DÜRFEN DIE DAS? zum Beispiel um in Betrugsfällen Zahlungseingänge einzusehen?
Ich frage im Bezug auf Betrug bei Ebay…ein Bekannter von mir hat einen Laptop bei einem privaten Anbieter ersteigert-aber bis jetzt nicht erhalten.
Er hat über 300 Euro dafür hingeblättert.
Kann die Polizei oder eventuell ein Anwalt das Konto des Verkäufers einsehen um den Zahlungseingang nachzuweisen und den Verkäufer damit für schuldig zu erklären? danke schonmal für eure Antworten
Hallo Anouk,
ich bin zwar sozusagen Ebay-Fortgeschrittene, aber auf diese Frage kann ich Dir nur aufgrund meines Allgemeinwissens antworten.
Ich denke, dass die Polizei dies darf, ein Staatsanwalt könnte das veranlassen, bin mir nicht sicher, ob es auch ein Anwalt könnte. Wenn es dazu dienst einen Fall aufzudecken, denke ich schon, dass das möglich ist. Ihr müsstet Anzeige erstatten, damit ein Verfahren eingeleitet wird, nur durch einen Anwalt „gefordert“ reicht, meiner Meinung nach nicht aus.
Wie gesagt, ist nur eine Antwort aufgrund meines Allgemeinwissens, ich kann leider keine „Gewähr“ dafür geben!!
Ich drücke Dir die Daumen, dass Ihr das Laptop oder das Geld noch bekommt!
Viele Grüße
Tanja
sry keine Ahnung, aber ich würde Vermuten das zuerst eine Anzeige erfolgen muß, wenn der Verdacht bestätigt wird, eine Hausdurchsuchung erfolgt und in diesem Rahmen dann auch der Rechner/die Konten-Unterlagen des Beschuldigten beschlagnahmt werden.
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hallo…
deine frage ist ziemlich speziell! und da ich in diesem bereich nicht tätig bin kann ich dir leider keine konkrete antwort auf deine frage geben.
fakt ist, dass unter gewissen umständen eine kontoeinsicht möglich ist. da das aber ein tiefer einschnitt in deine grundrechte ist, müssen dabei besondere voraussetzungen gelten. das hängt beispielsweise von der schwere der tat ab und ob es keine anderen möglichkeiten gibt, die straftat anders aufzuklären. solche konteneinsicht muss aber immer durch gericht oder staatsanwaltschaft beantragt werden.
deinem freund würde ich raten, dass er dem verkäufer noch eine frist setzt. wenn das schon passiert ist, dann kann er eine anzeige bei der polizei machen. dabei ist wichtig, dass er namen der verkäufers, artikelnummer, mail- verkehr, auktionanfang und ende und wenn möglich auch einen kontoauszug (mit abbuchung des betrages) mitnimmt. er sollte auch den verkäufer bei ebay melden. da eigentlich die zahlungsabwicklung über ebay läuft, müsste auch nachvollziehbar sein, ob das geld ordnungsgemäß überwiesen wurde. in dem falle ist es also wichtiger, die realen personendaten herauszubekommen… und das ist manchmal leider sehr schwer!
ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas helfen…
lg und viel glück deinem freund