Kinder mit so einem Tier losschicken, die dann solchen Blödsinn machen?

Tja, das könnte man sicher als Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht ansehen. Es wäre schließlich nicht der erste Hund, der auch mal die eigenen Halter angeht, gerade wenn sie kleiner als der Hund selbst sind. Auch wenn dies selbstverständlich dieser Hund nie machen würde. Das machen immer nur die anderen. Aber schon im Interesse des Kindes würde ich wahrscheinlich bei dieser Konstellation bei Polizei oder Ordnungsamt Bescheid sagen. Schließlich kann dieses Kind nichts für seine intelligenten Eltern. Gute Hundehalter wüßten, dass bei aller Erziehung und artgerechter Haltung ein solcher Hund für ein Kind diesen Alters und andere Personen ein nicht zu rechtfertigendes Restrisiko darstellt.

Ist im Fall einer Wiederbegegnung und Angriff dieses Hundes zur Verteidigung Pfefferspray erlaubt?

Nein, der will nur spielen. Natürlich darf man einen solchen Angriff mit allen gerade zur Verfügung stehenden Mitteln abwehren. Man muss dazu auch nicht warten, bis man zwei drei stark blutende Wunden hat. Wenn der Hund dabei irgendwie kaputt geht, wäre es im Zweifel auch nur eine Sachbeschädigung.

Grüße

Es gibt Kategoriehunde, die nur ab 18 geführt werden dürfen und mit einem bestimmten Halterschein.

Eine deutsche Dogge kann bis zu 80/85 kg wiegen. Ein Erwachsener kriegt das Tier kaum gehalten, wenn es loslegt.

Mir wollten letztes Jahr 2 Huskys in den Kinderwagen springen. Die beiden Hunde zogen einen 6 Jährigen hinter sich her. Ein anderes Mal sahen wir einen Rottweiler, der eine ca. 8 Jährige im Schlepptau hatte.

Ich bin selbst mit verschiedenen Hunderassen aufgewachsen, vom Dackel bis zum Schäferhund war da so einiges dabei. Es ist erschreckend wie geistesabwesend manche Halter ihren Hund einem Kind aufdrücken was nicht mal halb so viel wiegt wie das Tier.

In welchem Bundesland lebst du? Das entsprechende Hundegesetzt hilft dir da vielleicht weiter.

Und wenn ein Hund, der nicht gehalten werden kann dich angreift darfst du dich natürlich den Umständen entsprechend verteidigen.

Hi

Ich hatte mich mal mit gewissen Grundkenntnissen aus dem Security Dienst mit einem schwererziehbaren Hirtenhund-Schäferhundmischling beschäftig , letzte Chance für den Halter , entweder ich bekomme das hin , oder er wird eingeschläfert.
Ich bin sportlich , 181 und wiege 86 kg .
Ich hatte stellenweise erhebliche mühe den zu halten , als er anfänglich versuchte auf andere Hunde los zu gehen ( das war das Problem )
wenn ich schon probleme bekomme mit einem mittelgrosen Hund , wie soll dann eine 12 Jährige einen grossen Hund halten …
klarer Fall von : vergiss es .

Ich an deiner stelle , würde mir das Tier genau anschauen , ist es ein gut erzogener , treuer von dem man eigentlich nichts zu erwarten braucht , dann Hühneraugen zu und vorbei gehen lassen.

Aber so wie du das beschreibst , würde ich nur eines kennen , Handy raus , Minifilm und Foto’s und den Ordnungsbehörden zeigen.
Die haben mit so etwas immer viel Spass :smile:

Toni

Hallo,

Ist im Fall einer Wiederbegegnung und Angriff dieses Hundes
zur Verteidigung Pfefferspray erlaubt?

Offiziell sind m.W. Pfeffersprays ja ausschließlich zur Abwehr von Tierattaken zugelassen. Gegebenenfalls ist zur Abwehr eines Angriffes aber im Grunde jedes geeignente Mittel zulässig. Auch die Frag der Verhältnismäßigkeit ist gegenüber Tieren wohl erheblich weiter zu fassen als gegenüber Menschen.

Gruß
Werner

Auch die Frag der Verhältnismäßigkeit ist gegenüber
Tieren wohl erheblich weiter zu fassen als gegenüber Menschen.

Dazu gilt es zu sagen, dass sich Verhältnismäßigkeitsfragen bei Notwehr (gegen Menschen) nicht stellen.

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