Dürfen Urlaubstage als Stundenausgleich eingestzt?

Dürfen Urlaubstage als Stundenausgleich eingesetzt werden? Ich meine wenn ich in einem Monat nicht auf meine volle Stundenzahl komme, weil ich nicht anders eingeteilt wurde, darf mein Cheff dann noch verfügbare Urlaubstage anrechnen, obwohl ich keinen ganzen freien Tag mehr hatte?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mandy

Ich wurde das vor kurzem auch von einem Lehrling gefragt, der hatte Minus-Stunden, aber noch 9 Tage Resturlaub, nun werden ihm aller Wahrscheinlichkeit die Minus-Stunden in Urlaubstage umgerechnet, aber er hört nun bei uns auf, deswegen die Handhabe.

Im allgemeinen geht das nicht, der AG gibt einen Vertrag für 30 oder 40 Stunden pro Woche, dieser Vertrag muß eingehalten werden, wenn weniger Stunden geleistet werden, dann muß ein AG dafür sorgen, das die Stunden sich am Monatsende wieder ausgleichen.
Es gibt aber auch Arbeitszeitkonten, die sind für die flexiblen Arbeitszeiten gedacht,wo es Zeiten mit Mehr- bzw. Minderarbeit gibt, nicht jedoch für die Streichung von Urlaubstagen, die sind gesetzlich geregelt.

an
Hallo Mandy,
das darf er nicht, da Urlaubstage der Erholung dienen sollen.
Geh aber bitte vorsichtig an die Sache ran, es ist ein Arbeitsplatz.
Gruß
Cress

Hallo Mandy,

willst du die Verrechnung oder dein Chef? Woher kommen die Minusstunden? Hatte der Chef keine Arbeit für dich, oder hatte du keine Lust auf die Arbeit.?

Hatte der Chef keine Arbeit für dich, so trägt er das Betriebsrisiko. Geregelt wird dies in §615 BGB.
In deinem Fall ist dies wohl zutreffend. Dein Arbeitgeber kann auf keinen Fall dir deinen Urlaub unterhalb der gesetzlichen Mindestzahl senken egal wer Schuld ist. Bundesurlaubsgesetz (=4 Wochen).

Solltest du kein Gleitzeit haben, so kann er nicht einmal verlangen, dass du die Stunden nachholst und muss das volle Gehalt zahlen.

Zugleich muss ich dir sagen, dass dein Recht schwierig durchsetzbar ist. Solltet ihr einen Betriebsrat haben, so setze dich mit diesen in Verbindung. Letzteres hilft nur der Gang zum Anwalt. Dein Verhältnis zum Arbeitgeber wird dadurch aber auch nicht besser :wink:

Weiterhin ist der Arbeitgeber im Recht dich wegen zu wenig Arbeit in den Urlaub zu schicken. Ohne Hintergrundwissen ist es schwierig diese Frage zu beantworten. Ich hoffe ihr habt einen Betriebsrat. Bist du Azubi?

mfg
thorsten

Hallo,
soviel ich weiß nur mit Deiner Genehmigung. Urlaub steht Dir für das ganze Jahr zu und dient der Erholung.
Wenn dein Arbeitgeber keine Arbeit hat oder Dich so eingeteilt hat, dass Minusstunden dadurch entstehen, muß er Rücksprache mit Dir halten, ohne Rücksprache mit Dir, darf er das eigentlich nicht so einfach die Urlaubstage mit Stunden verrechnen. Aber es gibt hier auch noch Spezialisten für dieses Problem, im Internet gibt es
bestimmt gegen einen kleinen Beitrag eine Telefonnr. für
Rechtsberatung, habe ich auch schon genutzt und man konnte mir hier einen guten Rat geben.
Freundliche Grüße