Dürfen Stromanbieter Zinsen berechnen?

Es tut mir leid, wenn meine Frage 2 x gestellt ist und 2 x erscheint. Ich bin der Auffassung, es ist ein Fehler aufgetreten, da ich meine gestellte Frage nirgendwo finde.

Deshalb nochmals: Dürfen Stromanbieter auf Ratenverträge Zinsen berechnen?

Eine Familie muß dem Stromanbieter nach der Abrechnung eine Summe unter 100,00 € nachbezahlen. Da jedoch auch wegen Reparaturen Teilzahlungen anderweitig zu leisten sind, geht es auch beim Stromanbieter nicht anders. Der Stromanbieter reagierte mit einem Ratenvertrag, auf dem für die Gesamtsumme unter 100,00 € Zinsen in Höhe von 8,00 € berechnet sind.

Stromanbieter sind keine Banken und die Nachzahlung ist kein Kredit.

Vorweg vielen Dank für die Antworten - - Hoeren & Sehen

Hallo Hoeren und Sehen,
kann hier natürlich keine Rechtsauskunft geben, da ich ja kein RA bin.
Meine Erfahrung sagt mir aber, wenn eine Nachzahlung zu leisten war, habe ich NIE Schwierigkeiten gehabt, dieses nach einem Gespräch beim Anbieter, über die mon. Abschläge -ZINSFREI- zu zahlen.
Dass der Anbieter Zinsen verlangt, halte ich für legitim, da ja schon Leistung erbracht wurde, allerdings finde ich 8% doch sehr hoch.
Mein Anbieter ist YELLO und dort kann ich meinen Verbrauch,(online) mon. anpassen, so dass mich eine Nachzahlung nun nicht mehr überraschen kann.
Bei CHECK24 mal andere Anbieter anzeigen lassen und - nach Nachzahlung- mal über einen Wechsel nachdenken.
mfg. -bikke-

Darf er.

Der Ratenvertrag ist ein Angebot, das der
Kreditnehmer ja schließlich angenommen hat.

Hallo,
habe keine Ahnung. Recht haben und Recht bekommen- das sind zwei verschiedene Dinge. Leider ist es so, dass viele Sachen ohne rechtliche Grundlagen festgelegt werden. Als kleiner Bürger ohne Geld und Macht kommt man dagegen nicht an.
MfG.

Deshalb nochmals: Dürfen Stromanbieter auf Ratenverträge
Zinsen berechnen?

Ja.

Stromanbieter sind keine Banken und die Nachzahlung ist kein
Kredit.

Was hat das damit zu tun? Jede Firma darf z. B. Verzugszinsen berechnen, sofern sich der Schuldner in Verzug befindet, läßt sie sich auf Ratenzahlung ein, darf sie auch Zinsen verlangen.

Die Höhe der Zinsen, darf einen bestimmten Zinssatz aber nicht überschreiten, bei Verbrauchern wäre dies 5% über dem Basiszinssatz.

Höhere Zinsen könnten nur verlangt werden, wenn der GLäubiger einen Kredit über die Forderung aufnehmen muß und die Zinsen darüber liegen, sofern sie nicht sittenwidrig hoch sind.

Gruß
Tina
IANAL

Vielen Dank, Tina. Ich möchte nur nachtragen, daß ich das als unmoralisch befinde, wenn ein milliardenschwerer Konzern die Not einer Familie zur Ausbeutung mißbraucht. Es geht hier um keinen Kredit, nicht um Verzugszinsen… Es geht darum, die Waschmaschine war defekt und auch diese Rechnung muß in Raten abbezahlt werden. Es handelt sich um Zugzwang, um Not, weil der Arbeitsmarkt außer 400,00 €-Jobs nichts hergibt. Man schuftet und kann letztendlich mit dem Lohn nicht über den Monat kommen…

Rein moralisch befinde ich diese in sich toten Konzerne - die andererseits auch aus sogenannten »Mitmenschen« bestehen - als gefühlskalte Kreaturen, die erst erwachen würden, geschähe Vergleichbares mit ihnen. - - Gruß, Hoeren & Sehen

Hallo,
ich glaube schon, dass Zinsen berechnet werden dürfen.
Die Nachzahlung ist kein Kredit, das ist richtig, es ist der Ausgleich für bereits erbrachte Leistung, also eine berechtigte Forderung.
Wenn nun, wie geschrieben, eine Rückzahlung über einen Ratenvertrag vereinbart wurde, sollte man in die AGB des Vertrages schauen, dort müsste Zinssatz, Laufzeit und Ratenhöhe angeben sein.
Im Ernstfall einfach beim Versorger nachfragen, aufgrund welcher Basis die Zinsen berechnet werden/wurden.

mfg uw60

Hallo Heikeahmeti!

Wie oft habe ich in meinem schon etwas längeren Leben diesen Spruch gehört, man könne da und dort ja doch nichts tun … gegen die da oben kommen wir nicht an…

Wir kommen ran und können auch was tun. Zuerst muß man es versuchen. Man muß es immer wieder aufs neue versuchen und Gleichgesinnte finden.

Heute sehe ich sehr schlecht, nur noch am großen Bildschirm kann ich noch begrenzt teilhaben. Aber bis in die 80ger Jahre habe ich „die Demokratie“ wahrgenommen, an Land- oder Bundestagsabgeordnete, an Land- und Stadträte geschrieben, Ortschafträte kontaktiert. Auch mit Leserbriefen kann man viel bewegen.

Also sage nie wieder: „Da kann man ja doch nichts machen…“ - „An die da oben kommt man nicht ran…“, bevor Du es versucht hast.

Ich werde für diese Familie eintreten und diesen Stromanbieter derart beschämen, bis er auf Zinsen verzichtet! Auch wenn es »nur« um 8,00 € geht!

Mit freundlichem Gruß, - - Hoeren & Sehen

Finde ich wirklich gut, was Du schreibst und tust.
Ich wünsche Dir ein gutes Gelingen und viel Erfolg!
LG von HA.

Hallo Hoeren und Sehen,

dem Stromlieferer steht eine Nachzahlung zu, und zwar grundsätzlich in einem einzigen Betrag.
Wenn er sich auf Ratenzahlung (freiwillig) einlässt, so ist das zunächst mal ein Entgegenkommen; juristisch: eine Zahlungsstundung.
Für dieses Entgegenkommen kann er zunächst einseitig eine Entschädigung fordern; hier: 8 % Zinsen.
Zinsen können natürlich nicht nur Banken verlangen, sondern jeder, der einem anderen Geld auf Zeit überlässt, denn nichts anderes ist nämlich eine Stundung: Das Recht des Zahlungspflichtigen, den Betrag abzustottern anstatt auf einmal zu bezahlen!

Also ist alles ok; 8 % sind sicher auch kein Wucherzins (wenn Banken für Überziehungen auf dem Konto zur Zeit durchaus 12 % verlangen).

Für die Familie gibt es daher nur zwei Möglichkeiten: Sie akzeptiert das Angebot des Stromlieferanten auf Ratenzahlung plus Zins oder sie lässt es; dann ist aber der Betrag in voller Höhe fällig, was ja wohl nicht zu finanzieren ist.
Ich würde sagen: Die Restsumme ist ja wohl nicht sehr hoch, da werden sicher keine lange Rückzahlungszeiten anfallen und nur wenig Zinsen dazu kommen; also ich würde das dann halt akzeptieren.

Ich hoffe, dir mit meinen unverbindlichen Ausführungen weitergeholfen zu haben; bei Rückfragen kannst du dich gerne nochmals melden.
So long…

Klaus

Hallo,

Bin von Hause aus kein Jurist, daher alles nur unverbindlich!
In den Vertragsunterlagen steht normalerweise alles über Zahlungsmodalitäten drin. Wenn das Vereinbarte gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, muß man Widerspruch einlegen.
Da ich den Anbieter und den Vertrag nicht kenne ist eine Beurteilung nicht möglich. Eine Nachzahlung oder verspätete Zahlung kann - insbesondere bei Mahnverfahren - auch gem. den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) - teurer werden als die eigentlich säumige Summe. Erste Maßnahme: Vertragsinhalt prüfen, dann erst mal prüfen, ob der Vertragsinhalt gesetzlich zulässig ist. Wenn nein, Widerspruch einlegen. Alte Verträge sind zwar meist die sinnvolleren, neue Vertragsabschlüsse, gerade auch was Zahlungsmodalitäten anbetrifft, kosten meistens mehr Geld. Daher genau prüfen, was evetuell günstiger ist.
Wie gesagt, der vorgelegte Fall ist mangels klarer Details nicht beurteilungsfähig.
Gruß,

J.-R.

Hallo und guten Abend,
es tut mir leid, aber in diesem Fall möchte ich mich nicht konkret festlegen.
M. f. G.
Wilfried