Dürfen Schüler(18+) öffentlich mobil Getränke verk

Hallo liebe WWW-Gemeinde.
Person A ist Schüler, volljährig, wohnt bei den Eltern, bezieht Kindergeld und will sich selbstständig etwas dazuverdienen.
A möchte von einem Fahrradanhänger aus gekühlte Getränke verkaufen, nach Möglichkeit auch Bier. Ich Recherchiere für A zu diesem Thema im Internet und mir bleiben bis dato noch verschiedene Fragen offen. Da ich schon öfter hier mitgelesen habe, hab ich mich angemeldet, in der Hoffnung ein paar Antworten zu bekommen.

Nun die Fragen:
Muss A ein Gewerbe anmelden, und wenn ja, wielange dauert das, bekommt sie bei den Behörden eine Beratung, was kostet die anmeldung, wäre das ein Reisegewerbe?
Braucht A eine Schanklizenz?
Die Kunden würden ja geschlossene Gebinde kaufen, Räumlichkeiten zum Aufenthalt und Verzehr hat A logischerweise nicht.
A hat einen Nebenjob auf 400€ Basis, arbeitet aber in keinem Monat für volle 400€. Darf A mit dem Verkauf die 400€ „vollmachen“ oder soagar mehr verdienen? Vor Formalitäten und Beördengängen schreckt A nicht zurück, aber A möchte keine finanziellen oder gar Strafrechtlichen Probleme durch fehlende(steuerrechtliche)Kenntnisse Provozieren.
Habe ich gewisse Aspekte nicht bedacht?

In diesem Sinne vielen Dank im Vorraus, und gute Nacht.

Hi

Muss A ein Gewerbe anmelden?

Reisegewerbekarte und Genehmigungen von den jeweiligen Ordnungsämtern, wo man verkaufen möchte. Wichtig ist dabei der Unterschied, ob man einen ganzen Tag an der ein und selben Stelle stehen will oder sich Stundenweise weiterbewegt.

und wenn ja, wielange dauert das,

Antrag auf eine Reisegewerbekarte, polizeiliches Führungszeugnis und was vom Finanzamt (das man keine Steuerschulden hat oder so). Erfährt man aber alles bei Antrag der Reisegewerbekarte.

bekommt sie bei den Behörden eine Beratung?

Freiwillig sagen die wohl kaum was. Man muß schon fragen.

was kostet die anmeldung, wäre das ein Reisegewerbe?

Das ist verschieden, weil man die Karte auf verschiedene Zeiten beantragen kann. 1, 2, 5 oder mehr Jahre. Führungszeugnis geht extra.

Braucht A eine Schanklizenz?

Es sollen doch nur Dosen oder Flaschen verkauft werden. (Übrigens darf man in dieser Art von Gerwerbe nichts in Gläsern verkaufen. Dann gilt eine andere Regelung, bzw. Gewerbeanmeldung.) Ob man Bier verkaufen darf? Ich kenne die aktuellen Regelungen nicht, ob Bier nun unter das Alkoholgesetz fällt. Das muss man nachfragen. Ggf. darauf verzichten.

Gruß Nino

[MOD]: regelkonform gestaltet

Vielen Dank, für die Rasche Antwort.
Nach Recherche über die kosten einer Reisegewerbekarte, und den damit verbundnenen Aufwand, scheint das für einen kürzeren Zeitraum und mit dem Zeitbudget eines Schülers kaum rentabel zu sein.

Person A hätte noch die Möglichkeit die Getränke eines Getränkemarktes der auch Heimdienst anbietet zu verkaufen. Ist es A als angestelltem, beziehungsweise Aushilfskraft gestattet mobil(also auf dem Fahrrad) seitens des Getränkemarkts die Getränke zu veräußern und eigenständig einen KV mit dem Kunden abzuschließen?

Wenn ja: Darf die Preisgestaltung eine andere sein als im Laden?
A hat immerhin die Getränke umhergefahren, und kann mobil nicht zuviel wechselgeld transportieren, würde daher die Preise sinnvoll aufrunden
Und A müsste vermutlich auch aeine Rechnung mit MwST ausstellen, oder?

Danke nochmal.

Also, wenn der Fahrer als Angestellter des Getränkemarktes agiert, darf er logischerweise NICHT auf eigene Rechnung Getränke verkaufen! Ob die Preisgestaltung sich von der im Laden unterscheiden darf, weiß ich nicht genau, dürfte aber nicht das Problem sein… jedoch kann der Verkäufer lediglich im Namen und auf Rechnung des ihn anstellenden Betriebes verkaufen.

Demnach könnte A aber Rechnungen im Auftrag des Marktes ausstellen, oder? Entlohnung wäre dann Sache der Vereinabrung mit dem Markt, und nicht A´s eigene Sache nehme Ich an und man würde das als geringfügige Beschäftigung führen. A muss dann auch auf Freibeträge achten nehme ich an?
Vielen Dank, und noch eine gute Nacht

Demnach könnte A aber Rechnungen im Auftrag des Marktes
ausstellen, oder?

A wäre dann beim Markt auf gerigfügiger Basis beschäftigt und verkauft Waren für den Markt, deshalb kann er auch eine Quittung an den Kunden austellen. Hier reicht dann ein Quittungsblock dabeizuhaben.

Entlohnung wäre dann Sache der Vereinabrung
mit dem Markt, und nicht A´s eigene Sache nehme Ich an

Nimmst du richtig an. Der Lohn für A könnte die Differenz des Verkaufspreises und des „Abgabepreises“ des Marktes sein.

und man würde das als geringfügige Beschäftigung führen.

Richtig.

A muss dann auch auf Freibeträge achten nehme ich an?

??? Wegen des anderen 400-Jobs oder Kindergeld oder?

Wenn schon ein 400-Euro-Job vorhanden ist, dann sollte man darauf achten, dass man komplett (mit Gewerbe und selbständiger Arbeit) nicht mehr wie 400 Euro verdient (360 Euro im Monat / Jahresschnitt an Gewinn sind es schon im Gewerbe). Ansonsten muss man sich selber krankenversichern.

siehe www.klicktipps.de

Viel Erfolg
Orchidee