Dürfen Österreichische Polizeibeamte Duzen?

Die Frage wurde schon gestellt, ich habe aber keine Möglichkeit darauf zu antworten. Es wurde auch keine genaue Antwort gegeben, deswegen hier ein neuer Thread.

PolizistInnen in Österreich müssen nach der Richtlinien-Verordnung (http://goo.gl/ljIZpo) unter Paragraph 5, Punkt 2 siezen:

„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit „Sie“ anzusprechen.“

Der Paragraph dient der Achtung der Menschenwürde. Unter Punkt 1 ist des Weiteren geregelt:

„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen, das geeignet ist, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses, der politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung empfunden zu werden.“

Bitte die ModeratorInnen diese Antwort nachträglich einzutragen. Vielen Dank.

Ein Mistelbacher in Tirol
Servus,

wie ist das dann in Gegenden zu handhaben, wo als übliche Anreden bloß „Du“ und „Ihr“ (Pfarrer, Lehrer, Tierarzt und Bauern ab zehn Morgen und einem männlichen Enkel) verwendet werden und „Sie“ als beleidigende Anrede für Reichsdeutsche und Verwaltungsbeamte reserviert ist?

Schöne Grüße

MM

wie ist das dann in Gegenden zu handhaben, wo als übliche
Anreden bloß „Du“ und „Ihr“ (Pfarrer, Lehrer, Tierarzt und
Bauern ab zehn Morgen und einem männlichen Enkel) verwendet
werden und „Sie“ als beleidigende Anrede für Reichsdeutsche
und Verwaltungsbeamte reserviert ist?

Stejht eigentlich klar drin:

„… alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht …“

Gruß,
Max

Lesen und Verstehen
Hallo Max,

ja, da hast Du recht - das ist anompfirsich klar und hübsch in die Bestimmung eingeflochten.

Schöne Grüße

MM