Hallo,
ist es rechtlich nicht bedenklich, wenn der Studierende auf seine Klausur nicht nur die Matrikelnummer, sondern auch den Namen schreiben muss? Ich bin an einer relativ kleinen Uni und man kennt sich hier. Muss nicht Anonymität gewährleistet sein um Übervorteilung auszuschließen? Mir ist an der Stelle die Rechtslage nicht ganz klar.
Beste Grüße
Jean-Luc