Hallo,
ich weiß gar nicht so recht ob dieses Thema hierher gehört.
Heute hat mein Stromversorger die Stadtwerke mir den Strom abgeklemmt, weil der Dussel der die Überweisungen macht (also ich) vergessen hat zu überweisen.
Jetzt sagte mir ein „weiter Bekannter“ das die das gar nicht mehr so ohne weiteres dürfen!
Mich würde interessieren ob da was drann ist und wenn ja wo ich es nachschlagen kann???
Für eure Hilfe schon mal den allerbesten dank.
Heute hat mein Stromversorger die Stadtwerke mir den Strom
abgeklemmt, weil der Dussel der die Überweisungen macht (also
ich) vergessen hat zu überweisen.
Seit wieviel Monaten denn?
Bei einmal Vergessen, tut sich gar nichts!
Jetzt sagte mir ein „weiter Bekannter“ das die das gar nicht
mehr so ohne weiteres dürfen!
Mich würde interessieren ob da was drann ist und wenn ja wo
ich es nachschlagen kann???
Alles, was man kauft, muß auch bezahlt werden!
Sieh in den Geschäftsbedingungen nach!
mfgConrad
Seit wieviel Monaten denn?
Bei einmal Vergessen, tut sich gar nichts!
-> Die Jahresrechnung aus Januar 2005 mit 66€
Alles, was man kauft, muß auch bezahlt werden!
Sieh in den Geschäftsbedingungen nach!
mfgConrad
->> Das ist eine Antwort die ich erwartet habe! Klar ist das so hab ich auch nicht abgestritten aber auf die eigendliche Frage Antwortest du nicht! Wäre es denn nicht sinvoll auf solche Dinge (Texte) zu verzichten! Ich glauge das sich dessen jeder „normale“ mensch bewusst ist.
Mir geht es um den Schaden der mir entstanden ist, weil u.a. eine Festplatte gecrascht ist und die Daten von Heute verloren sind, da tie Tgl. DS erst zu 16 Uhr erfolgt.
Hallo,
seit wann zahlt man Stromrechnungen per Überweisung? Das macht man doch immer mit Lastschrift.
Und normalerwweise bekommt man erst eine Mahnung, bevor es so drastisch wird, dass die den Strom abstellen. Dürfen tun sie es, warum denn auch nicht?
Hallo,
seit wann zahlt man Stromrechnungen per Überweisung? Das macht
man doch immer mit Lastschrift.
Meine Firma aus Potsdam die Posta… hält es leider nich für Nötig den Lohn zu bestimmten Terminen zu zahlen, die können nicht (was unwarscheinlich ist), oder wollen nicht zahlen.
Aus diesem Grunde hat keiner Lastschrift freigabe bei mir um die Rückläufergebühren zu sparen da sind jeweils immer 2*7€
Und normalerwweise bekommt man erst eine Mahnung, bevor es so
drastisch wird, dass die den Strom abstellen. Dürfen tun sie
es, warum denn auch nicht?
Mahnungen versenden die nicht mehr brauchen Sie angeblich nicht mehr seit einem Jahr.
Im Übrigen ist diese Stadtwerke eines der schnellsten überhaupt, denn 10 min nach dem ich gezahlt hatte war der Saft wieder da!!!
Also, ich halte die Frage für berechtigt, denn immerhin handelt es sich ja um einen Bestandteil der absoluten Grundversorgung. Insofern fand ich die bisherigen Antworten wenig hilfreich.
Levay
Moin,
ja sie dürfen.
Du hast einem Vertrag mit dem Versorger.
Dieser Vertrag unterliegt den AGBS (Allgemeinen Versorgungsbedingungen).Diese sind Bestandteil des Vertrages. Ähnlich wie bei einem Kaufvertrag für ein Auto "das kleingedruckte". Die Einstellung der Lieferung bei Nichtzahlung ist einer der Punkte in dieser AGB. Du hast diese durch Abschluß des Vertrages somit anerkannt. Diese AGBs sind nicht vom Versorger aufgestellt, sondern dem Versorger vom Gesetz her vorgegeben.
Frag mich jetzt nicht nach welcher Gesetzeslage, dafür müßte ich morgen im Büro nachsehen.
Das vorab, bei weiteren Frage bitte wieder melden.
Dirk m. der 25Jahre mit der Zange unterwegs war.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Björn,
beileid, das ist doof gelaufen. Vor allem wenn man bedenkt, dass Du
selbst auf Geld wartest und es die erste unbezahlte Rechnung war.
Tja, schätze, die Sitten werden rauher wenn es den Leuten schlechter
geht (und sei das auch nur gefühlt).
Mahnungen versenden die nicht mehr brauchen Sie angeblich
nicht mehr seit einem Jahr.
Stimmt jedenfalls dann, wenn Du vorher die Rechnung bekommen hast
oder im Vertrag vereinbart ist, wann für gewisse Rechnungseinheiten
Fälligkeit eintritt. Das ergibt sich aus § 286 BGB.
Im Übrigen ist diese Stadtwerke eines der schnellsten
überhaupt, denn 10 min nach dem ich gezahlt hatte war der Saft
wieder da!!!
Na, immerhin das.
Ein Wort noch zu dem Plattencrash: auch ärgerlich, aber da ist ja
jetzt mal so richtig gar nichts zu holen. Wenn Du weisst, dass Deine
Arbeitsdaten wichtig sind, wie wäre es denn dann mit einem dieser
Geräte, die im Fall das der Saft weg ist wenigstens noch ein
herunterfahren erlauben (mir fällt der Name grad nich ein)?
Gruß - Jaschiii
Hallo,
meines Erachtens steht der von dir geschuldete Betrag nicht im Verhältnis zu der rigorosen Abstellunge des Stromes.
Zumindest eine Eahnung hätte erfolgen müssen.
Elektrizität, Energieschulden,
a) Wer Strom, Gas, Wasser, Fernwärme beziehen will muß zuvor einen (zumindest stillschweigenden) privatrechlichen Vertrag mit einem Versorgungsunternehmen (z. B. den Stadtwerken) schließen.
Es kommt dann ein sog. Dauerschuldverhältnis zustande; der Kunde bezieht, zahlt monatliche Abschlagszahlungen, jährlich wird abgerechnet. Die Versorgungsunternehmen sind zur Belieferung der Abnehmer im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet (§ 6 EnergiewirtschaftG; Kontrahierungszwang).
Wenn die Abschlags- oder Schlußzahlungen nicht beglichen werden, kann das Unternehmen den Strom usw abstellen.
Voraussetzungen dieser Liefersperre sind nach § 33 Abs.2 der VO über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden v.21. 6. 1979 (BGB111979 S. 684): Zahlungsrückstand, Mahnung, Androhung, Wahrung der Verhältnismäßigkeit. § 33 Abs.2 AVBEltV lautet:
„ Bei… .Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung… ist dieses (Elektrizitätsversorgungsunter-! nehmen) berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde darlegt; daß die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen, und hinreichende Aussicht besteht, daß der Kunde seinen Verpflichtungen nachkommt. Das… .Unternehmen kann mit der Mahnung zugleich die Einstellung der Versorgung androhen." * Das BVerfG (NJW 1982,1511) hat diese Vorschrift für ver-’ fassungsgemäß erachtet.
Da würde ich nochmal nachhaken. 66 € sind ja eigentlich lächerlich für so eine Maßnahme. Haben die überhaupt gemahnt und die Abschaltung angekündigt?
Diphda, die Rät da nicht locker zu lassen
Hallo Björn,
http://www.schuldnerberatung-stuttgart.de/beratung_i…:
- Energieschulden
Das Energieunternehmen darf bei Zahlungsrückständen die Gas- oder Stromlieferung einstellen. Die Energiesperrung muss nach Zahlungsaufforderung und Mahnung schriftlich angekündigt und dem Haushalt eine 14-tägige Frist zum Ausgleich der Zahlungsrückstände gegeben werden.
Grüße
Jürgen