Dürfen Stunden vom Chef geteilt werden?

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite als Reinigungskraft mit einer zweiten Kollegin zusammen. Der Stundenlohn ist 7,33. Auf meinen letzten Lohnzettel steht, dass meine Stunden mit der zweiten Kollegin geteilt wurden. Darf mein Chef seiner Meinung nach, die Stunden halbieren? Wenn dem nicht so ist und ich daraufhin kündige, kann mir dann das Arbeitsamt eine Sanktion auferlegen? Das Arbeitsamt gibt mir über beide Fragen keine Auskunft.

mfg knatterende

Hallo,
natürlich muss sich der Chef an die Lohnvereinbarung halten und Dir für Deine Arbeit pro Stunde 7,33 EURO zahlen.
Dass Dir die Arbeitsagentur auf deine Fragen keine Antwort gibt, ist nicht nachvollziehbar. Ich hätte wenigstens die Antwort erwartet, die wie folgt lauten könnte:

„Grundsätzlich müssen objektive Gründe vorliegen, die es für den arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Gesamtheit der Beitragszahler unzumutbar erscheinen lassen, einen Sperrzeitsachverhalt zu vermeiden. Erforderlich für die Anerkennung des wichtigen Grundes ist dabei auch, daß der Arbeitslose einen zumutbaren Versuch unternommen hat, den Grund zu beseitigen. Ein wichtiger Grund kann auch dann anerkannt werden, wenn feststeht, daß ein unterlassener Versuch zur Beseitigung des Grundes erfolglos geblieben wäre. Umfang und Dauer erfolgloser Bemühungen um einen Anschlußarbeitsplatz werden ebenfalls vom Arbeitsamt bei der Überprüfung berücksichtigt. Gründe, die zur Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses führen können, können zum einen aus den Bedingungen dieses Beschäftigungsverhältnisses entstehen, zum anderen aber auch personenbezogener Natur sein.“

Hätte Dir die Arbeitsagentur diese Antwort gegeben, wie würdest Du dann darauf reagieren? Denn hier liegt wohl der „Hase im Pfeffer“.

Gruß W.