Hallo Wissende,
mir ist das gleich ob sie dürfen oder nicht, ich wollte es halt nur
wissen, weil ich immer dachte Rechtsanwälte,Notare, Ärzte dürfen nur
maximal bei Praxiseröffnung, -übernahme einmalig dies in Zeitungen
erwähnen aber ohne daß sie quasi dazu schreiben ich bin Spezialist
für Arbeitsrecht oder so.
Nun las ich in einer diesen kostenlosen Zeitungen mehrere
Werbeanzeigen von Rechtsanwälten in denen sie Ihre speziellen
Fachgebiete hervorhoben.
Nun sollten die ja wissen ob sie das dürfen oder nicht, was aber nicht zwangsläufig bedeutet daß sie es deshalb ggfs. nicht tun. Ich frage
halt nur so für mein Wissen hier nach ob das korrekt und legal ist.
Und wenn jmd. eine Liste oder einen Link zu einer Liste hätte wo aufgelistet ist welche Berufsgruppen nicht für sich werben wäre das nett.
Vielleicht ist ja mein Wissen auch veraltet und jeder darf.
Danke ^ Gruß
Reinhard
)