Dürfen Oldtimer ohne Blinker


http://www.spiegel.de/auto/fahrkultur/0,1518,799026,…

im Straßenverkehr fahren?

Grüße
Carsten

Hallo,
gehört zwar eher ins Rechtsbrett, aber Oldtimer müssen in der Regel nicht nachgerüstet werden.
Vermutlich hat er schon Winker, für die §72 StVZO eine allgemeine Ausnahme für alle vor 1960 in Verkehr gebrachten Fahrzeuge enthält http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__72.html

Cu Rene

Hallo!
Natürlich müssen auch Oldtimer PKW mit Fahrtrichtungsanzeigern(und Warnblinker!) ausgerüstet sein.Dabei kann unter Umständen der Winker-falls im vorderen Drittel des Fahrzeugs angebracht- als vorderer FRAZ dienen.Er muß jedeoch entweder pendeln(also mit Licht hoch und runter gehen) oder ausklappen und Blinken.
Da der VW Käfer bestimmte Maße überschreitet reichen die allein nicht aus.
Blinker an der B Säule hatte mal eine frühe(kleinere) Ente.
Eine Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gibt es nur für Motorräder vor dem 1.1.62 zugelassen.

Grüße

Hallo,

mir stellt sich gerade die Frage ob die NAchrüstpflicht Fahrzeuge ausnimmt, die nur mit 07er Nummer bewegt werden.

So wie Wolfgang schrieb, fände ich ihn fürs reine „Museum kaputtstehen“ nach so viel Arbeit zu Schade.

MfG

Ja, es gibt nen Bestandsschutz ^^ + Nachfrage
Hallo!

Natürlich müssen auch Oldtimer PKW mit
Fahrtrichtungsanzeigern(und Warnblinker!) ausgerüstet
sein.

Ohauerhauerha, wo hastn die Info her? Beim Trabant, der bekanntlich nich grade ein Oldie is, wurde die Warnblinkanlage erst 1983 serienmässig eingeführt ^^ Da muss also auch nachgerüstet werden?

Und wie siehts deiner Meinung nach mitm Bestandsschutz aus? Meine Informationen lauten, dass ein Fahrzeug in dem Zustand belassen werden kann, wie es das Werk verlassen hat, da es zu diesem Zeitpunkt die gesetzlichen Vorschriften und Normen erfüllt hat. Deswegen hat eine „Thin Lizzy“ auch keine Warnblinkanlage…

Da der VW Käfer bestimmte Maße überschreitet reichen die
allein nicht aus.

Wie lauten denn diese Maße/Abmessungen?

Eine Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gibt es nur für
Motorräder vor dem 1.1.62 zugelassen.

Auch hier gibts Ausnahmen von der Ausnahme. MZs dürfen bis EZ ~1987 ohne blinekr unterwegs sein, wie´s mit Fahrzeugen vom „Klassenfeind“ aussieht, weiss ich jedoch nich u halte mich daher zurück :wink:

Grüße

Gruss

Mutschy

Moin!

Auch ich glaube zumindest zu wissen, dass Fahrzeuge, also auch Autos, die original ohne Blinker ausgeliefert worden sind, auch keine solchen nachträglich angebaut bekommen müssen.

Konkret besitzt ein bekannter einen Ford A von 1928/´29 ohne Blinker mit deutscher H-Zulassung.

Gruß,
M.

Warnblinkanlagen in Serie gab es auch in der BRD erst ab 1.1. 1970 für Neufahrzeuge.Diese mußte dann bis 1974 bei allen nachgerüstet werden.
Soweit zum Bestandsschutz.
Ausnahmen für DDR Fahrzeuge bezüglich Blinker /Warnblinker sind in der StVZO nicht vorhanden und auch nicht im Einigungsvertrag.

Quellen (auch für die gewünschten Fahrzeugmasse)StVZO §§ 53a,54 und § 72 dazu.

Und für ganz alte Fahrzeuge,bei denen der Anbau schwierig ist(oder der Halter besondere Beziehungen hat) kann eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall erteilt werden.

Grüße

Einerseits ist die 07 keine Zulassung.Andererseits unterschreibt der Halter beim Amt aber,daß er nur vorschriftsmässige und verkehrssichere Fahrzeuge damit bewegt.Eine echte Kontrolle findet leider nicht statt.
Wenn man sich auf Treffen umsieht ist der Missbrauch doch erheblich.

Grüße

Hallo!

Eine Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gibt es nur für
Motorräder vor dem 1.1.62 zugelassen.

Auch hier gibts Ausnahmen von der Ausnahme. MZs dürfen bis EZ
~1987 ohne blinekr unterwegs sein, wie´s mit Fahrzeugen vom
„Klassenfeind“ aussieht, weiss ich jedoch nich u halte mich
daher zurück :wink:

Also die NSU Lambretta (Lizenz der Innocenti Lambretta) meines Vaters Baujahr 1954 hat keinen Blinker und das ging bei jedem TÜV Besuch durch, Altersgemäßer Bestandsschutz.

Bin jetzt allerdings in der Aussage nicht sicher, ob sie sogar kein Bremslicht hat. Definitiv ist am Seilzug der Vorderradbremse kein Kontaktgeber, müßte mal am Pedal für die HA nachsehen.

MfG

„Eine Ausnahme von der Ausrüstungspflicht gibt es nur für
Motorräder vor dem 1.1.62 zugelassen.“

Die Lambretta ist ja auch vor dem Stichtag zugelassen???

Und Bremslicht braucht die auch nicht.

Grüße

Hallo Maxxus,

Wie verhält es sich mit dem Mockik „S51N“?

War in der DDR eine abgespeckte Variante des „S51“ und hatte keine
Blinkleuchten.
Gibt es dort auch einen Bestandsschutz oder muß man Blinkleuchten nachrüsten.

mfg Bollfried

PS: Einen Zündschlüsssel gab es auch nicht.

Antwort zur S51N
Moien!

Wie verhält es sich mit dem Mockik „S51N“?
War in der DDR eine abgespeckte Variante des „S51“ und hatte
keine Blinkleuchten.

…und die Hupe wurde über 4 Monozellen mit Strom versorgt, vollkommen unabhängig vom Bordnetz.

Gibt es dort auch einen Bestandsschutz oder muß man
Blinkleuchten nachrüsten.

Natürlich greift auch hier der Bestandsschutz. Die S51N wurde übrigens auch nur bis 1988 gebaut, da ab Frühjahr 1988 auch in der DDR Blinker an Kleinkrafträdern zur Pflicht wurden, die bei der „N“ schlichtweg nich zu realisieren waren, war sie doch für „einfache“ Verhältnisse u im Grunde als „Wald- u Wiesenmoped“ konzipiert worden. Nachrüstung is natürlich möglich, nur is der Aufwand für Simson-Verhältnisse enorm.

Die Originalität und Schlichtheit is dann natürlich dahin :frowning:

PS: Einen Zündschlüsssel gab es auch nicht.

Dafür nen geilen Killschalter :smiley:

Gruss

Mutschy

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

einachsigen Zugmaschinen,
2.
einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.
offenen Krankenfahrstühlen,
4.
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

Moin, Herr Paragraphenreiter! :smiley:

Aber was, wenn nun die Betriebserlaubnis seinerzeit mit Fahrtrichtungsanzeiger erteilt wurde? Is auch ein häufiger Irrtum bei der Vogelserie von Simson (Star, Schwalbe, Sperber, Habicht; der Spatz is hier ausgenommen!), denn dort werden die Lenkerendenblinker gerne weggelassen, obwohl es nie ein Suhler Vögelchen ohne diese gegeben hat. „Austragen“ geht nich, also müssen welche dran :wink: Solange kein „N“ hinter der Typenbezeichnung eines Simson-Mokicks steht (also S50N, S51N, SR50N), müssen Blinker dran sein. Ausnahme: S51/E, das is ne S51N in Enduro-Ausführung. Schlicht, robust u ebenfalls ohne Blinker.

Gruss

Mutschy

1 Like

Die Ausrüstung nach Betriebserlaubnis ist maßgebend auch wenn der nationale Gesetzgeber die nicht vorschreibt.Abbau=BE erloschen.
Ob ein Abbau (bei nicht EG BE) wirklich nicht zulässig ist wage ich zu bezweifeln.Ich würde sowas aber auch nicht ein/ bzw austragen.
Soll aber sogar Sachverständige geben,die einen Airbag austragen damit der Fahrer ein schönes Sportlenkrad montieren kann.

Grüße

Guten Tag, hier nochmal in Kurzform
Hier die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge und ab/bis zu welcher Erstzulassung diese Geltung haben:

§§ EZ Vorschrift

70/220/EWG vor 20.04.1973 Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen

§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler

§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten

§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen

§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG Pflicht für lichttechnische Einrichtungen

§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Sicherheitsglas

§ 22a StVZO ab 01.04.1957 BAG Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger

§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht

§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer

§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Zusatzheizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

§ 22a StVZO ab 01.04.1961 BAG Pflicht für Sicherheitsgurte

§ 22a StVZO ab 01.01.1962 BAG Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)

§ 22a StVZO ab 01.01.1986 BAG Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)

§ 22a StVZO ab 01.10.1998 BAG Pflicht für Luftreifen

§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma

§ 35a StVZO ab 01.04.1970 Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich

§ 35a StVZO ab 01.05.1979 Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich

§ 35a StVZO ab 01.01.1988 Pflicht für Dreipunktgurte hinten

§ 35a StVZO ab 01.01.1992 Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen

§ 35c StVZO vor 01.01.1956 Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich

§ 35e StVZO vor 01.07.1963 Hinten angeschlagene Türen zulässig

§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)

§ 38a StVZO ab 01.01.1962 Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich

§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (nur mit Ausnahme-genehmigung)

§ 38b StVZO ab 01.10.1998 Pkw Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen

§ 40 StVZO vor 01.01.1957 Keine Kennzeichnungspflicht für Sicherheitsglas

§ 41 StVZO ab 01.01.1991 Bremsanlage von Pkw muß RL 71/320/EWG entsprechen

§ 43 StVZO ab 01.10.1974 Abschleppöse vorn erforderlich, wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich

§ 47a StVZO ab 01.07.1969 Pkw mit Ottomotor AU pflichtig

§ 47a StVZO ab 01.01.1977 Pkw mit Dieselmotor AU pflichtig

§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1250 mm

§ 50 StVZO ab 01.01.1990 Leuchtweitenregulierung erforderlich

§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer

§ 53 StVZO vor 01.07.1961 Eine Bremsleuchte zulässig

§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig

§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)

§ 53 StVZO vor 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten oder sinnfällige Ausfallanzeige erforderlich

§ 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich

§ 53d StVZO ab 01.01.1991 Nebelschußleuchte erforderlich

§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig

§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Winker mit gelben Blinklicht zulässig

§ 54 StVZO vor 01.04.1974 Gelbe Pendelwinker zulässig

§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich

§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen

§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig

§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich

§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN** darf auch eingraviert sein

§ 59 StVZO vor 01.10.1969 FIN auch auf genietetem Schild zulässig

*BAG = Bauartgenehmigung
** FIN = Fahrzeug-Identitätsnummer

Übrigens: Der Spatz und die K 50 - sowie SR 2 und SR 1, alle von Simson, hatten nie Blinker, da wurde immer die Hand raus gehalten vor dem Abbiegen…