Dürfen priv. Krankenversicherungen nachdem Antrag durch ist noch Risikoprüfungen machen/frühere Ärzte befragen, wenn alle Wartezeiten entfallen?
Dürfen priv. Krankenversicherungen nachdem Antrag durch ist
noch Risikoprüfungen machen/frühere Ärzte befragen, wenn alle
Wartezeiten entfallen?
Das dürfen die natürlich nicht …ausser
- im Antrag wurden die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden und
- der Versicherer hat den Verdacht auf vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.
Beispiel:
Beginn 01.01.2010, da waren „die Zähne zum Essen noch gut genug…“
Juli/August 2010: Einreichung eines Heil- und Kostenplanes…
Haben dir die Antworten auf dieselbe Frage letzte Woche nicht gefallen?
- im Antrag wurden die Ärzte von der Schweigepflicht entbunden
Kurze Zwischenfrage: muss das nicht der Antragsteller bei ALLEN KVersicherungen so machen? dachte ich jedenfalls…
Gruß
Lars
Guten Tag,
Soweit ich mich erinnern kann muss man die ärzte von der schweigepflicht entbinden oder?
denke, dass es so war. dürfen die priv. versicherungen dann jederzeit rückfragen?
virvertragliche anzeigeprlichten:
alle verlangten fragen nach bestem wissen beantwortet und untersuchungen gemacht.
in welchem gesetzestext kann man das nachlesen?
Guten Tag,
Soweit ich mich erinnern kann muss man die ärzte von der
schweigepflicht entbinden oder?
Hi,
im Regelfall ja, wobei es aber sehr sehr wenige Ausnahmen gibt)
denke, dass es so war. dürfen die priv. versicherungen dann
jederzeit rückfragen?
Ja.
virvertragliche anzeigeprlichten:
alle verlangten fragen nach bestem wissen beantwortet und
untersuchungen gemacht.
Dann kann ja nichts passieren.
in welchem gesetzestext kann man das nachlesen?
In keinem, das steht im Antrag. Das Ausfüllen des Antrags ist stets freiwillig.
Hi,
im Regelfall ja, wobei es aber sehr sehr wenige Ausnahmen
gibt)
Na das war ja genau auch meine Frage
Also gibt es tatsächlich Versicherungen, die darauf verzichten, ist ja faszinierend. Wie schützen die sich dann bloß davor, dass alle Leute mit Vorerkrankungen falsche Angaben machen?
Guten Tag,
ich meinte wo man das mit der risikoprüfung nachlesen kann, wie lang die das machen dürfen, wenn sie einen schon versichert haben???
Das ergibt sich aus § 124 (3) BGB, also 10 Jahre.
Grüße, Bernhard