Dürfen Stadtwerke rückwirkend abrechnen?

Dürfen Stadtwerke rückwirkend Gebühren für Wasser und Abwasser abrechnen? Wenn ja, wie lange rückwirkend? Wo ist das geregelt?

Nein. Sie wissen ja deinen Verbrauch schon vorher.
Im Ernst, wie anders, als im Nachhinein soll das denn funktionieren?

Lieferungen und Leistungen verjähren meines Wissens nach 3 Jahren zum Jahresende. Mir nicht bekannt ist der Zeitpunkt, wann diese Frist zu laufen beginnt, bei Bezug des Wassers oder erst bei Ablesung der Zählerstände. (Ich vermute letzteres)

vnA (ianal)

Dies ist eigentlich die Regel, du zahlst Abschläge und hast dadurch einen Anspruch auf Abrechnung dieser Abschläge.
Dies Abrechnung betrifft natürlich den vergangenen Zeitraum.

mfg
Wissender123

Und wenn die Stadtwerke über Jahre vergessen hätte abzurechnen, es wären keine Abschläge gezahlt worden und es hätte keinen Vertrag gegeben. Wie lange dürften Sie dann rückwirkend abrechnen?

Und wenn die Stadtwerke über Jahre vergessen hätte

Meinst Du wirklich vergessen ?

es wären keine Abschläge gezahlt worden

Das ist schlecht, dann wird es jetzt teuer.

und es hätte keinen Vertrag gegeben.

Stadtwerke liefern ohne Vertrag ? Die Anmeldung bei den Stadtwerken führt unweigerlich zu einem Vertrag.

Und wenn die Stadtwerke über Jahre vergessen hätte
abzurechnen, es wären keine Abschläge gezahlt worden und es
hätte keinen Vertrag gegeben.

Derjenige hätte sich also nicht angemeldet aber dennoch Leistungen bezogen. Ihm wäre also nicht mal in den Sinn gekommen, dass was Wasser nicht kostenlos ist?
Falls keine Anmeldung erfolgt ist, könnte ich mir vorstellen, dass die üblichen Fristen nicht gelten oder erst zu laufen anfangen, wenn die Stadtwerke vom neuen Verbraucher erfahren.

Gruß, Niels

Guten Tag,

Derjenige hätte sich also nicht angemeldet aber dennoch
Leistungen bezogen. Ihm wäre also nicht mal in den Sinn
gekommen, dass was Wasser nicht kostenlos ist?
Falls keine Anmeldung erfolgt ist, könnte ich mir vorstellen,
dass die üblichen Fristen nicht gelten oder erst zu laufen
anfangen, wenn die Stadtwerke vom neuen Verbraucher erfahren.

Gruß, Niels

Nein, ich meine wenn ein Verschulden der Stadtwerke vorliegt. Stellen wir uns vor, der Verbraucherhaushalt hätte frühzeitig und mehrfach um Vertrag gebeten, die Stadtwerke den aber nicht bestätigt. Stellen wir uns weiter vor, die Stadtwerke würden dann, sagen wir 4 Jahre nach Immobilienübernahme, den Vertrag bestätigen und gleichzeitig eine Rechnung über Wasser- und Abwasserverbrauch der letzten 4 Jahre schicken.

Nochmals die Frage: Wo sind die Fristen zur Wasser- und Abwasserberechnung für Stadtwerke geregelt?

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html