Frage 1:
Darf jemand (als Deutscher) musikalische Teile (Ausschnitte) der
deutschen Nationalhymne verwenden? Verwendung heißt in diesem Fall
„Einarbeitung in eine andere Melodie“ und anschließende
„Veröffentlichung“ durch Abspielen in einem elekronischen Gerät.
Frage 2:
Gleiche Bedingung wie oben, nur statt der deutschen Nationalhymne
Teile einer ausländischen (z.B. England oder Frankreich).
Eine Verulkung der Musik oder gar Verletzung des Nationalstolzes wird ausgeschlossen.
Könnte die Wiedergabe irgendwelche Rechte verletzen?
Vielen Dank für eine Rückinfo.
MfG Marion-Te
Ja
Frage 1:
Der Autor der Musik (Joseph Haydn http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Haydn) sind schon länger als 70 Jahre nicht mehr unter den Lebenden, d.h. Ansprüche an Abgeltung für den Autor sind erloschen.
Bei „Auferstanden aus Ruinen“ sieht das anders aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Auferstanden_aus_Ruinen
Frage 2:
Könnte die Wiedergabe irgendwelche Rechte verletzen?
Wenn der Komponist noch lebt oder noch nicht 70 Jahre verstorben ist, dann könnten nach deutschem Urheberrecht Ansprüche bestehen. Wäre die Frage wie sieht das mit den Rechten ausländischer Komponisten aus. Wobei das z.B. bei der Marseillaise, die ja ca. 1792 entstanden ist (http://de.wikipedia.org/wiki/Marseillaise) auch ausgeschlossen werden kann.
Näheres wg. cross-border-Urheberrecht könnte eine nette E-Mail an die GEMA klären, falls das nicht auf deren Website beschrieben ist.
Gruß
Stefan