Ist es zulässig, dass Wohnheime (in privater oder öffentlicher Hand) ihre künftigen Mieter nach deren Studienort auswählen? Man stößt bei Bewerbungen um Wohnheimplätze häufig auf das Kriterium, dass Plätze angeblich ausschließlich an Studierende an Hochschulen eines bestimmten Ortes (nämlich der Stadt, in der sich das Wohnheim befindet) vergeben werden. Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Hallo,
Ist es zulässig, dass Wohnheime (in privater oder öffentlicher
Hand) ihre künftigen Mieter nach deren Studienort auswählen?
Sicher, der Träger des Wohnheimes verpflichtet sich in der Regel sogar in seinen Richtlinien die Mieter nach bestimmten Auswahlkriterien auszusuchen.
Kann man dagegen irgendwie vorgehen?
Sinn und Zweck einer solchen Einrichtung ist es doch, in entsprechenden Gebieten mit Wohnungsmangel günstige Wohnungen für Menschen die dort ansässige Einrichtungen besuchen wollen, bereit zu stellen.
Gruß
Joschi
Danke für die Antwort.
Sicher, der Träger des Wohnheimes verpflichtet sich in der
Regel sogar in seinen Richtlinien die Mieter nach bestimmten
Auswahlkriterien auszusuchen.
Sinn und Zweck einer solchen Einrichtung ist es doch, in
entsprechenden Gebieten mit Wohnungsmangel günstige Wohnungen
für Menschen die dort ansässige Einrichtungen besuchen wollen,
bereit zu stellen.
Das kann ich selbstverständlich auch nachvollziehen, und wollte dies durch meine Frage auch in keiner Weise in Abrede stellen. Aber es gibt ja auch in anderen Städten immatrikulierte Studenten, die durchaus die sozialen Kriterien für einen Wohnheimplatz erfüllen, welche aber aus familiären o.ä. Gründen auswärts wohnen müssen. In den meisten Wohnheimen würde ihnen die Bewerbung um ein Zimmer unter Verweis auf den Studienort verwehrt. Liegt hier nicht Diskriminierung vor?
Hallo,
Liegt hier nicht Diskriminierung vor?
Wenn ein Bewerber 5 von 6 Kriterien erfüllt hat er dann mehr ein Anrecht auf etwas als einer der nur 4 von 6 Kriterien erfüllt und der Anspruch auf das Anrecht nur gegeben ist wenn 6 von 6 Kriterien erfüllt sind?
Sicherlich ist die Frage mit nein zu beantworten.
Daraus folgt, dass der Anspruch erst entsteht, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Folgt man Deiner Logik, so könnte sich ein Familienvater genauso diskriminiert fühlen wie der Student, weil er aufgrund Ausschlußkriterien dort keine Wohnung bekommt.
Ich hoffe, das war jetzt für einen Studenten kompliziert genug geschrieben. 
Gruß
Joschi
Wenn ich das ganz konsequent interpretiere, heißt das wohl, ein Student aus Hamburg müsse in Köln eine Unterkunft in einem Studentenwohnheim bekommen können und der Kölner Student darf in der Mensa schlafen?
Ansonsten wäre es ja Diskriminierung des Hamburger Studenten…?!
Ist das so gemeint?
fragt sich
Horst