Hallo,
es geht um eine allgemeine Frage. Angenommen ein Handyanbieter verlangt Geld, damit man überhaupt eine Rechnung erhält und diese dann auch noch per PDF. Ansonsten würde z.B. bei einer Prepaid-Aufladung nichts vorliegen.
Ist es nicht Pflicht von Firmen, dass man eine Rechnung verpflichtend ausstellt und diese dann auch kostenfrei? Gibt es unterschiedliche Bedeutungen, ob das für privat oder geschäftlich wäre?
Danke für die Antworten.
Viele Grüße
Hallo,
Ist es nicht Pflicht von Firmen, dass man eine Rechnung
verpflichtend ausstellt und diese dann auch kostenfrei? Gibt
es unterschiedliche Bedeutungen, ob das für privat oder
geschäftlich wäre?
BGB § 368
Quittung
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen.
Da etliche Firmen PDFs kostenlos versenden, Ausdrucke aber berechnen, kann ich mir vorstellen, dass diese Praxis rechtskonform ist. Ich kann auch nichts gegenteiliges im 368 finden.
Gruß
S.J.
Danke für die Auskunft.
Wobei ich das jetzt so verstanden habe, dass Gedrucktes was kostet und PDF nichts. Bei meinem fiktiven Fall
ist es jedoch so, dass die Rechnung nur per PDF auf Wunsch versendet wird und dann nur für das PDF Geld verlangt wird. Verlangt man gar keine Rechnung, erhält man keine (auch nicht per PDF) und zahlt auch nichts.
Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein
schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.
Ist das bei einem Prepaid-Handy nicht aber schon einfach der Kassenbeleg an der Tanke (oder wo die Aufladung auch immer gekauft wurde)?
Hallo,
Wobei ich das jetzt so verstanden habe, dass Gedrucktes was
kostet und PDF nichts. Bei meinem fiktiven Fall
ist es
jedoch so, dass die Rechnung nur per PDF auf Wunsch versendet
wird und dann nur für das PDF Geld verlangt wird. Verlangt man
gar keine Rechnung, erhält man keine (auch nicht per PDF) und
zahlt auch nichts.
mir sind keine Kommentare hierzu bekannt. Fakt ist, dass eine Quittung ausgehändigt werden muss. Die Regelung „PDF for free, Papier kostet was“ ist wohl zulässig. Dass für ein PDF etwas zu bezahlen ist, entbehrt m.E. aber einer Grundlage, vielmehr wird ja Kraft Gesetzes bestimmt, dass eine Quittung ausgestellt werden muss.
Gruß
S.J.