Ich möchte gern selbstgebackenes Brot verkaufen und da gibt es ja einige rechtliche Auflagen, z.B. eine extra Küche. Eine Freundin von mir hat ein eigenes Restaurant, dürfte Sie mir z.B. an ihrem Ruhetag ihre Küche vermieten?
Hallo,
Ich möchte gern selbstgebackenes Brot verkaufen und da gibt es
ja einige rechtliche Auflagen, z.B. eine extra Küche. Eine
Freundin von mir hat ein eigenes Restaurant, dürfte Sie mir
z.B. an ihrem Ruhetag ihre Küche vermieten?
wenn der Eigentümer nichts dagegen hat… Die wenigsten Restaurants befinden sich im Eigentum des Betreibers, insofern ist das Mieten/Pachten von Lokalen oder Teilen davon, weder verboten noch ungewöhnlich.
Gruß
Christian
Dürfen vielleicht ja,…ABER…
Wer mit Lebensmitteln arbeitet muss sich auch an die Gesundheitsvorschriften halten.
Stichwort Gesundheitszeugnis…!
Dann muss natürlich auch alles andere eingehalten werden bei der Hygiene.
Immer daran denken das der Wirtschaftskontrolldienst auch noch ein Wort mit zu reden hat.