Die Frage wurde schon gestellt, ich habe aber keine Möglichkeit darauf zu antworten. Es wurde auch keine genaue Antwort gegeben, deswegen hier ein neuer Thread.
PolizistInnen in Österreich müssen nach der Richtlinien-Verordnung (http://goo.gl/ljIZpo) unter Paragraph 5, Punkt 2 siezen:
„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben alle Menschen, bei denen dies dem üblichen Umgang entspricht oder die es verlangen, mit „Sie“ anzusprechen.“
Der Paragraph dient der Achtung der Menschenwürde. Unter Punkt 1 ist des Weiteren geregelt:
„Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alles zu unterlassen, das geeignet ist, den Eindruck von Voreingenommenheit zu erwecken oder als Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der Rasse oder Hautfarbe, der nationalen oder ethnischen Herkunft, des religiösen Bekenntnisses, der politischen Auffassung oder der sexuellen Orientierung empfunden zu werden.“
Bitte die ModeratorInnen diese Antwort nachträglich einzutragen. Vielen Dank.