Müssen Mülltonnen nach der Leerung direkt wieder in zb. den Keller gebracht werden oder dürfen die die ganze zeit draussen stehen?
Gibt es einen Paragraphen dazu?
mfg
Müssen Mülltonnen nach der Leerung direkt wieder in zb. den Keller gebracht werden oder dürfen die die ganze zeit draussen stehen?
Gibt es einen Paragraphen dazu?
mfg
Müssen Mülltonnen nach der Leerung direkt wieder in zb. den
Keller gebracht werden oder dürfen die die ganze zeit draussen
stehen?
Gibt es einen Paragraphen dazu?
Hallo,
wenn du mit draußen die dauerhafte Aufstellung auf dem Fußweg meinst, wäre das eine Sondernutzung, die über Satzungsrecht der Kommune geregelt ist. Sollte nur auf Antrag gehen, der aber selten so gut begründet werden kann, dass sich die Kommune als Eigentümer der Fußwege darauf einlässt.
Grüße
Ulf
Hallo,
Wo ist bei dir draußen?
Derjenige, der die Mülltonne besitzt, hat sie auf seinem Miet-/Pacht-/Eigentumsgrundstück zu verwahren. Das Abstellen auf öffentlichem (also fremden) Grundstück ist nur zum Zwecke der Abholung erlaubt.
Auf dem eigenen Grundstück aber darf die Tonne auch draußen in Wind und Wetter stehen. Man muß sie nicht im trockenen Keller aufbewahren.
Gruß Steffi