Wie schon im Titel erwänt meine Frage:
Dürfen meine Eltern meine Sachen wegnehmen zum Beispiel meine psp (bin fast 14)
Wäre nett wenn ihre helfen könnt danke im voraus
legal gesehen würde ich ja sagen, da du noch geseztlich gesehen noch minderjährig bist und unter ihnen stehst.
Du hast aber nicht geschrieben, wer die psp gekauft hat, warum es genommen würde (ist im Prinzip für diese Antwort nicht wichtig).
Ich hoffe, es ist ist nichts längerfristig.
Psp gekauft
Ich hab sie mir ganz allein gekauft
Hallo!
Schwierige Frage.Haben Deine Eltern Dir die psp (was ist das eigentlich?)für einen bestimmten Zeitraum weggenommen, bis Du z.B. Dein Zimmer aufgeräumt hast o.ä., oder soll das Ding für immer weg sein? Ich fürchte, daß Deine Eltern das Recht haben, Dir zu Erziehungszwecken Sachen wegzunehmen, bin aber kein Jurist.Ich kann Dir nur empfehlen, in Ruhe (!) nochmal mit Deinen Eltern zu sprechen und vielleicht so zu einer Lösung zu kommen.Wenn Du und Deine Eltern zur Zeit gar nicht zurecht kommen, kannst Du dich auch ans Jugendamt wenden. Ich wünsch Euch viel Glück!
mopti
Hallo MrX,
ich weiß zwar nicht, warum Deine Eltern die Playstation weggenommen haben, etwas ist jedenfalls vorgefallen. Egal, klar bist Du 13 und Deine Eltern haben dazu das Recht, aber für alles gibt es doch eine Lösung. Ich bin zwar Opa, habe aber eine Enkelin mit 13 und versuche da oft zu vermitteln. Kannst Du vielleicht den Grund näher schildern, wenn Du das nicht magst, kannst evtl. mit einem von den Großeltern darüber sprechen. Verstehe bitte, aber mit Deiner zu kurz gestellten Frage, kann ich noch keine weiteren Ratschläge geben.
Liebe Grüße
Hallo MrX , zu deiner Frage kann ich nur sagen : Natürlich dürfen deine Eltern dir das wegnehmen, sie werden ihre Gründe dafür haben.
Leider kann ich nicht mehr dazu schreiben .
Hallo, es kommt darauf an, warum sie Dir was wegnehmen.
Deine Eltern nehmen Dir Deine Sachen nicht ohne Grund ab.
Du hast nicht erwähnt, warum sie Dir was wegnehmen.
Ja dürfen deine Eltern. Haben die PSP deine Eltern gekauft ist sie sowieso ihr Eigentum. Hast du die die PSP gekauft, von deinem Taschengeld greift das hier:
Der Wortlaut des §110 BGB
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“
Der Taschengeldparagraph regelt also, dass Kindern ihr Taschengeld zur freien Verfügung steht und dass sie damit machen dürfen, was sie wollen – allerdings nur mit Einwilligung ihrer Eltern. Dasselbe gilt für Geld, das Kindern mit Einwilligung ihrer Eltern von Verwandten oder Bekannten für ihren Geldbeutel geschenkt wird.
Erlaubte und nicht erlaubte Taschengeldkäufe
Dennoch dürfen Kinder von ihrem Taschengeld nicht alles kaufen. Zum einen sind Kinder unter sieben Jahren prinzipiell nicht geschäftsfähig. Alle Käufe, die sie tätigen, gelten also nicht. Ihre Eltern können das Gekaufte zurückbringen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen bestimmte Käufe ebenfalls nicht tätigen. Das gilt für
alle Käufe, für die es einen schriftlichen Vertrag braucht, auch Ratenkäufe.
alle Produkte, die Kinder und Jugendliche laut Gesetz nicht besitzen dürfen, also Alkohol, Zigaretten, Waffen.
alle Dinge, die so teuer sind, dass sie ein Kind/ein Jugendlicher mit dem normalen Taschengeld nicht bezahlen kann.
Keine Festlegung über die Höhe
Nirgends festgelegt ist allerdings, für wie viel Geld Kinder und Jugendliche einkaufen dürfen. Und da sparen erlaubt ist, können auch Grundschüler unter Umständen über höhere Beträge verfügen.
Der Taschengeldparagraph wurde nicht geschaffen, damit Eltern nach jedem größeren Einkauf ihrer Kinder das Gekaufte wieder zurück in den Laden bringen können - weil sie den Kauf unsinnig finden oder weil es sich ihr Kind im Nachhinein anders überlegt hat.
Dank des Taschengeldparagraphen ist es für Kinder einfacher, kleine Alltagsgeschäfte zu erledigen und zu lernen, mit ihrem Geld umzugehen. Bei teuren Einkäufen kann der Verkäufer dennoch eine Einwilligung der Eltern verlangen. Auch können Eltern den Kauf nachträglich rückgängig machen.
Nicht vom Taschengeldparagraph erfasst sind übrigens höhere Geldbeträge, die ein Kind gewinnt. Dieses Geld gehört dem Minderjährigen zwar. Er darf darüber aber nicht frei sondern nur mit Zustimmung seiner Eltern oder der gesetzlichen Vertreter verfügen.
Bin kein Experte aber Eltern dürfendas. Du bist nichtvilljährig
Natürlich dürfen Sie! Sie werden einen Grund haben und der ist bestimmt nicht stehelen zu wollen!
Wie schon im Titel erwänt meine Frage:
Dürfen meine Eltern meine Sachen wegnehmen zum Beispiel meine
psp (bin fast 14)Wäre nett wenn ihre helfen könnt danke im voraus
Hallo, da du erst knapp 14 Jahre alt bist , haben deine Eltern das Personensorgerecht. Sie dürfen also entscheiden, ob du bestimmte Dinge haben darfst oder nicht. Es gibt ja sicher einen Grund, warum dir deine Eltern Sachen wegnehmen. Vielleicht versuchst du mal, in Ruhe mit ihnen darüber zu reden, damit ihr zusammen einen Kompromiss findet. Wenn du dir garnicht mehr zu helfen weißt, kannst du dich zunächst mal an einen Lehrer deines Vertrauens wenden oder ans zuständige Jugendamt. Die können dir dann noch sehr viel genauere Informationen geben. Wünsche dir viel Glück!!
Gabi Happel
Hallo,
ich gehe davon aus, dass deine Eltern einen Grund haben, um dir solche Maßnahmen aufs Auge zu drücken.
Da du dich dazu aber nicht geäußert hast, kann ich deine Frage leider nicht beantworten.
Nur soviel, wenn meine 14 Jahre alte Tochter permanent vorm Computer hockt und dafür Schule und ihre Pflichten sausen läßt, dann bekommt sie von mir ein Computerverbot ausgesprochen, zu ihrem eigenen Schutz…
mit freundlichen Grüßen
G.Görmer
Was ist ein/e PSP ??
ja düren sie wenn sie der meinung sind das es dir schadet