Hej ich war gestern in nem Club feiern und da waren 2 Marketing Heinis von L und M (Philipp Morris) und haben mit ihren iPads rumgefuchtelt und BigPacks verschenkt… mein Frage wär halt njetzt ob die das eigentlich überhaupt dürfen… das würd mich nämlich schon interessieren weil das ja so ist wie als ob ich na Nutte Heroin gebe damit sie bei mir bleibt ^^
Hej,
danke für die Frage.
Wenn Werbegeschenke unabhängig von einem Einkauf verteilt werden und die Aktion genehmigt ist, ist es
wettbewerbsrechtlich o.k.
LG R.M.
Hallo René,
das verschenken von Zigaretten ist erlaubt - im Zweifelsfall muß eine Alterskontrolle durchgeführt werden.
Diese Promotionaktionen sind Stammkundenfanganlagen und sollen den Absatz steigern.
Dein Beispiel ist krass aber richtig.
Beispiel: Einen Neukunden für eine Zigarettenmarke zu akquirieren kostet einen Konzern ca. 20-25$.
Wenn Roadshows oder solche Promotions stattfinden, wird der Wert drastisch gesenkt - da man ja sofort sagt: schmeckt oder schmeckt nicht.
Vorschlag: wegkucken…
Gruß
Peter
Hi,
ja das ist so 'ne Sache! Nur sind Zigaretten und das Rauchen faktisch noch nicht abgeschafft und werden auch nicht von zwielichtigen Gestalten in Bahnhofsnähe vertrieben
Deshalb sind sogenannte „Verkaufsförderungsaktionen“ im Rahmen des Marketings erlaubt und werden auch gerade in Clubs gerne durchgeführt. Dort treffen laut Marketingstrategen das Angebot der Tabakkonzerne auf eine kaufkräftige und in ihren „Markenpräferenzen“ noch nicht gefestigte Zielgruppe.
Die Damen der Verkaufsförderung deswegen anzumachen ist auch wenig hilfreichen, denn auch bei ihnen handelt es sich oft um Nebenjobber, die jeden Euro gut gebrauchen können.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!
Liebe Grüße,
A. Finkler
(Infos und Anfragen auch unter www.trainergy.de)
Hallo,
deinem meiner Meinung nach Subjektiven Vergleichsbespiel folgende Aussage:
Sofern die „Beschenkten“ über dem gesetzlich festgelegten Alter für Zigarettenkonsum liegen, sprict nichts dagegen. Zigaretten sind soweit legal. Ebenfalls ist diese Sponsoring/Promotion-Aktion eine legale Werbeform. Vergleichen kannst du dies mit der Marloboro „Maybe“-Kampagne.
So lange Sie die Zigaretten an Erwachsene verteilen ist das kein Problem und erlaubt. Außerdem haben sie die Kippen in nem Club verteilt und nicht auf einem Spielplatz Der Vergleich mit der Prostituierten und dem Heroin ist quatsch denn Heroin ist nun mal generell kein Genussmittel das erlaubt ist.