dürfen Nebenkosten vom Gehalt eibehalten werden

Ich wohne in einer Dienstwohnung und der Vermieter=Arbeitgeber hat die Nebenkosten vom Lohn einbehalten. Darf er das?

Ich wohne in einer Dienstwohnung und der Vermieter=Arbeitgeber
hat die Nebenkosten vom Lohn einbehalten. Darf er das?

Hallo Lemm72,

das ist eine juristische Frage, die ich nicht beantworten kann.
Meine Meinung ist, daß er es nicht darf, es sei denn, sie hätten es im Mietvertrag oder im Arbeitsvertrag vereinbart.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Guten Morgen!
Grundsätzlich darf man es nicht.
Was steht denn in Ihrem Mietvertrag? Ist die direkte Verrechnung hier genannt? Wenn ja, dann haben Sie mit Ihrer Unterschrift einer solchen Ausnahmeregel evtl. zugestimmt.
L.G. Jihet

Ich wohne in einer Dienstwohnung und der Vermieter=Arbeitgeber
hat die Nebenkosten vom Lohn einbehalten. Darf er das?

Ist eine ordentliche Abrechnung erstellt worden? und stimmt diese??
Wie ist der Mietvertrag definiert?? Steht dort, das NK z.B. verrechnet werden darf??

Ich wohne in einer Dienstwohnung und der Vermieter=Arbeitgeber
hat die Nebenkosten vom Lohn einbehalten. Darf er das?

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick