Dürfen Prepaidkarten für Handys zeitlich begrenzt gültig sein?

Hallo.
Hier gibt es folgendes Problem, das mich grundsätzlich interessiert:
X hat vor knapp zwei Jahren eine liberty-card gekauft, damit sein Sohn damit aus England nach Hause telefonieren kann. Bei dieser Form von Prepaid-Karte zahlt man ein Guthaben ein und kann dann mittels einer Ländervorwahl und einer PIN anrufen, ohne die Rechnung der Gastfamilie zu belasten. Auf dieser Karte waren aktuell noch 72,67 Euro Guthaben.
Der Sohn von X fährt nun wieder ins Ausland und soll diese Karte mitnehmen. Ein Besuch auf der Internetseite von Liberty-card bescheidet X, dass das Guthaben auf der Karte 2 Jahre nach dem letzten Telefonat verfalle. In o.g. Fall ging das gerade nochmal gut. X hat schnell ein Telefonat geführt und nun gilt das Guthaben wieder 2 Jahre.
Nach langer Vorrede meine grundsätzliche Frage:
Ist es rechtens, dass dieses Guthaben überhaupt verfällt?? Wenn nein, wo steht das?
Würde mich sehr interessieren und ich hoffe auf euer Wissen.

Danke und viele Grüße
der wilde Watz

Guten Abend,

Ist es rechtens, dass dieses Guthaben überhaupt verfällt??

Ja, das ist eine englishe Guthabenkarte.
Die darf verfallen.

Nur als Hinweis:
Auch in Deutschland dürfen nur die Karten von O2 und Vodafone nicht verfallen!!
Alle anderen (E-Plus, T-Mobile, etc.) dürfen weiterhin verfallen.

Gruß

Merrick

Hallo,

Auch in Deutschland dürfen nur die Karten von O2 und Vodafone
nicht verfallen!!
Alle anderen (E-Plus, T-Mobile, etc.) dürfen weiterhin
verfallen.

wie kommt das?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Auch in Deutschland dürfen nur die Karten von O2 und Vodafone
nicht verfallen!!
Alle anderen (E-Plus, T-Mobile, etc.) dürfen weiterhin
verfallen.

wie kommt das?

Weil es ein spezielles Urteil im Prozess mit Vodafone und O2 war.
Es wurde bisher nicht allgemein über den Verfall rechtgesprochen.

Zum Teil auch deswegen weil alle Deutschen glauben, das der Verfall für alle Karten ungültig ist. Weswegen sich keiner darüber ärgert.
Das Erwachen kommt erst im Store, wenn der Mitarbeiter erklärt, das der Verfall nur für Vodafone und O2 ungültig ist …

Gruß

Merrick

Danke…
Hallo Alexander.
Danke für deine Antwort. Ich war auch der Meinung, das sei irgendwann mal grundsätzlich entschieden worden, fühle mich nun aufgeklärt und belehrt.

Gruß
der wilde Watz

P.S. …habe in der Vika deine Homepage angeklickt, die daraufhin hunderte Mal aufging. Ich konnte den Wahnsinn nur mit Beenden des PC’s stoppen. Ist das normal oder macht das mein PC??

Sicher?

Weil es ein spezielles Urteil im Prozess mit Vodafone und O2
war.

Und wer hat hier geklagt? Grundsätzlich gelten Entscheidungen nur inter partes, das ist dir bewusst? Etwas anderes könnte (!) hier gelten, wenn ein Verbraucherverband geklagt hat. War dem so?

Levay

Ich würde auf die Antwort nicht zu viel geben, wenn ich du wäre. Der Verdacht liege nahe, dass der Antwortende einfach nur nicht verstanden hat, dass Gerichtsurteile grds. nur inter partes gelten, also zwischen den Parteien des Rechtsstreits.

Im Übrigen: Wenn höchstrichterlich im Fall eines Anbieters entschieden worden sein sollte, dass das Guthaben nicht verfallen darf, so wird sich diese Argumentation selbstverständlich - gnaz ohne Fragen der Rechtskrafterstreckung - auf den anderen Anbieter übertragen lassen.

Levay

Hallo,

Weil es ein spezielles Urteil im Prozess mit Vodafone und O2
war.

Und wer hat hier geklagt? Grundsätzlich gelten Entscheidungen
nur inter partes, das ist dir bewusst?

Ja, ich hab’s nur so betont weil es eine sehr große Menge an Deutschen Bürgern gibt, die meinen das überhaupt keine Prepaidkarten mehr verfallen dürfen.
Sorry, das ich selten ‚Fachbegriffe‘ nutze.

Etwas anderes könnte
(!) hier gelten, wenn ein Verbraucherverband geklagt hat. War
dem so?

Keine Ahnung.
Soweit hab’ ich mich damit nciht beschäftigt, weil mich Prepaidkarten nicht interessieren.
Aber ich schätze nein, sonst wäre es wohl inter omnes.
Ich hab’ mich mit dem Thema nur soweit beschäftigt bis mir klar war für wen das VErfallverbots gilt.

Gruß

Merrick

Aber ich schätze nein, sonst wäre es wohl inter omnes.

Wenn du das annimmst, ist das, was du hier geschrieben hast, umso unverständlicher. Du hast nämlich dahingehend differenziert, dass der Verfall des Guthabens bei dem einen Unternehmen möglich sei, bei dem anderen nicht. Das macht keinen Sinn, wenn, wie du selbst zugibst, die Entscheidung wohl nur inter partes gewirkt hat; wenn die Entscheidung nicht allgemein gilt, kannst du dich INSOWEIT nicht auf das Urteil berufen. Es macht auch keinen Sinn, wenn man bedenkt, dass die Rechtsargumentation die jeweils gleiche sein wird, so dass also faktisch der Verfall entweder allgemein möglich oder allgemein nicht möglich sein wird.

Mit anderen Worten: Du hast hier über etwas geschrieben, von dem du bestenfalls glaubst, es verstanden zu haben.

Levay

PS. Es geht nicht um Fachbegriffe! Ob du nun „inter partes“ schreibst oder „zwische den Parteien“, ist mir persönlich völlig egal.

Guten Abend,

Ich würde auf die Antwort nicht zu viel geben, wenn ich du
wäre. Der Verdacht liege nahe, dass der Antwortende einfach
nur nicht verstanden hat, dass Gerichtsurteile grds. nur inter
partes gelten, also zwischen den Parteien des Rechtsstreits.

Hab’ ich verstanden und habe ich auch gesagt.
Auch wenn ich die Begriffe ‚Allgemein‘ und ‚Speziell‘ verwendet habe.
Aber ich kann es gerne noch mal wiederholen.

Das Urteil im Vodafone- und O2-PRozess gilt nur für diese beiden Mobilfunkanbeiter und ist nicht auf andere Mobilfunkanbieter übertragbar.

Und im Zweifel glaube ich das du mir nicht richtig zugehört hast.

Im Übrigen: Wenn höchstrichterlich im Fall eines Anbieters
entschieden worden sein sollte, dass das Guthaben nicht
verfallen darf, so wird sich diese Argumentation
selbstverständlich - gnaz ohne Fragen der
Rechtskrafterstreckung - auf den anderen Anbieter übertragen
lassen.

Wie hoch ist denn höchstrichterlich?
Und nebenbei:

Dir ist schon klar, das das es den Begriff der Selbstverständlichkeit im Rechtswesen nicht gibt?
„To be in the right and to gain one’s rights are two diffenret things“

Aber wenn du der Meinung bist,
probiere es mit einer E-Plus-Karte aus.
Wirst scheitern, bevor du das Verfallsverbot nicht gerichtlich durchgesetzt hast.

Oder mache es einfacher und recherchier’ selber nach.
Wirst bestimmt schnell was finden.

Gruß

Merrick

PC-Problem
Hallo,

P.S. …habe in der Vika deine Homepage angeklickt, die
daraufhin hunderte Mal aufging. Ich konnte den Wahnsinn nur
mit Beenden des PC’s stoppen. Ist das normal oder macht das
mein PC??

Das liegt an deinem PC.
Vielleicht 'ne falsche Einstellung?
Welchen Browser nutzt du?
Und welche Sicherheitsvorkehrungen hat dein System?

Gruß

Merrick

Was ich verstanden habe …
ist folgendes:

Es gab’ da Rechtsstreitigkeiten um den Verfall der Prepaidkarten von Vodafone und O2.

Die Richter entschieden in beiden Fällen, das das Guthaben nicht mehr verfallen darf.

Allerdings wurde dieses Urteil nicht für alle Mobilfunkbetreiber als allgemein gültig erklärt.

In der Öffentlichkeit wurden diese beiden Urteile aber so verstanden, das der Verfall nun für alle Betreiber verboten ist. Dem ist nicht so.

Und für englishe/britishe Prepaidkarten gelten diese Urteile erst recht nicht. Womit wir bei der Anfangsfrage wären …

Jetzt alles klar?
Oder hab’ ich noch was vergessen?
Das ist der Grund warum ich es hasse, …
(‚hasse‘ hier als umgsprl. emotionale Ausdrucksweise - keinerlei persönliche oder emotionale Relevanz)

Gruß

Merrick

Jetzt alles klar?

Mir ist das sowieso alles klar.

Was allerdings du verstanden hast oder die Öffentlichkeit denkst, ist rechtlich gesehen belanglos.

Du hast ausdrücklich gesagt, dass das Guthaben bei zwei Anbietern verfalle und bei zweien nicht. Diese Differenzierung trifft

n i c h t

zu, jedenfalls nicht mit den von dir bisher gebrachten Argumenten.

Levay

Welche?

Jetzt alles klar?

Mir ist das sowieso alles klar.

Das ist toll.
Dann beschreib’ doch mal deine Sicht der Dinge.

Was allerdings du verstanden hast oder die Öffentlichkeit
denkst, ist rechtlich gesehen belanglos.

Ich glaub’ du hörst mir nicht zu.
Ich hab’ doch gesagt, das egal ist was die Öffentlichkeit denkt.

Du hast ausdrücklich gesagt, dass das Guthaben bei zwei
Anbietern verfalle und bei zweien nicht. Diese Differenzierung
trifft

n i c h t

zu, jedenfalls nicht mit den von dir bisher gebrachten
Argumenten.

Mal davon abgesehen, das ich bisher kein Argument vorgebracht habe,
sondern nur wiedergegeben was ich in den letzten Monaten mitbekommen habe …
Sag’ mal bitte was zutrifft.
Wenn du schon sagst, das ich falsches sage, möchte ich wissen wie
es -laut deiner Ansicht- korrekt wäre und wo ich -nach deiner Sicht- einen Fehler gemacht habe.

Ich freue mich immer wennn ich auf Fehler aufmerksam gemacht werde, aber ich muss dann auch darauf bestehen auch die korrekte Version zu erfahren.

Gruß

Merrick

PS
Wie kommt man auf das Synonym Levay?
Und sag’ nciht das das eien Abwandlung von Levy ist. :wink:

Überrings wundere ich mich, das jemand der angibt Rechtsreferendar zu sein, ein Foto öffentlich ins Netz stellt. Und das das Foto echt ist, hab’ ich schon gecheckt …