Dürfen Politessen das Auto anfassen?

Hallo,
dürfen Politessen Autos anfassen und kann man evt. der Bezahlung der Knöllchen umgehen?
Es ist zwar kein riesen betrag, aber interesse halber wüsste ich dies gern. Vielen leiben Dank schonmal an euch und noch einen schönen Abend!:smile:

Hallo,
dürfen Politessen Autos anfassen

Wie sollten sie denn ein Knöllchen an ein Auto anbringen, wenn sie es nicht auch anfassen dürften? Die Zettel werden ja hinter den Scheibenwischer gesteckt, oder?
Oder meinst Du jetzt den Fall, wo dabei z.B. ein Scheibenwischer abbricht oder eine andere Art der Beschädigung? Das darf natürlich auch keine Politesse, nehme ich stark an.

und kann man evt. der Bezahlung der Knöllchen umgehen?

Ja, wenn man es total ungerechtfertigter Weise erhielt, also z.B. dort parkte, wo man auch parken darf und dabei alle, alle Vorschriften (Parkscheibe, Einhaltung von Höchstparkdauer etc) gewissenhaft einhielt. Dann sollte man Widerspruch erheben.
Sonst wüsste ich nicht, wie man davon abkommen könnte… aber wenn es jemand weiß, dann würde mich das auch sehr interessiern:smile:

Es ist zwar kein riesen betrag, aber interesse halber wüsste
ich dies gern. Vielen leiben Dank schonmal an euch und noch
einen schönen Abend!:smile:

Dir auch einen schönen Abend!
IHF

Moin,

dürfen Politessen Autos anfassen

ja, aber nicht mit ungewaschenen Händen.

und kann man evt. der Bezahlung der Knöllchen umgehen?

Nein. Gute Politessen wissen das, spucken deshalb auf die Plastiktüte und kleben sie mit Schwung auf die Frontscheibe.

Es ist zwar kein riesen betrag, aber interesse halber wüsste
ich dies gern.

Grundsätzlich gilt, dass das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers durch das Fehlverhalten einer Politesse niemals geheiligt wird. Schade eigentlich …

Gruß Ralf

Hallo,

dürfen Politessen Autos anfassen und kann man evt. der
Bezahlung der Knöllchen umgehen?

Aber ja, genau dadurch, dass sie es anfassen dürfen.
Man muss nur sicherstellen, dass die am Auto anliegende Stromspannung hoch genug ist, damit

  • das Knöllchen mitverkohlt,
  • sofern es mit einem dieser neumodischen elektronische Geräte ausgestellt wurde, dieses unbrauchbar gemacht wir,
  • keine Aussge der Politesse mehr möglich ist.

:wink:

LG,
Markus

Hallo,

abgesehen davon, dass man kaum einen Rechtsanspruch aus einem unberechtigten Anfassen ableiten könnte, sollte die Frage lauten: Aufgrund welcher Rechtsvorschrift können die Politessen dies machen?
Die Antwort wäre: Weil sie eine Generalklausel im Polizei- und Ordnungsgesetz (Landesgesetz, der Name des Gesetzes kann variieren) haben. Dabei kann die Vorbereitung zur Andung von Owis durchaus dazu gezählt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei-_und_ordnungsre…

Allerdings bin ich der Meinung, dass das bloße „Anfassen“ noch nicht einmal als Eingriffsamaßnahme zu werten wäre, da sie den Einzelnen in keiner Weise in seinen Rechte beeinträchtigt.

Gruss

Iru

Wenn du schon unbedingt auf dem Gehweg parken musst, dann zahl nun gefälligst auch! Und stellt hier keine so dummen Fragen.

Nachtrag
Hallo,

ob die Politesse aber das Auto anfasst oder auch nicht anfasst ist keine Voraussetzung für eine Verwarnung (ein " Knöllchen"). Es ist immer ein Verwarnungsangebot, man kann es annehmen oder auch nicht. Oftmal wird durch die Politesse lediglich das Kennzeichen festgehalten und dann dem Halter das Verwarnungsangebot schriftlich gemacht.
In diesem Zusmmenhang:
Ein Autofahrer sitzt in seinem falsch parkenden oder haltenden Auto. Die Politesse kommt vorbei und will ein „Knöllchen“ unter den Scheibenwischer klemmen. Der Autofahrer ist aber fix und schaltet den Wischer ein, so dass die Politesse das Knöllchen nicht unter den Wischerarm stecken kann. Es folgt eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Autofahrer wurde freigesprochen, weil er durch das Einschalten - auf konkludente Art und Weise - nur von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, das Verwarnungsangebot abzulehnen, das Wischereinschalten also zulässig war.

Gruss

Iru

Nicht dumm sondern saudumm

Wenn du schon unbedingt auf dem Gehweg parken musst, dann zahl

Gehweg? Steht wo? Wenn hier jemand eine Frage zur Verbreitung pornografischer Schriften postet, beschimpfst du den dann auch gleich als perverses Schwein, weil Du ihm unterstellst selbiges getan zu haben?

nun gefälligst auch! Und stellt hier keine so dummen Fragen.

Es gibt bekanntlich keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten.

Seit Kenntnisnahme Deines Beitrags weiß ich, dass es sogar saudumme Antworten gibt.

Wir befinden uns hier in einem Expertenforum, wo fiktive Fragen behandelt werden. Schwing Deine Moralkeule bitte woanders.

Gruß

S.J.

3 „Gefällt mir“