Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg
Vielen Dank für Antwort
Grüsse
Jörg
Ja oder nein. Kommt auf die Vorgaben der entsprechenden Stadt/Gemeinde an.
Gruß Andreas
ist ein taxi ein bus?
taxen dürfen das grds. nicht.
es kann jedoch sein, dass die benutzung der busspur auch für taxen gestattet ist.
das zu prüfen, ist der job der ordnungsbehörden.
Hallo Jörg,
daraus, dass ich schon ausgeschilderte Umweltspuren gesehen habe, in denen Busse und Taxis explizit separat aufgeführt waren, gehe ich davon aus, dass Busspuren, die nicht so ausgeschildert sind, eben nicht von Taxen benutzt werden dürfen.
Ob aus der Erlaubnis zur Nutzung von Busspuren (wenn denn vorhanden) auch die Nutzung der Busampeln folgt, weiß ich leider nicht.
Gruß, Karin
eigentlich nicht, glaub ich.
Hallo. Wie schon gesagt hängt es von der Stadt oder Gemeinde ab. Teilweise werden Busspuren mit Zusatzzeichen „Taxi frei“ beschildert". Andererseits ist es auch möglich dass die Städte den Taxiverbänden Ausnahmegenehmigungen erteilen. In meiner Stadt ist letzteres der Fall. Der Taxiverband und deren Fahrer haben eine Ausnahmegenehmigung ( welche als Auflage vom Taxifahrer in Kopie mitgeführt werden muss ). Aus dieser Ausnahmegenehmigung geht dann hervor, welche der vorhandenen Busspuren in welchem Umfang genutzt werden dürfen.
Im Zweifel also in der zuständigen Gemeinde einfach mal nachfragen.
Gruß
Hallo Jörg,
dröseln wir das Ganze mal anhand der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf und verlassen uns weniger auf Meinungen und Vermutungen.
Zunächst heißt die Busspur nach der StVO „Sonderfahrstreifen“.
Dieser wird gekennzeichnet durch das Zeichen 245 der StVO:
http://www.juraforum.de/gesetze/_anlagen/z245.gif
Der nach Z245 gekennzeichnete Sonderfahrstreifen ist Omnibussen des Linienverkehrs vorbehalten. Dasselbe gilt auch für Taxen, wenn dies durch das Zusatzschild „Taxi frei“, sowie für Radfahrer, wenn dies durch entsprechende Zusatzschilder angezeigt wird:
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/zusatz…
http://www.juraforum.de/gesetze/_anlagen/zusa245.gif
In der „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung“ (VwV-StVO) kann man dann unter Punkt 27, III 1. folgendes nachlesen:
27 III. 1. Taxen sollen grundsätzlich auf Sonderfahrstreifen für
Linienomnibusse zugelassen werden…
http://bernd.sluka.de/Recht/StVO-VwV/VwV_zu_Ze245.txt
Damit hätten wir das nun geklärt:
Ja, Taxen dürfen i.A. die „Busspur“ benutzen, wenn … (s.o.)
Erwähnenswert ist dabei noch folgender Richterspruch:
Sind Sonderfahrstreifen für Busse des Linienverkehrs durch Zusatzschild „Taxi frei“ oder/und „Radfahrer frei“ gekennzeichnet, so bedeutet das keine Benutzungspflicht für Taxen bzw. Radfahrer, sondern lediglich eine Benutzungsmöglichkeit im Rahmen eigenen Ermessens. Taxen dürfen dann nur an Bushaltestellen anhalten. (§ 12 (1a) StVO)
So, und nun noch das Thema „Busampeln“:
Besondere Lichtzeichen gelten hier nur für Linienbusse und zugelassene Taxen , nicht aber für unbefugte Benutzer. ( BayObLG 84, 109)
Soweit klar?
Gruß
Roland
und nu?
Hallo!
eigentlich nicht, glaub ich.
Ich glaube aber schon.
und nu?
Gruss
Paul
und nu?
Was meinst du damit?
Wer hat Recht?
Hallo!
und nu?
Was meinst du damit?
Du hast gesagt, dass die Taxis die Spuren benutzen duerfen.
Ich habe dem widersprochen.
Wie kommen wir nun zu einer Loesung? Wie koennen wir entscheiden, wer Recht hat?
Gruss
Paul
Ich gebe dir Recht
Wettstreit zwischen wahr und falsch
Hallo!
Ich gebe dir Recht
Es geht mir hier nicht um einen Wettstreit zwischen mir und dir, sondern um einen Wettstreit zwischen wahr und falsch, der von uns unabhaengig ist.
Wir haben also immer noch nicht entschieden, was nun zutrifft.
Was schlaegst du also vor?
Gruss
Paul